
Cash oder Card: Kann ich selbst entscheiden, wie ich zahle?

Seit Corona haben viele Geschäfte und Restaurants auf „Card only“ umgestellt. Dürfen die das?
Habe ich ein Recht auf Bargeldzahlung?
Jein! Die Europäische Kommission hat dazu festgehalten, dass Anbieter:innen von Waren und Dienstleistungen Euroscheine und –münzen annehmen müssen. Es sei denn, „die Parteien haben sich auf andere Zahlungsmittel geeinigt“. Dies hat die Kommission in ihrer Empfehlung über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des gesetzlichen Zahlungsmittels der Euro-Banknoten und -münzen (Verordnung (EU) Nr. 2010/191/EU) festgeschrieben.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Die Konditionen eines Rechtsgeschäfts dürfen die beteiligten Parteien also erst einmal selbst frei festlegen – es sei denn, es sprechen Gesetze dagegen.
Kann Bargeldzahlung verweigert werden?
Bargeldzahlung können Shop- oder Restaurantinhaber:innen dann ablehnen, wenn sie früh genug darauf hinweisen. Früh genug bedeutet, bevor es zum Kaufabschluss kommt. Meist steht ein Schild mit der Aufschrift: „Cash only“ oder „Nur Kartenzahlung“ vor dem Eingang, im Fenster oder neben der Kasse.
Daneben kommt den Betreiber:innen noch das Münzgesetz zugute. Danach sind sie berechtigt, mehr als 50 Euromünzen abzulehnen. Dasselbe gilt für Einkäufe, die eine Summe von insgesamt 200 Euro in Cent und Münzen überschreiten.
Ist es erlaubt, nur Kartenzahlung zu akzeptieren?
Doch in ihrer Empfehlung schreibt die Europäische Kommission auch, dass Bargeld nur dann abgelehnt werden kann, wenn die oder der Einzelhändler:in Gründe für die Ablehnung hat. Als Beispiel nennt sie, dass kein Wechselgeld zur Verfügung steht oder die Verwahrung von großen Bargeldsummen ein Risiko darstellt.
Ganz so frei, wie es oft scheint, sind Einzelhändler:innen also nicht darin, das Zahlungsmittel festzulegen.
Aber auch Sie als Kundin oder Kunde haben kein Recht, dieses frei zu wählen. Es gibt kein Recht auf Kartenzahlung. Letztendlich können Sie nur gehen und sich einen anderen Laden suchen.
Ist ein Mindestbetrag bei Kartenzahlung zulässig?
Warum manche Läden die Kartenzahlung ablehnen, liegt daran, dass sie für die Bezahlung mit Kredit- oder EC-Karte mitunter Gebühren zahlen müssen.
Händler:innen haben keine Pflicht, die Kartenzahlung zu akzeptieren – und damit auch nicht bestimmte Beträge. Sie können also Mindestsummen, ab denen sich die Gebühren für sie rechnen, festlegen. Die Gebühren dürfen Ihnen als Kundin oder Kunde aber nicht auferlegt werden.
Wichtig ist, dass das zur Verfügung gestellte Zahlungsmittel für Sie als Verbraucher:in kostenlos, gängig und zumutbar ist. Die Gerichte sehen beispielsweise die Zahlung per Rechnung, SEPA-Lastschrift und PayPal als solch gängige und zumutbare Zahlungsmethoden an. Nicht dazu zählt z. B. die Sofortüberweisung.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.