Wechsel auf Winterreifen: Pflicht oder nicht?
©Albert Shakirov - iStock„Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern – lautet die Faustregel für Winterreifen. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, sondern eine situative. MEINRECHT klärt auf, was das bedeutet und wann Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Das Wichtigste in Kürze:
Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld.
Wer andere gefährdet, zahlt eine Strafe.
Bei Unfällen kann es zu Regressforderungen kommen.
Was heißt „situative Winterreifenpflicht“?
„Situative Winterreifenpflicht“ bedeutet: Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitraum für Winterreifen, aber einen witterungsbedingten. Winterreifen sind laut Gesetz (§ 2 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung) bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben.
Ganzjahresreifen sind für den Einsatz bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen.
Schnee und Glatteis: Winter- oder Allwetterreifen montieren?
Haben Sie an Ihrem Auto schon die Winterreifen montiert? Falls nicht, wird es langsam Zeit – es sei denn, Sie fahren mit Ganzjahresreifen. Denn wer bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Sollten Sie andere Verkehrsteilnehmer*innen behindern, werden 80 Euro fällig.
Wer andere gefährdet, muss 100 Euro Strafe zahlen, wer einen Unfall verursacht 120 Euro. Zusätzlich gibt es jeweils einen Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
Übrigens: Reifen halten in der Regel sechs Jahre . Gute Reifen können laut Experten von TÜV, ADAC und Co. auch acht bis zehn Jahre gefahren werden. Nach zehn Jahren sollte man seine Reifen dann aber spätestens wechseln.
Denn: Selbst wenn Reifen selten fahren, härten Sonne, Hitze und Kälte das Material aus und machen es brüchig. Die sogenannte DOT-Nummer finden Sie auf einer oder beiden Reifenflanken. Die Ziffernfolge ist meist in einem ovalen Rahmen. Die ersten zwei Ziffern stehen für die Woche und die letzten beiden für das Jahr, in dem die Reifen produziert worden sind. Zur nachhaltigen Entsorgung von Reifen haben wir übrigens einen Tipp für Sie.
Unfall mit Sommerreifen kann teuer werden
Sollten Sie bei Winterwetter mit Sommerreifen fahren und deshalb in einen Unfall verwickelt sein, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Das gilt sowohl für Unfallverursacher*innen als auch Unfallopfer. Wird nachgewiesen, dass fehlende Winterreifen zum Unfall beigetragen haben, zahlt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung – aber nur mit Einschränkungen oder Regressforderungen.
Kfz-Haftpflicht: Regressansprüche möglich
Konkret bedeutet dies: Sollten Sie den Unfall aufgrund fehlender Winterreifen verursacht haben, kann es sein, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfallschaden zwar zahlt. Im Nachgang kann sie aber Regressansprüche von bis zu 5.000 Euro fordern.
Falls Sie das Unfallopfer sind und ohne Winterreifen unterwegs waren, kann es passieren, dass die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers oder der Unfallverursacherin nicht den vollen Unfallschaden übernimmt.
Fazit: Frühzeitig um Winterreifen kümmern
Kümmern Sie sich frühzeitig darum, die Sommerreifen an Ihrem Auto durch Winterreifen zu ersetzen – am besten noch bevor das Winterwetter Einzug hält. Falls Sie Ganzjahresreifen nutzen, prüfen Sie, ob sie das Alpine-Symbol tragen. So sind Sie im winterlichen Straßenverkehr sicher unterwegs.
Quellen:
ADAC Württemberg e.V., Fahren ohne Winterreifen: Gefährlich und teuer (abgerufen am: 22.10.2025)
Reifen24.de, DOT-Nummer, Reifenalter und Nutzungsdauer (abgerufen am 22.10.2025)

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.



