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Vorsorge Titelbild

Vorsorge

Im Leben jedes Menschen kann der Moment kommen, in dem er nicht mehr selbst entscheiden kann: Entscheiden, welcher medizinische Eingriff vorgenommen werden soll, kommunizieren, wie oder wo das Leben weitergehen soll, erledigen, was der Alltag fordert. Für diesen Moment kann man vorsorgen – z.B. in einer Patientenverfügung vorsorglich definieren, was eigene Wünsche und Vorstellungen sind.

Unser Ratgeber erklärt die Details und Zusammenhänge der verschiedenen Vorsorge-Möglichkeiten – und begleitet Sie Schritt für Schritt durch ein ungemütliches Thema.

Von Vollmacht und Verfügung – unser Ratgeber bringt Klarheit.

Die Patientenverfügung ist das Herzstück, in dem Sie festsetzen, WAS Sie wollen, wenn Sie es selbst nicht mehr ausdrücken können. Dazu passt die Vorsorgevollmacht (bzw. auch eine Betreuungsverfügung), um zu definieren, WER verantworten soll, dass Ihr Wille umgesetzt und nach Ihren Vorstellungen gehandelt wird. Umfassend vorzusorgen kann eine gewaltige Aufgabe sein – unser Ratgeber unterstützt Sie dabei.

Vorsorgen – Wann, wie, wo und mit wem?

Der Zeitpunkt für die Vorsorge ist am besten jetzt. Denn vorhersehen, wann der Fall (eines Unfalls zum Beispiel) eintritt, kann niemand. Wie Sie vorsorgen können, wird im Detail im Ratgeber erklärt. Bleiben die wichtigen Fragen, wen Sie als Vertrauensperson wählen und wo Sie die Dokumente verwahren – und immer wieder als Hausaufgabe: ist das, was in Ihren Vorsorgedokumenten steht noch aktuell?

Patientenverfügung

Zentrum des Geschehens: die Patientenverfügung.

Sobald eine Patientenverfügung existiert, muss Ihr darin formulierter Wille erfüllt werden – egal ob es eine/einen Beteuer:in für Sie gibt. Es geht in der Patientenverfügung um den Umgang mit Erkrankungen, Eingriffen und Weiterbehandlung – um alle medizinischen Detailfragen, die auftauchen können, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, zu kommunizieren, was Sie wollen.

Dem Wunsch, in jedem Fall eigenmächtig zu entscheiden, wie es weitergehen soll, kommt man mit einer Patientenverfügung sehr nahe: Eine Patientenverfügung ist die eigenhändige Willenserklärung einer Person über den medizinischen Umgang mit sich im Ausnahmefall.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 1901a:
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Da niemand weiß, ob und wann der Ausnahmefall eintritt, sollte die Patientenverfügung am besten noch heute aufgesetzt werden. Allerdings ist die Thematik nicht einfach – weder das gedankliche Ausmalen und Formulieren der möglichen Situationen noch alle relevanten Fakten zu beachten. Daher eins nach dem anderen.

Patientenverfügung: Gründe

Warum die Patientenverfügung?

Die Szenarien, in denen die Existenz einer Patientenverfügung wichtig ist, sind unterschiedliche – und allesamt nicht wünschenswert. Wenn Sie schwer krank sind, im Koma liegen oder eine Hirnschädigung erleben, muss entschieden werden, wie es mit Ihnen weitergeht (Magensonde? Beatmungsgerät? Organtransplantation?). Sie verfassen also vorab eine Patientenverfügung, aus folgenden Gründen:

  • Sie möchten Ihren Angehörigen ersparen, diese Entscheidungen zu treffen, denn das kann sehr herausfordernd sein (wenn es z.B. darum geht, ein Beatmungsgerät abzuschalten).

  • Nur Sie wissen genau, was Ihre Vorstellungen von einem lebenswerten Leben sind und halten diese für Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Patientenverfügung fest.

  • Sie möchten selbstbestimmt mit Ihrem Körper und Ihrer Gesundheit umgehen.

  • Sie haben eine schwere Krankheit und wissen in etwas, was auf sie zukommt und möchten für alle Fälle Klarheit schaffen und Antworten festsetzen.

Keine Patientenverfügung – was dann?

Sie sind nicht verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen. Sollte allerdings der Fall eintreten, dass Sie nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, geschieht ohne Patientenverfügung Folgendes: Die Ärzt:innen werden Ihre Angehörigen befragen, um anhand Ihrer früheren Äußerungen Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Ein wackeliges Unterfangen für alle Beteiligten.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 1901a:
„(2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 [siehe oben] einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.“

Vollmacht und Ehegattenregelung

Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht nötig, damit Ihre Angehörigen rechtskräftig für Sie entscheiden können. Seit 1. Januar 2023 spricht das Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB) Ehegatten eine besondere Rolle zu: Sie dürfen sich gegenseitig vertreten, wenn ein Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend (maximal 6 Monate) rechtlich nicht besorgen kann.

Eine Vorsorgevollmacht kann trotz dieser Regelung sinnvoll sein. Bedenken Sie Folgendes:

  • Die Sonderregelung gilt, wie der Name sagt, ausschließlich für Ehegatten. Eventuell möchten Sie zusätzlich andere nahestehende Personen für die Vorsorge miteinbeziehen, auch um Ihren Ehegatten bzw. Ehegattin zu entlasten.

  • Es ist nur der Bereich der Gesundheit abgedeckt. Es sollte aber jemanden geben, der Sie rundum vertreten kann.

  • Nach 6 Monaten endet die Sonderregelung - dann würde ohne Vorsorgevollmacht wiederum das Betreuungsgericht für Sie entscheiden.

  • Eine Bescheinigung des Arztes ist vorab nötig, damit die Ehegatten-Sonderregelung in Kraft tritt. Es kann daher wertvoll sein, wenn Sie unmittelbar in Angelegenheiten vertreten werden können.

Vollmacht für Vertrauenspersonen

Die Vorsorgevollmacht

Details dazu haben wir für Sie im Ratgeber zusammengefasst. Hier ist Ihr Shortcut.
Patientenverfügung: Form und Inhalt

Voraussetzungen und Vorüberlegungen

Sie haben sich für eine Patientenverfügung entschieden. Bevor Sie mit dem Schreiben beginnen, gibt es an erster Stelle die Grundvoraussetzungen zu beachten, um eine gültige Patientenverfügung zu verfassen:

  • Sie sind volljährig.

  • Sie sind einwilligungsfähig – das heißt, Sie in der Lage zu verstehen, welche Folgen der mögliche medizinische Eingriff haben kann.

  • Sie schreiben die Patientenverfügung als Text und unterschreiben eigenhändig.

Sind diese drei erfüllt, folgt der wichtigste Teil: Sie überlegen sich, was Ihr Wille ist. Da dabei lebensbedrohliche Szenarien auszumalen sind, fällt das vielen nicht leicht. Eine Beratung bei Ärzt:innen, Hospiz-Vereinen und auch Gespräche mit Angehörigen und Freund:innen können weiterhelfen.

Den eigenen Willen formulieren

Sobald Sie ergründet haben, was Ihr Wille zu bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen ist, formulieren Sie diesen so konkret wie möglich. Allgemeine Formulierungen wie z.B. „ich möchte ein menschenwürdiges Leben führen“ helfen nicht wirklich weiter, da jede:r etwas anderes darunter versteht. Die Entscheidung bzgl. akut geforderter Maßnahmen bliebe weiterhin Auslegungssache.
Wir stellen Ihnen eine Mustervorlage der Patientenverfügung bereit, haben für Sie den Aufbau zusammengefasst und liefern Formulierungen als Orientierung.

  • Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift

  • Genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll sowie genaue Vorgaben zu den Maßnahmen. Dabei hilft unsere Übersicht Textbausteine.

  • Wünsche zu Sterbeort und -begleitung

  • Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf

  • Hinweis auf weitere Vorsorge-Dokumente (Vorsorgevollmacht etc.)

  • Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende

  • Schlussformel mit Datum und Unterschrift

  • Aktualisierungen (etwa alle zwei Jahre empfohlen) werden mit Datum und Unterschrift gekennzeichnet

Textbausteine für Ihre Patientenverfügung

Wir haben für Sie einige exemplarische Formulierungen zu unterschiedlichen Situationen gesammelt. Diese Übersicht soll Ihnen helfen, eine angemessene und gültige Patientenverfügung zu verfassen.

Brauchen Sie noch mehr Mustervorlagen? Dann schauen Sie gern in unserem Downloadbereich nach den passenden Dokumenten.

Patientenverfügung: Checkliste

Checkliste Patientenverfügung

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick zu den Inhalten und Pflichtteilen einer Patientenverfügung.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht

Wer übernimmt, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können, was das Richtige für Sie ist? Genau das kann in einer Vorsorgevollmacht festgelegt werden. Sie beauftragen darin eine Vertrauensperson, für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Wie diese Vertrauensperson genau handeln soll, können Sie in einer sogenannten Innenverhältnisregelung festlegen.

Zur Vorsorge gehört auch

Das Testament

Auf unserer Ratgeberseite finden Sie Details und den Service Erb-o-Mat, mit dem Sie in wenigen Minuten Ihr Testament erstellen können.
Betreuungsvollmacht

Die Betreuungsvollmacht

Auch in einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie es nicht mehr selbst können. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht muss die Betreuungsverfügung keine bestimmte Form haben: Sie notieren schlichtweg Ihre Wunschperson, die für Ihre Betreuung zuständig sein soll. Das ist auch noch möglich, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind.

Wenn das Gericht eine Betreuungsperson für Sie auswählt, müssen Ihre Wünsche aus der Betreuungsverfügung berücksichtigt werden. Die von Ihnen vorgeschlagene Person wird dahingehend geprüft und falls tauglich auch in ihren Handlungen vom Gericht kontrolliert.

Zwei Vorsorgevarianten im Vergleich

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, was soll es sein? Möchten Sie eine Generalvollmacht unterzeichnen oder nur einen rechtlichen Betreuer vorschlagen? Um es noch komplexer zu machen: Auch die Kombination beider Varianten kann sinnvoll sein, wenn z.B. Ihre Vertrauensperson doch ein bisschen überwacht werden soll (von der Betreuungsperson) oder für den Fall, dass Sie keine Vertrauensperson haben, der Sie eine komplette Vollmacht ausstellen möchten.

Gestalten Sie Ihre Vorsorge ganz nach Ihren Wünschen – unsere Übersicht soll dabei unterstützen und zeigt beide Varianten im Vergleich.

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Ist als Generalvollmacht zu sehen

Sie beauftragen eine Person, stellvertretend für Sie zu handeln

Vollmacht für rechtliche Betreuung

Sie legen fest, wer Sie betreuen soll – wie und wo.

Zusatz (optional)

Die Innenverhältnisregelung legt fest, WIE die/der Bevollmächtigte die agieren soll (z.B. wie welche Bankgeschäfte abgewickelt werden sollen)

-

Voraussetzung

Ihre volle Geschäftsfähigkeit beim Aufsetzen der Vollmacht

Keine Voraussetzung

Auch gültig, wenn in nicht voll geschäftsfähigem Zustand verfasst

Formgebunden

Es sind die Vorgaben von Form und Inhalt zu beachten

Keine Formvorgabe

Sie können auf einem schlichten Blatt Papier notieren, was Ihr Wunsch ist.

Sofort wirksam

Die gewählte Person kann unmittelbar für Sie handeln.

Zeitliche Verzögerung

Die gewählte Person muss vom Gericht bestätigt werden.

Fazit

Vorsorgen für sich selbst – und für die Angehörigen

Sie wirken schlicht, diese Vorsorgedokumente – und doch führen sie ganz nebenbei, dazu dass man sich mit dem eigenen Tod befasst. Manche sagen, es sei befreiend, dies zu tun. Das entscheiden Sie am besten selbst. In jedem Fall ist es befreiend und eine große Unterstützung für Ihre Angehörigen bzw. die beauftragte Betreuungsperson, wenn Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche formulieren und relevante Infos hinterlegen. Am besten gleich heute.