ChatPGT und Co.: Was Sie bei der Nutzung von KI wissen sollten

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 3 min24.06.2025
Foto: Eine Gruppe von Menschen die vor ihren Bildschirmen sitzen und Bilder mit KI generieren.©Bevan Goldswain - iStock

Kreativ gepromptet: Immer häufiger wird Künstliche Intelligenz zum Erstellen von Texten, Musik und Bildern eingesetzt. Aber wie steht es um die Urheberschaft solcher Inhalte? Wir haben zusammengefasst, was Sie beim Einsatz von KI rechtlich beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • KI-generierte Inhalte sind grundsätzlich nicht vom Urheberrecht geschützt.

  • Schauen Sie in die Nutzungsbedingungen der KI-Tools.

  • Veröffentlichen Sie Inhalte, die anderen Werken zu ähnlich sind, droht Schadensersatz.

KI-erstellte Inhalte: Wer besitzt das Urheberrecht?

Imposante Kunstwerke, klangvolle Musik, flüssige Texte: Künstliche Intelligenz (KI) hat längst die Welt der Kreativität erobert. Die Maschinen schaffen Inhalte, die kaum von denen eines Menschen zu unterscheiden sind. Wem aber gehören die durch KI erstellten Inhalte rechtlich?

Nach § 2 Urheberrechtsgesetz sind nur persönliche geistige Schöpfungen als geschützte Werke vom Gesetz umfasst. Eine KI zählt als Maschine nicht dazu. Die erstellten Inhalte gelten somit als „gemeinfrei“. Das bedeutet, grundsätzlich kann sie jede und jeder nutzen.

Übrigens: Als Urheber*in eines Werkes entscheiden Sie darüber, in welcher Art und Weise das Werk vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden soll.

Sind Nutzer*innen die Urheber*innen?

KI-generierte Inhalte können dennoch Urheberrechtsschutz genießen. Nutzer*innen können Urheber*innen der Inhalte sein, wenn sie die KI nur als Werkzeuge einsetzen, die Maschine also nur eine untergeordnete Rolle bei der Entstehung des Inhalts spielt. Eindeutig geregelt ist das aber (noch) nicht und daher im Einzelfall schwer zu bestimmen.

Es kommt also darauf an, wie die KI eingesetzt wird und welche Vereinbarung zwischen der oder dem Nutzer*in und dem Entwickler der KI besteht.

Worauf müssen Sie bei der Nutzung KI-generierter Inhalte achten?

Da die durch eine KI erstellten Inhalte keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, sind Sie bei der Nutzung größtenteils frei. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten.

So sollten Sie:

  1. 1.

    sich an die Nutzungsbedingungen der KI-Tools halten und

  2. 2.

    mit dem Inhalt keine fremden Urheberrechte verletzen.

Was sagen die Nutzungsbedingungen der KI?

Wenn Sie ein KI-Tool wie DALL-E, MidJourney oder ChatGPT nutzen, akzeptieren Sie automatisch dessen Nutzungsbedingungen. Einige Anbieter übertragen Ihnen die Rechte an den generierten Inhalten – andere behalten sie. Lesen Sie also das Kleingedruckte.

Bei ChatGPT zum Beispiel werden die Rechte an den erzeugten Inhalten an die oder den Nutzer*in abgetreten.

Fremde Urheberrechte durch KI verletzt?

Bei der Nutzung der erzeugten Inhalte sollten Sie prüfen, ob darin bereits vorhandene Werke anderer Künstler*innen, Musiker*innen oder Schriftsteller*innen erkennbar sind. Dann verstoßen Sie möglicherweise gegen das Urheberrecht des Schöpfers oder der Schöpferin, wenn Sie diese Inhalte verbreiten oder vervielfältigen. Es drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Die durch KI generierten Bilder und Texte dürfen also einem bestehenden geschützten Werk nicht zu ähnlich sehen – ansonsten benötigen Sie die Einwilligung des Schöpfenden.

Bei Logos können Sie zum Beispiel im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes nachschauen. Existiert bereits ein ähnliches Logo?

Ähnlicher Prompt – ähnliches Ergebnis

Prompts, also Befehle, die Sie der KI geben, können ähnlich sein. Daher kann auch der durch die KI generierte Inhalt eines anderen Nutzers oder einer anderen Nutzerin Ihrem Inhalt ähneln. Wenn ein Unternehmen beispielsweise einen gleichen Prompt eingibt, erhält es möglicherweise auch das gleiche Bild oder den gleichen Text wie Sie. Der erstellte Inhalt ist also nicht unbedingt einzigartig.

Teaser Datenleck-Prüfung
Service

Datenleck-Prüfung

Die Datenleck-Prüfung hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind und wie Sie in dem Fall weiter vorgehen sollten.

Je mehr Sie also die erzeugten Ergebnisse selbst noch einmal abändern – beispielsweise die Farbe und/oder die Form – desto eher ist Ihr Ergebnis einzigartig. Das gilt auch für Texte.

Fazit: Prompten – aber mit Vorsicht

Setzen Sie KI vorsichtig ein, um neue Texte, Bilder oder Musikstücke zu erzeugen. Prüfen Sie dabei, ob die generierten Inhalte denen von anderen Künstler*innen ähneln. Dann müssen Sie vor einer Verbreitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung im Internet möglicherweise zunächst die Einwilligung der Schöpferin oder des Schöpfers einholen. Sonst drohen Ihnen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.

Was denken Sie, wurde dieser Text mit einer KI geschrieben? Schreiben Sie uns Ihre Vermutung an redaktion@meinrecht.de.

Sonstiges
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.

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