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Testament

Das Testament

Ab dem 16. Lebensjahr ist man berechtigt, ein Testament zu verfassen und Erbende einzusetzen. Das kann durchaus auf einem einfachen Stück Papier in Handschrift geschehen, ist jedoch an ein komplexes Regelwerk und Pflichtteile gebunden – und kann schnell ungewollte Nebenwirkungen haben.


Unser Ratgeber sorgt dafür, dass Sie als Erblasser:in den Rahmen kennen, in dem Sie Ihren „letzten Willen“ formulieren. Der ERB-O-MAT unterstützt Sie bei der Umsetzung: dem Erstellen einer Erbfolge bzw. eines Testaments in wenigen Minuten.

Erbschaft klären und dabei alle(s) im Blick haben.

Die Beschäftigung mit Erbfolge und Testament ist wohl kein Lieblingsthema, für keine:n der Beteiligten. Noch herausfordernder kann es allerdings werden, wenn man sich gar nicht damit befasst. Darum erklärt dieser Ratgeber die gesetzliche Erbfolge, die Pflichtteile – und den Freiraum für eigene Formulierungen.

Fakten und Funktionen

Die 5 wichtigsten Fakten zum letzten Willen

Ein Testament taucht in vielen Krimis und Dramen auf. Viele sprechen davon, wenige wissen darüber Bescheid – und die meisten fragen sich, worauf es eigentlich ankommt und was es zu beachten gibt. Daher haben wir hier die wichtigsten Funktionen eines Testaments in 5 Highlights zusammengefasst.

Testamentsarten

Welches Testament – oder doch ein Erbvertrag?

Wer etwas zu vererben hat, ist Erblasser:in und hält in Schriftform fest, wer wie und wann das Erbe erhalten soll. So einfach könnte es sein – und zeigt sich in der Realität doch komplexer. Die verschiedenen Testamentsarten und den Sonderfall des Erbvertrags erklären wir Ihnen hier im Überblick.

Einige Mustervorlagen (Testamente/Erbscheinanträge etc.) finden Sie im Downloadbereich.

Testament Erbfolge - Pflichtteil

Zwischen freiem Willen und Gesetz.

Bei all den Testaments-Varianten bleibt eine Frage offen: Was, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt? Das Gesetz hat dafür eine Regelung parat, die zwar eine Lösung darstellt, aber eine Pauschale bleibt – und gern Konflikte zwischen den Erbenden verursacht. Ein Testament gibt Erblassern die Möglichkeit, in die gesetzliche Erbfolge einzugreifen und so den Erbenden individuelle Zuwendung zukommen zu lassen – und dabei dem eigenen (letzten) Willen zu folgen.

  • Erben nach der gesetzlichen Erbfolge

    Das geht so: Sie verlassen die Bühne und hinterlassen Hab und Gut zu gleichen Teilen Ihrer/Ihrem Ehepartner:in bzw. Lebenspartner:in und Ihren Kindern, falls vorhanden. Falls Ihre Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lag, erbt der/die Partner:in die Hälfte der Erbmasse, die andere Hälfte wird auf die Kinder verteilt.

  • Gesetzliche Erbfolge und daraus folgende Konflikte

    Der Personenkreis, der in die Erbfolge treten kann, ist erstaunlich groß (siehe Grafik). Ein komplexes Großprojekt kann damit auch die Aufteilung und Einigung zwischen den Erbenden werden. Sobald eine Erbengemeinschaft entsteht (=mehrere Erben) kann keiner der Erbenden ohne die Zustimmung aller anderen über den Nachlass verfügen. Häufig folgen daraus Teilungsversteigerungen, Pfandverkäufe – und diverse Varianten an Interessenkonflikten und Wertverlusten.

    ErblasserErblasser

  • König der Erbfolge bleibt der Pflichtteil

    Die Gesetze des Erbrechts gehen noch weiter. Auch wenn Sie Ihre/Ihren Ehepartner:in im Testament als Alleinerb:in einsetzen (das ist Ihre Testierfreiheit), steht allen rechtmäßigen Erben mit berechtigtem Interesse (z.B. Kindern) ein Pflichtteil zu. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils – allerdings nur als Vermögenswert. Dieser Unterschied ist z.B. dann relevant, wenn eine Immobilie Teil der Erbmasse ist und hier einer Person Wohnrecht zugeschrieben werden soll. Der Pflichtteil bleibt, auch wenn Sie die entsprechende Person aktiv enterben. So ist das und so wird es sein.

Unser Service für Sie:

Der Testamentsassistent

Verfassen Sie Testament und Erbfolge – klar, korrekt und schnell. Mit dem digitalen Testaments-Assistenten.
Aufbau und Inhalt

Den letzten Willen niederschreiben

Wann der richtige Zeitpunkt für einen Erbvertrag und Ihr Testament ist, das entscheiden Sie. Was die Formulierungen, Form und Inhalte angeht, sollten Sie sich an einige Vorgaben halten – damit alles nach Ihrem Willen weitergegeben werden kann.

Die Mindestbestandteile eines Testaments sind Folgende:

Urteile

Der letzte Wille – und dazugehörende Rechtsurteile

Wer das eigene Hab und Gut vererben möchte, wird überrascht sein, wie viele gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen sich auftun, sobald man anfängt ein Testament zu verfassen. Zum letzten Willen wurden über die Jahre zahlreiche Klagen, Forderungen und Verstimmungen vor Gericht getragen und ausdiskutiert.


Wir haben 8 Urteile zum Thema für Sie gesammelt – zum Beispiel:

  • Der letzte Wille – grafisch dargestellt. Keine gute Idee.

  • Der Pflichtteil ist Pflicht. Oder sind doch Einschränkungen zulässig?

  • Wann ist die nötige Todesgefahr gegeben, die ein Nottestament vor Zeugen ermöglicht?

Checkliste

Checkliste Testament: Pflicht und Kür

Anhand dieser Checkliste können Sie wichtige Inhalte abgleichen und abhaken. Nicht vergessen: Ihre Original-Unterschrift sowie Ort und Datum dürfen auf der letzten Seite nicht fehlen.

Fazit

Mit wenigen Zeilen vieles klären

Wir empfehlen: Schreiben Sie fest, was Sie wem und wie vererben möchten. Das tun Sie für Ihren eigenen letzten Willen, für Ihre Hinterbliebenen und für einen friedlichen Verbleib Ihres Hab und Guts. Sollten Sie bei der Verteilung der Erbmasse und der Regelung der Pflichtteile unsicher sein, holen Sie Rat eines Experten bzw. einer Expertin für Erbrecht ein – und testen Sie den Erb-o-Mat. Das ist ein Experte in digitaler, günstiger und schneller Form.

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