Mit dem Camper in Deutschland unterwegs: Wo darf ich übernachten?
©SimonSkafar - iStockFreiheit auf vier Rädern – klingt verlockend, doch nicht überall dürfen Sie einfach stehen bleiben und die Nacht verbringen. Mit ein paar einfachen Regeln vermeiden Sie Bußgelder und starten entspannt in Ihr nächstes Abenteuer.
Das Wichtigste in Kürze:
Campingplätze sind die rechtlich sicherste Möglichkeit zum Übernachten.
Eine einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist grundsätzlich erlaubt, sofern Sie ordnungsgemäß parken.
Camping ist mehr als Schlafen: Markise, Campingmöbel oder Grill machen aus Parken schnell unerlaubtes Campen.
Naturschutzgebiete, viele Wälder und Privatgrundstücke sind zum Übernachten oder Campen häufig tabu.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss je nach Bundesland und Verstoß mit Bußgeldern rechnen.
Campingplatz: Die sichere Nummer
Die einfachste und mitunter auch bequemste Lösung ist ein Stellplatz auf einem Campingplatz. Strom- und Wasserversorgung sind hier sichergestellt und auch über rechtliche Risiken müssen Sie sich keine Gedanken machen. Doch gerade in der Hochsaison sind die Plätze schnell voll und eine Planung im Voraus ist notwendig. Wer lieber spontan unterwegs ist, fragt sich deshalb häufig, welche Alternativen es gibt?
„Wild-Camping“: Nur ohne Übernachtung möglich
Das Campen außerhalb von Campingplätzen wird als „Wild-Campen“ bezeichnet. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Parken dürfen Sie Ihr Fahrzeug erst einmal überall dort, wo es nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist und keine Verbote bestehen. Achten Sie deshalb immer auf die örtliche Beschilderung. Je nach Situation können Sie Ihren Wohnwagen, Camper oder Ihr Wohnmobil
am Straßenrand,
auf öffentlichen Parkplätzen,
auf Autohöfen oder
an Autobahnraststätten
abstellen.
Etwas anderes gilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht nur abstellen, sondern dort auch – gegebenenfalls für mehrere Tage – verweilen und übernachten wollen. Derartiges „Campieren“ geht über das „normale Parken“ hinaus und ist daher eine Sondernutzung, die grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Wichtig: In Wäldern und Naturschutzgebieten sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht abstellen – diese sind landesrechtlich besonders geschützt und das Parken ist in diesen Gebieten in der Regel verboten. Auch auf privaten Grundstücken dürfen Sie nicht ohne die Genehmigung des Eigentümers oder der Eigentümerin parken.
Ausnahme: Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit
Im Gegensatz zum sogenannten „Campieren“ dürfen Sie außerhalb von Campingplätzen übernachten, wenn dies – einmalig – zur Wiederherstellung Ihrer Fahrtüchtigkeit notwendig ist.
Dabei sollten Sie
den Aufenthalt auf eine maximale Dauer von zehn Stunden beschränken und
sich nicht häuslich einrichten, in dem Sie Campingstühle auf der Straße aufstellen oder die Markise ausfahren.
Dürfen Sie im Auto schlafen?
Es ist wichtig, beim Autofahren fit zu sein. In Deutschland ist es gesetzlich nicht verboten, im Auto zu schlafen. Gerade auf langen Fahrten oder Roadtrips bietet sich ein kleines Schläfchen oder auch eine Übernachtung an, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.
Achten Sie darauf, dass
Sie Ihr Auto ordnungsgemäß nur dort abstellen, wo es erlaubt ist,
die Übernachtung ausschließlich der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient,
Sie sich nicht häuslich einrichten,
Sie andere Personen nicht beeinträchtigen,
Sie den Platz sauber und ordentlich wieder verlassen,
Sie die Meldepflicht berücksichtigen: Das Auto ersetzt keine Wohnung.
Wichtig: Wer betrunken im Auto seinen Rausch ausschlafen möchte, sollte dies besser nicht auf dem Fahrersitz tun – das erweckt den Anschein, als wolle man gleich losfahren und es können Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss drohen.
Darf ich im Ausland Wildcampen?
In Schweden, Norwegen und Finnland gilt das sogenannte „Jedermannsrecht“. Dieses erlaubt es Ihnen, alle öffentlichen, nicht geschützten Orte zum Campen und Übernachten zu nutzen – zumindest für einen kurzen Zeitraum von ein bis zwei Tagen.
Achten Sie hier jedoch stets darauf,
sich rücksichtsvoll zu verhalten,
dass das abgestellte Fahrzeug niemanden stört und
keine Schäden in der Natur anzurichten.
Was passiert, wenn ich beim Wildcampen erwischt werde?
Wer außerhalb zugelassener Plätze unerlaubt campt oder gegen Naturschutz-, Wald- oder kommunale Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Deren Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und der Art des Verstoßes. Zusätzliche Sanktionen drohen, wenn Schäden an der Natur entstehen oder Abfälle zurückgelassen werden.
Fazit: Regeln beachten, unbeschwert reisen
Eine Übernachtung im Camper, Van oder Auto ist in Deutschland grundsätzlich möglich, wenn sie ausschließlich der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient und Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt haben. Wer dagegen außerhalb offizieller Stellplätze campiert und sich häuslich einrichtet, riskiert Bußgelder. Achten Sie daher auf die Beschilderung und die örtlichen Vorschriften.

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.



