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Darf ich Blitzer-Apps benutzen?

Lesezeit: 2 minVerkehrsrecht
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Wie in jedem Frühjahr startet die Polizei ihren „Blitzermarathon“. Es gibt einige Apps und Geräte, die vor der Geschwindigkeitsfalle warnen. Aber dürfen Verkehrsteilnehmende die Technik verwenden?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen, und Blitzer-Apps dürfen nicht benutzt werden.

  • Betriebsbereite Warnsysteme dürfen noch nicht einmal mitgeführt werden.

  • Die Regelung gilt auch für Beifahrer:innen.

  • Es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Warn-Apps sind in Deutschland verboten

Jedes Jahr im Frühjahr starten einzelne Bundesländer den sogenannten „Blitzermarathon“. Davor möchten sich viele Verkehrsteilnehmer durch Blitzer-Apps oder andere Radarwarngeräte. Aber sind diese in Deutschland überhaupt erlaubt?

Auch wenn die Versuchung natürlich groß ist: Blitzer-Apps oder Navigationsgeräte mit integriertem Warnsystem sind in Deutschland gesetzlich verboten. So steht im § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Wer trotzdem mit einem Radarwarngerät im Auto oder laufender App mit integrierter Blitzerwarnung erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro rechnen. Darüber hinaus gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister.

Das Verbot gilt auch für Beifahrer

Zwar richtet sich das Verbot hauptsächlich an die oder den Fahrer:in des Fahrzeugs, aber auch andere Fahrzeuginsassinen und -insassen dürfen keine Warn-Apps während der Fahrt nutzen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23), womit eine Rechtsunsicherheit aus der Welt geräumt wurde. Entdeckt wurde die laufende Blitzer-App von Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle.

Und was gilt im Ausland?

Für das europäische Ausland gibt es keine einheitliche Regelung. In Frankreich, den Niederlanden und Italien bspw. ist das Mitführen und Benutzen von Radarwarngeräten verboten. Wer während einer Urlaubsreise ein Warnsystem nutzen möchte, sollte sich im Vorfeld mit den landesüblichen Vorschriften auseinandersetzen. Es drohen zum Teil empfindliche Strafen.

Der Bußgeldrechner hilft Ihnen dabei herauszufinden, welche Strafen für Verstöße drohen.

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist

Lasse Paulus

Lasse Paulus, Dipl.-Jurist, klärt auf meinrecht.de über verschiedene Rechtsfragen auf.

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