Disney+ ohne 4K: Was kann ich gegen die fehlende Premium-Qualität tun?

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 3 min29.07.2026
Foto: Streaming Dienst Disney PLUS ist geöffnet©Mouse family - AdobeStock

Disney+ hat still und leise seine Bildqualität 4K UHD und HDR eingestellt. Hintergrund soll ein Patentstreit sein. Was können betroffene Premium-Abonnent*innen gegen die Einstellung tun?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Disney+ bietet aktuell keine 4K UHD- und HDR-Qualität an.

  • Damit fehlt eine versprochene Leistung.

  • Abonnent*innen können Disney+ zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands auffordern.

  • Kommt Disney+ dem nicht nach, können sie das Abo beenden oder den Abopreis mindern.

  • Die Verbraucherzentrale prüft rechtliche Schritte.

Disney+ ohne besonderes 4K- und HDR-Erlebnis

Disney+-Abonnent*innen dürften diese Tage beim Filmeschauen enttäuscht sein: Der Streaminganbieter bietet seine Filme seit ein paar Tagen nicht mehr in der höchsten Auflösung 4K UHD und HDR an, wie Caschys Blog berichtet.

Stopp von 4K- und HDR-Qualität: Darf Disney das?

Der Streaminganbieter wirbt auf seiner Webseite für das Premium-Abo mit 4K UHD. Im Standard und Standard mit Werbung gibt es Filme nur in der Videoqualität 1080p Full HD zu sehen. Neben der höheren Videoqualität können im Premium-Abo auch bis zu zwei Streams mehr als im Standard-Abo gleichzeitig laufen. Ansonsten sind die angebotenen Leistungen zumindest mit dem werbefreien Standard-Abo identisch.

Digitale Produkte – und ein solches ist Disney+ – müssen die vereinbarten und objektiv zu erwartenden Merkmale aufweisen (§ 327e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Tun sie dies nicht, sind sie mangelhaft. Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale sind nur wirksam, wenn Verbraucher*innen vor Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert darauf hingewiesen wurden.

Wer sich also für das rund fünf Euro (für sechs Monate sind es nur drei Euro) teurere Premium-Abo im Unterschied zum werbefreien Standard-Abo entscheidet, darf auch die versprochenen Leistungen erwarten.

Was können Disney+-Premium-Abonnent*innen tun?

Wird – wie bei Disney+ seit dem Wochenende – das Produkt nicht wie beworben bereitgestellt, ist es mangelhaft. Verbraucher*innen können dann von Disney+ eine sogenannte Nacherfüllung verlangen (§ 327i BGB). Wenden Sie sich an den Disney+-Kundenservice, am besten schriftlich, und fordern Sie ihn auf, die vereinbarte Qualität in 4K UHD und HDR wiederherzustellen. Kommt Disney+ Ihrer Forderung nicht nach, können Sie:

  • den Vertrag beenden (Rücktritt/Kündigung),

  • den Preis mindern oder

  • Schadensersatz fordern.

Disney+: Abo-Preis mindern?

Solange der Mangel besteht, können Sie den Abo-Preis entsprechend mindern. Allerdings sollten Abonnent*innen nicht allzu viel erwarten, da der Unterschied zumindest in den ersten sechs Monaten nur drei Euro und danach fünf Euro beträgt. Daneben funktioniert ein Teil der höherwertigen Merkmale wie das gleichzeitige Streaming für vier Geräte anstatt zwei weiterhin. Daher wären es schätzungsweise ein bis drei Euro und auch nur für die Zeit, in der der Mangel besteht.

Die Verbraucherzentrale prüft laut heise online gerade rechtliche Schritte. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Verbraucherschützer*innen gegen Disney+ vorgehen. Gegebenenfalls können Sie sich je nach Vorgehen der Verbraucherzentrale anschließen.

Übrigens: Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Streaming-Anbieter sich den deutschen Gesetzen fügen muss – auch Netflix musste schon Geld zurückzahlen. Und Geld zurück soll es aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen auch für Amazon-Kund*innen geben.

Hintergrund: ein Patentrechtsstreit?

Hintergrund ist wohl ein Patentrechtsstreit mit dem amerikanischen Patentinhaber InterDigital. Das Unternehmen erklärte in einer am 23. Juli veröffentlichten Pressemitteilung, vom Einheitlichen Patentgericht eine weitere einstweilige Verfügung gegen Disney+ erwirkt zu haben. InterDigital beklagt, dass Disney Technologien des Patentinhabers kostenlos nutzt, ohne dafür eine entsprechende Lizenz zu haben. Die Entscheidung wirke in mehreren europäischen Ländern – darunter Frankreich, Italien und Deutschland.

Schon einmal hatte InterDigital in einem Rechtsstreit Erfolg. Damals strich Disney+ als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung ebenfalls einige hochqualitative Bildformate wie Dolby Vision und 3D aus seinem Programm.

Fazit: Mindere Qualität müssen Sie nicht hinnehmen

Fehlen versprochene Produktmerkmale, stellt dies einen Mangel an der digitalen Dienstleistung dar. Verbraucher*innen müssen dies nicht hinnehmen und können Disney+ auffordern, Filme in 4K- und HDR-Qualität wieder bereitzustellen. Andernfalls sind sie laut Gesetz dazu berechtigt, das Abo zu beenden, den Abopreis zu mindern und gegebenenfalls sogar Schadensersatz zu fordern.

Vertragsrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

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