Führerschein: Frist für Umtausch endet bald

Von Lilly KeymelLesezeit: 3 min11.12.2025
Foto: Ein alter Führerschein aus Papier liegt auf dem Tisch.©BeritK - iStock

Alte Führerscheine werden stufenweise gegen EU-Führerscheine ausgetauscht. Grund dafür ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Für welche Gruppe die Frist bald endet, welche Dokumente bald ungültig sind und wie der Umtausch funktioniert, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Deutschland muss bis 2033 alle alten Führerscheine gegen EU-Führerscheine tauschen.

  • Die Fristen richten sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des Dokuments.

  • Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?

Die Europäische Union fordert seit Jahren einheitliche und fälschungssichere Fahrerlaubnis-Dokumente. Bis 2033 sollen alle Führerscheine innerhalb der EU umgetauscht sein. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Das Scheckkartenformat soll Missbrauch erschweren und die Anerkennung innerhalb der EU vereinheitlichen.

Führerschein-Umtausch erfolgt stufenweise

Sie müssen nicht sofort zum Amt, wenn Ihr Führerschein vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist. Der Umtausch erfolgt stufenweise und das schon seit mehreren Jahren.

In Deutschland hängt der Zeitpunkt des Austausches vom Geburtsjahrgang oder dem Ausstellungsdatum des Dokuments ab.

Welche Führerscheine sind ab 2025 ungültig?

Seit dem 19. Januar 2025 sind die letzten Papierführerscheine (grau oder rosa) der Geburtsjahrgänge ab 1971 offiziell ungültig. Diese Dokumente hätten also bereits umgetauscht werden müssen und dürfen nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden.

Ausnahme bei Senior*innen: Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren alten Führerschein erst bis 2033 umtauschen – vorausgesetzt, sie sitzen nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 noch hinter dem Steuer.

Nächste Umtauschphase: Alte Kartenführerscheine (1999-2013)

Nun folgen alte Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier zählt nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Die erste Frist endet am 19. Januar 2026 für alle Führerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden.

Umtauschfristen für Kartenführerscheine im Überblick:

Ausstellungsjahr:

Umtausch bis spätestens zum:

1. Januar 1999 - 31. Dezember 2001

19. Januar 2026

1. Januar 2002 - 31. Dezember 2004

19. Januar 2027

1. Januar 2005 - 31. Dezember 2007

19. Januar 2028

1. Januar 2008 - 31. Dezember 2008

19. Januar 2029

1. Januar 2009 - 31. Dezember 2009

19. Januar 2030

1. Januar 2010 - 31. Dezember 2010

19. Januar 2031

1. Januar 2011 - 31. Dezember 2011

19. Januar 2032

1. Januar 2012 - 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Ablauf: So funktioniert der Führerschein-Umtausch

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnorts zuständig. Vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin – je nach Behörde online oder persönlich im Rathaus.

So bietet die Stadt Köln beispielsweise an, den Führerscheinumtausch online zu beantragen.

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  1. 1.

    alter Führerschein

  2. 2.

    gültigen Personalausweis oder Reisepass

  3. 3.

    aktuelles biometrisches Passfoto

  4. 4.

    gegebenenfalls Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellerbehörde (wenn der alte Führerschein nicht am aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde)

Gebühren & Bearbeitungszeit:

  • Kosten: meist ca. 25 Euro

  • Bearbeitung: vier bis sechs Wochen

  • Tipp: Termine sind regional schnell ausgebucht – planen Sie daher den Umtausch frühzeitig

Keine erneute Führerschein-Prüfung

Für den Umtausch müssen Sie keine erneute Prüfung ablegen. Auch eine Gesundheitsprüfung bleibt aus.

Übrigens: In Deutschland stehen auch Änderungen an, was die Digitalisierung von Fahrzeugschein und Führerschein betrifft. So ist der digitale Fahrzeugschein bereits in der i-Kfz-App abrufbar. Der digitale Führerschein soll bis Ende 2026 eingeführt werden. Dann lässt sich auch das Dokument im Smartphone mitführen.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit. Fahren Sie damit weiter und werden kontrolliert, droht ein Verwarngeld von zehn Euro.

Im EU-Ausland drohen möglicherweise höhere Sanktionen. Auch könnte der alte Führerschein dort nicht mehr anerkannt werden, etwa bei Mietwagenbuchungen.

Darf ich meinen alten Führerschein behalten?

Viele verbinden mit ihrem alten Führerschein persönliche Erinnerungen. Wer möchte, kann den alten Führerschein von der Behörde entwerten lassen und anschließend als Souvenir mit nach Hause nehmen.

Fazit: Fristen prüfen und rechtzeitig umtauschen

Der EU-weite Führerschein-Umtausch läuft noch bis 2033. Viele Fristen sind jedoch bereits abgelaufen oder stehen kurz bevor. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihr Dokument betroffen ist und welche Frist für Sie gilt. Ein frühzeitiger Termin erspart Ihnen Ärger, Wartezeit und unnötige Gebühren. So sind Sie weiterhin sicher mit den richtigen Dokumenten im In- und Ausland unterwegs.

Verkehrsrecht
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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