Unfaire Schulnote: Lassen sich Zeugnisse anfechten?
Zum Ende des Schuljahres kommt für manche der Schock: Auf dem Zeugnis stehen schlechte Noten. Manchmal ist sogar die Versetzung ins nächste Schuljahr gefährdet. Müssen schlechte Bewertungen hingenommen werden?
Das Wichtigste in Kürze:
Gegen schlechte Zeugnisse kann man Widerspruch oder Beschwerde einlegen.
Auch Klagen vor Gericht sind möglich.
Zunächst sollte aber immer das Gespräch mit der/dem Lehrer:in gesucht werden.
Gegen unfaire Zeugnisse können Sie etwas tun
Schüler:innen und Eltern können sich gegen unfaire Zeugnisse und Noten wehren. Es gibt verschiedene Wege, wie Sie auf die Beurteilung reagieren können. Dabei kommt es auf die Note und das Zeugnis an.
Zunächst sollten Sie als Eltern oder Ihr Kind das Gespräch mit der oder dem Lehrer:in suchen. Gehen Sie sachlich ins Gespräch und versuchen Sie zu erfahren, warum die Lehrkraft die Leistung so und nicht besser beurteilt hat.
Zeugnis mit Widerspruch oder Beschwerde anfechten
Hilft das Gespräch nicht weiter, sollten Sie sich im nächsten Schritt an die Schulleitung wenden. Dort können Sie, je nach Zeugnis und Benotung, Widerspruch oder Beschwerde gegen die Bewertung einreichen.
Geht es um ein Zeugnis, dessen Bedeutung für die weitere Schullaufbahn erheblich ist wie beispielsweise das Jahreszeugnis, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der mit dem Widerspruch angefochten werden kann.
Aber auch Zwischenzeugnisse, wenn sich Schüler:innen damit beispielsweise für ein Praktikum oder einen Ausbildungsplatz bewerben wollen, stellen einen Verwaltungsakt dar und müssen mit dem Widerspruch angefochten werden. Dasselbe gilt auch für Zwischenzeugnisse, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Versetzung oder der Abschluss gefährdet ist. Der Widerspruch gilt natürlich auch für Abschlusszeugnisse.
Beachten Sie die Frist für den Widerspruch
Den Widerspruch können Sie als Eltern oder volljährige Schüler:innen einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie das Zeugnis erhalten haben. Prüfen Sie, ob das Zeugnis eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Ist das nicht der Fall, haben Sie sogar ein Jahr lang Zeit, gegen die Beurteilung mit dem Widerspruch vorzugehen.
Ist das Zeugnis nicht erheblich für die weitere Laufbahn der Schülerin oder des Schülers, können Sie oder Ihr volljähriges Kind Beschwerde bei der Schulleitung gegen die Bewertung einlegen. Eine Frist besteht hier nicht. Zu lange warten sollten Sie aber dennoch nicht. Auch gegen einzelne Noten müssen Sie Beschwerde statt Widerspruch einlegen.
Anfechten nur mit gutem Grund
Widerspruch und Beschwerde sollten Sie gut begründen. Lassen Sie sich dazu vorab am besten die Zusammensetzung der Benotung zeigen. Diese ist in Protokollen von Fach- und Zensurkonferenzen festgehalten. Die Schule ist verpflichtet, Ihnen die Dokumente auszuhändigen.
Stimmen Sie Ihr Vorgehen je nach Alter mit Ihrem Kind ab. Mitunter muss Ihr Kind noch einige Jahre mit der Lehrkraft zurechtkommen. Rechtliche Verfahren können ein gutes Verhältnis zwischen Lehrer:innen und Schüler:innen gefährden.
Wann ist eine Klage ratsam?
Hilft die Schule dem Widerspruch nicht ab, wird der Fall der Schulaufsicht vorgelegt. Weist diese den Widerspruch zurück, können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Zwar besteht vor den Verwaltungsgerichten kein Anwaltszwang. Dennoch ist es besser, sich anwaltliche Hilfe zu holen.
Bedenken Sie auch, dass Klagen vor den Verwaltungsgerichten bis zur Entscheidung einige Jahre dauern können. Daneben muss die Benotung zwar nach den Vorgaben der Schulgesetze der Länder erfolgen. Dennoch haben Lehrkräfte ein gewisses Ermessen bei der Bewertung. Dieses Ermessen ist von den Gerichten nur in Grenzen überprüfbar. Das Gericht schaut im Verfahren, ob die rechtlichen Vorschriften zur Erstellung von Zeugnissen eingehalten worden sind.
Wie sollten Sie auf Nichtversetzungen reagieren?
Ist eine Versetzung in die nächste Klasse gefährdet oder sogar ausgeschlossen, kommt es darauf an, dass Sie schnell handeln. Hier sollten Sie auch zunächst das Gespräch mit der Lehrkraft und der Schulleitung suchen. Hilft das nicht weiter, können Sie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht stellen. Ihr Kind könnte damit zumindest vorläufig in die nächste Klasse versetzt werden, bis die Sache geklärt ist.
Anna Kristina Bückmann
Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.