Bestattung: Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Lesezeit: 2 minSonstiges
urne_zu_hause_meinrecht©Anze Furlan / psgtproductions - iStock

Auf der See, im Wald, als Diamant am Finger: Wo ein Mensch nach seinem Tod ruht, dafür gäbe es viele Plätze. Doch in Deutschland ist die Bestattung klar geregelt. Hier erfahren Sie, was möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland herrscht Friedhofspflicht.

  • Die Asche Verstorbener darf nicht mit nach Hause genommen werden – auch nicht als Diamant.

  • Es gibt alternative Bestattungsorte zum Friedhof.

In Deutschland gilt Bestattungszwang

In Deutschland gibt es einen Bestattungszwang. Danach müssen verstorbene Menschen auf einem Friedhof bestattet werden – in einem Sarg oder in einer Urne. Es ist nicht erlaubt, die Asche in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.

So ist es zumindest in fast allen Bundesländern. Denn: Welche Bestattungen möglich sind, darüber können die Länder selbst entscheiden. Geregelt ist das im Bestattungsgesetz.

Bremen hat als bislang einziges Bundesland von der Bestattungspflicht auf dem Friedhof eine Ausnahme gemacht. Dort darf die Asche Verstorbener auch auf privaten Grundstücken verstreut werden.

Asche als Diamant: Darf ich einen kleinen Teil behalten?

Ebenso wenig ist es erlaubt, einen Teil der Asche mitzunehmen. Zwar bieten in Deutschland einige Bestatter:innen an, die Asche bspw. gepresst als Diamant oder in einen Anhänger gefüllt mit nach Hause zu nehmen. Rechtlich stört man damit jedoch die Totenruhe und macht sich strafbar (§ 168 Strafgesetzbuch).

Einige Fraktionen in den Landtagen der Länder versuchen, das Bestattungsrecht aufzulockern – bislang allerdings ohne Erfolg. Etwas anderes gilt in anderen Ländern wie bspw. den Niederlanden und der Schweiz. Dort ist es z. B. erlaubt, Asche als Diamant zu pressen.

Übrigens: Tierische Asche darf auch in Deutschland mit nach Hause genommen werden.

Bestattung außerhalb des Friedhofs

Neben der Friedhofsbestattung sind allerdings noch weitere Bestattungen in Deutschland zugelassen. So darf man die Asche der oder des Verstorbenen bspw. im Wald in einer Urne bestatten oder sie bei einer Seebestattung auf dem offenen Meer zerstreuen.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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