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Telefonische Rechtsberatung

Haben Sie eine Frage, die von einem Rechtsanwalt telefonisch geklärt werden kann? Gerne vermittelt MEINRECHT Sie an eine qualifizierte Anwaltskanzlei zur telefonischen Erstberatung.

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall

Telefonische Rechtsberatung

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Sie benötigen dringend den telefonischen Rat eines Anwalts? Als ÖRAG-Kunde stehen Ihnen freie selbständige Anwälte rund um die Uhr für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Durch die anwaltliche Beratung entstehen Kosten, welche aber für Sie als Kunde der ÖRAG übernommen werden.

Bitte halten Sie für das Telefonat Ihre Versicherungsschein-Nummer bereit.

0211 529-5555

Allgemeine Informationen

In vielen Fällen kann Ihnen auch ohne einen zeitintensiven Besuch beim Anwalt geholfen werden. Eine Selbstbeteiligung fällt bei der telefonischen Erstberatung für Kunden der ÖRAG nicht an.

Übrigens: Eine telefonische Erstberatung* erhalten Sie zu allen rechtlichen Fragestellungen – auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Fällen. So oft Sie Hilfe benötigen.

* Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

Was wir noch zu bieten haben