
Wie können wir Ihnen helfen?
Nicht immer ist alles selbsterklärend. Bei uns eigentlich schon, schließlich bieten wir Ihnen genau das an: eine schnelle und einfache Übersetzung arbeitsrechtlicher Termini in verständliches Deutsch. Falls trotzdem mal Fragen aufkommen sollten, haben wir für Sie die meist gestellten Fragen mit den passenden Antworten zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen zur Zeugnisprüfung
Was leistet die Zeugnisprüfung?
Das Analyseergebnis ist sofort verfügbar – in deutschen Schulnoten statt komplexer Zeugnissprache. Sie erhalten präzise Noten für alle Teilbereiche einer Zeugnisbewertung und dazu eine Liste eventuell fehlender Inhalte. Auch wenn eine Zeugniskorrektur nötig wird, sind Sie versorgt: Mit einigen Tipps und Hinweisen begleiten wir Sie auch durch die Kommunikation mit der/dem Arbeitgeber:in, falls Ihr Zeugnis nicht wie erwartet ausgefallen ist.
Kann ich mich auf das Analyseergebnis verlassen?
Das Analyseergebnis dient als Orientierungshilfe zur Einschätzung eines Arbeitszeugnisses. Sie erhalten dabei eine Grundtendenz der Bewertung Ihres Zeugnisses: Wurde generell gut oder schlecht bewertet? Existieren vielsagende Auffälligkeiten? So können Sie sich sofort einen Eindruck verschaffen, wie Sie bewertet wurden – und ob das Ihrer Einschätzung entspricht.
Bedenken Sie bitte immer, dass unser Analyseergebnis zwar eine sehr präzise und transparente Orientierungshilfe bietet, allerdings keine Rechtsberatung durch Fachanwälte ersetzt. Das Ergebnis ist im Rechtsfall nicht belastbar.
Bedenken Sie bitte immer, dass unser Analyseergebnis zwar eine sehr präzise und transparente Orientierungshilfe bietet, allerdings keine Rechtsberatung durch Fachanwälte ersetzt. Das Ergebnis ist im Rechtsfall nicht belastbar.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Zeugnis hochladen möchte?
Das Zeugnis muss im PDF-Format hochgeladen werden. Falls Ihnen Ihr Zeugnis nicht ohnehin schon digital vorliegt, können Sie es mithilfe von Scan-Apps wie CamScanner™ einfach „abfotografieren“ und dann das PDF hochladen. Die PDF-Datei darf dabei nicht größer als 15MB sein.
Mehrseitige Zeugnisse müssen in einer Datei zusammengefasst und in der richtigen Reihenfolge angezeigt werden. Die Seiten müssen von oben links nach unten rechts lesbar sein.
Das Zeugnis muss in deutscher Sprache vorliegen und vollständig sein. Nur Ausschnitte zu scannen und hochzuladen führt zu Fehlern bei der Auswertung.
Was kann ich tun, wenn mein Dokument nicht ausgewertet werden kann?
Die drei häufigsten Ursachen dafür, dass ein Dokument nicht ausgewertet werden kann, sind:
Das Dokument entspricht vom Aufbau her nicht dem deutschen Standard. Tabellarische Aufstellungen beispielsweise können nicht ausgewertet werden.
Im Dokument fehlen zu viele Pflicht- und/oder Standardangaben.
Die Datenqualität des PDFs reicht nicht aus. Für den Scan von Dokumenten empfehlen wir eine Scan-App, z.B. CamScanner™.
Wie gehe ich vor, wenn mein Zeugnis schlecht ist (Gesamtnote schlechter als 2,8 bzw. gravierende Auffälligkeiten erkannt)?
1.
Prüfen Sie Ihr Zeugnisdokument
Wurden alle Textpassagen des Zeugnisses erkannt? Ist die Auflösung des PDFs gut genug und das Dokument gerade und vollständig gescannt? Tauchen viele Rechtschreibfehler auf? Solche Sätze werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.
Häufig gestellte Fragen zur telefonischen Ersteinschätzung
Was leistet die telefonische Ersteinschätzung?
Im Falle einer Kündigung können Sie die telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles in Anspruch nehmen. Dabei werden Sie an unsere Partneranwälte weitergeleitet und dieser schätzt anhand Ihrer geschilderten Situation Ihre Optionen ein.
Was leistet die telefonische Ersteinschätzung nicht?
Die telefonische Ersteinschätzung ist auf deutsches Recht beschränkt. Darüber hinaus findet keine Sichtung von Unterlagen statt. Die Serviceleistung beinhaltet darüber hinaus auch keine Befragungen der Gegenseite, schriftliche Stellungnahmen oder weitergehende gerichtliche oder außergerichtliche Schritte des beratenden Partneranwaltes.
Unter welcher Rufnummer ist die telefonische Ersteinschätzung erreichbar?
Unsere Anwalts-Hotline ist unter der Nummer 0211 9870 2585 von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr erreichbar.
Wie verhalte ich mich, wenn die Telefonnummer besetzt ist oder ich außerhalb der Geschäftszeiten anrufe?
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Bei der telefonischen Ersteinschätzung sprechen Sie direkt mit unseren Partneranwälten, das heißt Sie bekommen direkt in dem Telefonat eine Einschätzung Ihrer Situation und können dann mögliche weitere Schritte überlegen.
Was kostet die telefonische Ersteinschätzung?
Die telefonische Ersteinschätzung über unsere Anwalts-Hotline bei Kündigung ist zurzeit kostenfrei.
Was passiert, wenn ich weitere Rechtsberatung benötige?
Sollte Ihr Fall über eine Ersteinschätzung hinausgehen, so werden Sie von unseren Partneranwälten weiterhin professionell begleitet. Dafür kommt ein Rechtsberatungsvertrag zwischen Ihnen und der/dem beratenden Anwält:in zustande.
Häufig gestellte Fragen zur Testamentserstellung
Was leistet der Service Erbrecht?
Sie können bei unserem Kooperationspartner die Erb-O-Mat GmbH folgende Leistungen abrufen:
Eine kostenfreie Erstellung der Erbfolge: Mit Hilfe des Erbfolgediagramms können Sie ermitteln, wie hoch die gesetzlichen Erbanteile Ihrer Familienmitglieder sind. Das Erbfolgediagramm ist aufgebaut wie ein Familien-Stammbaum. Ausgehend von der Person, die ihr Vermögen vererben möchte, also dem/die Erblasser:in, wird gemäß der sogenannten "gesetzlichen Erbfolge" das Vermögen nach festen Regeln aufgeteilt. Die gesetzliche Erbfolge ist die Basis, auf der Sie Ihr individuelles Testament gestalten können.
Eine kostenpflichtige Testamentserstellung mit zwei Möglichkeiten: Sie erstellen Ihren Familienstammbaum und beantworten dann ein paar Zusatzfragen, die Ihnen der ERB-O-MAT stellt. Danach erhalten Sie einen Testamentsentwurf vom ERB-O-MAT auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten. Alternativ können Sie sich auch von vornherein durch einen Interviewprozess vom ERB-O-MAT leiten lassen, der Ihnen daraus einen Testamentsentwurf erstellt.
Eine kostenfreie Erstellung der Erbfolge: Mit Hilfe des Erbfolgediagramms können Sie ermitteln, wie hoch die gesetzlichen Erbanteile Ihrer Familienmitglieder sind. Das Erbfolgediagramm ist aufgebaut wie ein Familien-Stammbaum. Ausgehend von der Person, die ihr Vermögen vererben möchte, also dem/die Erblasser:in, wird gemäß der sogenannten "gesetzlichen Erbfolge" das Vermögen nach festen Regeln aufgeteilt. Die gesetzliche Erbfolge ist die Basis, auf der Sie Ihr individuelles Testament gestalten können.
Eine kostenpflichtige Testamentserstellung mit zwei Möglichkeiten: Sie erstellen Ihren Familienstammbaum und beantworten dann ein paar Zusatzfragen, die Ihnen der ERB-O-MAT stellt. Danach erhalten Sie einen Testamentsentwurf vom ERB-O-MAT auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten. Alternativ können Sie sich auch von vornherein durch einen Interviewprozess vom ERB-O-MAT leiten lassen, der Ihnen daraus einen Testamentsentwurf erstellt.
Kann ich mich inhaltlich auf das Ergebnis verlassen?
Unser Kooperationspartner die ERB-O-MAT GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die ERB-O-MAT-Leistungen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bzw. im Sinne des Steuerberatergesetzes (StBerG) darstellen und diese eine Beratung durch z.B. einen Rechtsanwalt/Steuerberater nicht ersetzen.
Die ERB-O-MAT-Inhalte wurden durch ERB-O-MAT mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die darin enthaltenen Formulierungen erheben jedoch keinen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit, weil durchaus eine andere Rechtsansicht vorliegen kann, im Rahmen des automatisierten Interviewprozesses nicht jeder Sachverhalt mit seinen spezifischen Besonderheiten erfasst werden und die einschlägige Rechtsprechung sich ändern kann. Der Kunde ist gehalten, die im Rahmen der ERB-O-MAT-Leistungen erstellten ERB-O-MAT-Inhalte im Hinblick auf die von ihm angestrebte Verwendung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und sich ggf. eigenständig Rechtsberatung zu suchen.
Die ERB-O-MAT-Inhalte wurden durch ERB-O-MAT mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die darin enthaltenen Formulierungen erheben jedoch keinen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit, weil durchaus eine andere Rechtsansicht vorliegen kann, im Rahmen des automatisierten Interviewprozesses nicht jeder Sachverhalt mit seinen spezifischen Besonderheiten erfasst werden und die einschlägige Rechtsprechung sich ändern kann. Der Kunde ist gehalten, die im Rahmen der ERB-O-MAT-Leistungen erstellten ERB-O-MAT-Inhalte im Hinblick auf die von ihm angestrebte Verwendung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und sich ggf. eigenständig Rechtsberatung zu suchen.
Warum muss ich mich registrieren?
Registrieren müssen Sie sich immer dann, wenn Sie einen Testamentsentwurf ohne Verschleierungen erwerben und speichern wollen.
Häufig gestellte Fragen zu Kauf und Bezahlvorgang
Wie kann ich bezahlen?
Unsere Services können Sie derzeit mit folgenden Bezahlmethoden bezahlen: PayPal, giropay und Kreditkarte.
Warum kann ich meinen Rabattcode nicht einlösen?
Ein gültiger Rabattcode kann immer eingelöst werden. Vermutlich ist der von Ihnen verwendete bereits abgelaufen oder im gewählten Land nicht verfügbar. Alternativ kann sich natürlich auch ein Tippfehler eingeschlichen haben.
Häufig gestellte Fragen zum Ergebnis
Hilfe, mir wird das Ergebnis der Prüfung nicht angezeigt. Was nun?
Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen eigentlich direkt im Browser angezeigt. Gleichzeitig erhalten Sie von uns eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse mit dem Ergebnislink, den Sie im Browser öffnen können. Zum Schutz Ihrer Daten ist der Ergebnislink nur 12 Monate gültig und wir haben ihn mit einem Code versehen. Diesen können Sie direkt anfordern. Wie machen Sie das? Ganz einfach: Klicken Sie auf „Code zusenden“. Die E-Mail mit dem Freischaltcode geht an dieselbe E-Mail-Adresse, an die wir auch die Rechnung geschickt haben. Bitte bedenken Sie, dass es einige Minuten dauern kann, bis die E-Mail bei Ihnen ankommt. Bitte prüfen Sie im Zweifel auch Ihren Spam-Ordner.
Sollte die E-Mail nicht bei Ihnen eingegangen sein oder das Ergebnis aus anderen Gründen nicht mehr lesbar sein, z.B. die 12 Monate verstrichen sind, wenden Sie sich bitte an unseren Support:
Gleiches gilt, wenn Ihnen ein leeres Dokument angezeigt wird. Das sollte eigentlich nicht passieren. Falls es das doch mal tut, melden Sie sich bitte bei uns.
Sollte die E-Mail nicht bei Ihnen eingegangen sein oder das Ergebnis aus anderen Gründen nicht mehr lesbar sein, z.B. die 12 Monate verstrichen sind, wenden Sie sich bitte an unseren Support:
0211 9870 25994
Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr
Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr
Gleiches gilt, wenn Ihnen ein leeres Dokument angezeigt wird. Das sollte eigentlich nicht passieren. Falls es das doch mal tut, melden Sie sich bitte bei uns.