Recht: Das ändert sich im Oktober 2026
©FreshSplash - iStockWas ändert sich im Oktober 2026? Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister, PFAS-Verbot und kein Alkohol mehr an Bahnhöfen: MEINRECHT.DE fasst die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen.
Das Wichtigste in Kürze:
Im Zentralen Vorsorgeregister können Ärztinnen und Ärzte Inhalte einsehen.
Die EU verbietet PFAS-Chemikalien unter anderem in Textilien und Kosmetik.
Die Deutsche Bahn verbietet Alkohol an Bahnhöfen.
Die Uhren werden auf Winterzeit umgestellt.
Änderung beim Zentralen Vorsorgeregister
Ab dem 1. Oktober 2026 können im Zentralen Vorsorgeregister auch elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten zur Verfügung gestellt werden. Rechtsanwältinnen, Notare, Betreuungsbehörden oder Betreuungsvereine können elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen direkt im Register hochladen. Bisher konnten Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte nur sehen, dass eine Verfügung existiert. Ab jetzt können sie den genauen Inhalt der Urkunden direkt digital einsehen.
„Ewigkeitschemikalien": PFAS-Verbot kommt
Die EU verbietet ab dem 10. Oktober 2026 den Einsatz der PFAS-Untergruppe PFHxA in zentralen Verbraucherprodukten: Textilien und Schuhe, Lebensmittelkontaktmaterialien und bestimmte Kosmetika. Grundlage ist die 2024 verabschiedete Verordnung (EU) 2024/2462, deren Verbote jetzt stufenweise wirksam werden. Mit PFAS werden oberflächen- und hitzebeständige Chemikalien bezeichnet, die uns im Alltag regelmäßig begegnen. PFAS gelten als gesundheits- und umweltschädlich, da sie sich weder in der Natur noch im menschlichen Körper abbauen und als „Ewigkeitschemikalien" gelten.
Alkoholverbot an Bahnhöfen
Die Deutsche Bahn führt im Rahmen ihres Hausrechts ein Alkoholverbot an Bahnhöfen ein. Bis zum 15. Oktober 2026 soll das Verbot an allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gelten. 30 Bahnhöfe sind bereits heute alkoholfrei, zum Beispiel Köln, München und Hamburg. Hintergrund der neuen Regelung: Der Schutz der Fahrgäste und der Mitarbeitenden der Deutschen Bahn. Die Erfahrung zeige, dass dort, wo Alkohol fließt, auch die Gewalt zunehme, so der Konzern. Ausgenommen vom Verbot ist die Gastronomie in den Bahnhöfen. Außerdem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen. Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die Deutsche Bahn ein Hausverbot aus.
Uhren umstellen: Winterzeit beginnt
Eine Stunde länger schlafen: Am 25. Oktober 2026 wird die Uhr auf Winterzeit umgestellt. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.
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Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.




