Streik am Flughafen: Welche Rechte haben Reisende?

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 4 min25.02.2025
Eine Frau sitzt mit einem Koffer am Flughafen und wartet auf den Abflug ihres Flugs. Aufgrund des Lufthansa-Streiks fallen Flüge aus. ©encrier - iStock

Nichts geht mehr: An vielen deutschen Flughäfen wird gestreikt. Unzählige Flüge der Lufthansa fallen aus. Was müssen Reisende beachten? Welche Rechte haben Sie auf Umbuchung, Stornierung und Entschädigung?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Streiks kommt es darauf an, wer streikt.

  • Ihre Fluggesellschaft muss versuchen, Ihnen einen Ersatzflug anzubieten.

  • Anspruch auf Entschädigung haben Sie gegen die Airline nicht.

Streik legt Flughäfen lahm: Was Reisende wissen müssen

An vielen deutschen Flughäfen bleiben die Flieger gerade am Boden. Grund ist ein Streik der Flugbegleiter*innen der Lufthansa. Diese streikten am Freitag (10. April 2026). Am Montag streikten dann die Pilot*innen des Konzerns. Und auch für Mittwoch und Donnerstag hat die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) das Kabinenpersonal der Lufthansa Cityline noch einmal zum Streik aufgerufen. Bestreikt werden sollen alle Abflüge ab:

  • Frankfurt

  • München

  • Hamburg

  • Bremen

  • Stuttgart

  • Köln

  • Düsseldorf

  • Berlin und

  • Hannover

Auch wenn die Lufthansa mit einem Sonderflugplan Ausfälle abfedern wollte, müssen sich Reisende auf Flugausfälle, Behinderungen und Flugverspätungen einstellen.

Der Streik des Kabinenpersonals soll am Mittwoch von 00:01 Uhr bis Donnerstag, 23:59 Uhr, laufen. Die Konzerntochter Eurowings soll von dem Streik nicht betroffen sein.

Welche Rechte bei Streik am Flugfhafen?

Bei einem Streik kommt es in puncto Entschädigung immer darauf an, wer streikt:

1. Streikt das Personal der Airline (Kabinen- oder Sicherheitspersonal oder Pilot*innen), haben Sie Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft.

2. Streikt das Flughafenpersonal, haben Sie keinen Anspruch gegen die Fluggesellschaft.

Denn: Streik gilt laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannter außergewöhnlicher Umstand – und dann müssen Airlines keine Entschädigung zahlen (Az: C-28/20). Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem:

1. Der Streik entspricht den nationalen Vorschriften, also er wurde beispielsweise rechtzeitig angekündigt.

2. Die Airline muss die Möglichkeit gehabt haben, Gegenmaßnahmen zu treffen.

Tipp: Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich auch an den Reiseveranstalter. Für Ausgleichszahlungen nach einer Flugverspätung können Sie unser Musterformular "Ausgleichszahlung für Flugverspätung" nutzen. Für eine Rückforderung des Flugpreises nach einer Stornierung verwenden Sie dieses Musterformular "Rückforderung Flugpreis".

Ersatzflug oder Ticketpreis?

Fluggesellschaften müssen Passagieren bei Ausfall oder Verspätungen um mehr als fünf Stunden eine alternative Transportmöglichkeit anbieten oder den gesamten Flugpreis erstatten. Die Alternative muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt sein oder zu einem späteren, den die oder der Passagier sich wünscht. Der Ticketpreis muss die Airline innerhalb von sieben Tagen erstatten.

Bei Inlandsflügen könnten Sie auf die Bahn umsteigen. Am Ticketschalter der Airline oder online über die Webseite (zum Beispiel bei der Lufthansa) können Sie Ihr Flugticket in ein Bahnticket umwandeln.

Entschädigung: Wie viel können Sie bei Annullierung geltend machen?

Wird Ihr Flug storniert, ist er überbucht oder mehr als drei Stunden verspätet, haben Sie als Fluggast verschiedene Rechte. Die Airline muss Ihnen – neben anderen Leistungen – eine Entschädigung zahlen. Wie viel Geld Sie bekommen, regelt die Europäische Fluggastrechte-Verordnung. Danach gilt:

  • ab einer Distanz bis 1.500 Kilometern (Kurzstrecke): 250 Euro

  • ab einer Distanz bis 3.500 Kilometern (Mittelstrecke): 400 Euro

  • ab einer Distanz ab 3.500 Kilometern (Langstrecke): 600 Euro

Die Verspätung wird anhand der Ankunftszeit am Zielort errechnet. Die Entschädigung gilt nur für Fluggäste, die in Europa reisen. Voraussetzung ist, dass die Airline nicht mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Stornierung informiert hat. Die Entschädigung steht Ihnen neben der Rückerstattung des Ticketpreises zu.

Wichtig: Für Ihren Anspruch auf Entschädigung gilt eine Frist von drei Jahren. Danach können Sie keine Entschädigung mehr einklagen.

Die Entschädigung gilt nicht, wenn die Airline Ihnen eine zeitnahe Ersatzbeförderung angeboten hat. Hierfür gilt:

  • Bei einem Angebot zwischen 14 bis 7 Tagen vor Reisebeginn: Die Alternative darf nicht früher als zwei Stunden zur regulären Flugzeit starten und nicht später als vier Stunden am Ziel ankommen.

  • Bei einem Angebot unter sieben Tagen: Die Alternative darf nicht früher als eine Stunde starten und nicht später als zwei Stunden am Ziel ankommen.

Snacks, Getränke und zwei kostenlose Telefonate

Hängen Sie am Flughafen fest, stehen Ihnen weitere Ersatzleistungen der Airline zu.

  • Auf einem Kurzstreckenflug (bis 1.500 Kilometer) stehen Ihnen kostenfreie Getränke, ein Snack, E-Mails, Fax und zwei Telefonate zu.

  • Auf einem Mittelstreckenflug (1.500 bis 3.000 Kilometer) sind es kostenfreie Getränke, Mahlzeiten, E-Mails, Fax und zwei Telefonate.

  • Auf einem Langstreckenflug (ab 3.500 Kilometer) sind es kostenfreie Getränke, Mahlzeiten, E-Mails, Fax und zwei Telefonate.

Verschiebt sich Ihr Flug auf den nächsten Tag, muss Ihnen die Airline eine Hotelübernachtung und den Transport vom und zum Flughafen zahlen.

Tipp: Bewahren Sie alle Belege für Ausgaben gut auf, die für Sie aufgrund der Verspätung angefallen sind.

Reiserecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

Bleiben Sie informiert

Verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten und Tipps rund um Ihre Rechte. Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen, exklusive Ratgeber und praktische rechtliche Tipps – verständlich und auf den Punkt gebracht. Kostenlos und jederzeit kündbar.

Jetzt anmelden und rechtlich informiert bleiben!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Das könnte Sie auch interessieren