Abofalle: So befreien Sie sich von unerwünschten Abonnements

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 4 min26.07.2026
Foto: eine junge Frau schließt ein Abonnement mit dem Handy ab©AntonioGuillem - iStock

Ein kostenloses Probeabo, ein Gewinnspiel oder ein vermeintlich einmaliger Kauf: Abofallen gehören zu den häufigsten Verbraucherproblemen im Internet. Aber nicht jede Zahlungsaufforderung ist berechtigt. Wie Sie bemerken, dass Sie in einer Abofalle gelandet sind und – viel wichtiger – wie Sie da wieder rauskommen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Abofallen erkennen Sie an regelmäßigen, unbekannten Abbuchungen oder Bestätigungsmails.

  • Prüfen Sie Ihre Abonnements im Google Play Store oder Apple App Store.

  • Zahlen Sie zweifelhafte Abos nicht vorschnell.

  • Widersprechen Sie dem angeblichen Vertrag und widerrufen und kündigen Sie hilfsweise.

Woran erkenne ich eine Abofalle?

Ob Sie in eine Abofalle geraten sind, erkennen Sie am besten an:

  • ungewöhnlichen und regelmäßigen Abbuchungen von Ihrem Konto von unbekannten Unternehmen

  • Bestätigungsmails

  • Rechnungen oder Mahnungen für angebliche Mitgliedschaften

Tipp: Kontrollieren Sie Ihr Girokonto regelmäßig und schauen Sie auch im Spamordner Ihres Mailpostfachs nach. Oft landen dubiose Abobestätigungen dort.

Abofalle übers Smartphone? Prüfen Sie Ihre App-Abonnements

Häufig werden Abos direkt über das Handy abgeschlossen. Meist passiert das versehentlich oder im Rahmen einer kostenlosen Testphase. Schauen Sie daher auch im Google Playstore oder im App Store in Ihrem Account unter „Abonnements“ nach. Dort sehen Sie, welche Abos bestehen und können diese gegebenenfalls kündigen.

Übrigens: Haben Sie innerhalb einer kostenlosen Testphase vergessen, das Abo zu kündigen, handelt es sich in der Regel nicht um eine Abofalle. Achten Sie daher auf kostenlose Laufzeiten und den Beginn der Kostenpflicht.

Was tun, wenn Sie in eine Abofalle geraten sind?

Haben Sie ungewöhnliche Abbuchungen auf Ihrem Konto bemerkt oder eine Bestellbestätigung in Ihrem Mailpostfach entdeckt, sollten Sie umgehend handeln. Je schneller Sie reagieren, desto geringer bleibt der Schaden.

Checkliste: Folgende Schritte sind wichtig:

  1. 1.

    Forderung prüfen nicht vorschnell zahlen: Erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung für ein Abo, das Sie gar nicht abgeschlossen haben, sollten Sie zunächst die Forderung sorgfältig prüfen. Zahlen Sie nicht sofort. Wurde der Betrag über eine SEPA-Lastschrift eingezogen, können Sie das Mandat bei Ihrer Bank widerrufen und – je nach Fall – bereits ausgeführte Abbuchungen über Ihre Bank zurückbuchen lassen.

  2. 2.

    Vertrag bestreiten sowie vorsorglich widerrufen und kündigen: Teilen Sie dem Anbieter schriftlich mit,
    - dass aus Ihrer Sicht kein Vertrag zustande gekommen ist,
    - dass Sie den Vertrag hilfsweise widerrufen und
    - hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Dadurch wahren Sie Ihre Rechte umfassend.

  1. 1.

    Auskunft über gespeicherte Daten verlangen: Fordern Sie auch die Auskunft darüber an, welche personenbezogenen Daten (Geburtstag, Adresse, Bankverbindung etc.) gespeichert worden sind und beantragen Sie die Löschung dieser Daten.

  2. 2.

    Schriftliche Bestätigung fordern: Bitten Sie den Anbieter um eine schriftliche Bestätigung, dass das Abo beendet wurde und keine weiteren Forderungen bestehen.

  3. 3.

    Weitere Schritte prüfen: Besteht der Verdacht auf einen Betrug oder werden auch weiterhin Zahlungen gefordert oder Abbuchungen von Ihrem Konto getätigt, können Sie zusätzlich:
    - Strafanzeige erstatten,
    - die Beauftragte für Datenschutz Ihres jeweiligen Bundeslandes informieren und
    - sich rechtliche Unterstützung holen. Eine gute Hilfe bieten hier auch die Verbraucherzentralen mit einer kostenpflichtigen Hotline (2,29 Euro/Minute) oder einer persönlichen Beratung für 25 Euro.

Abofalle widerrufen: Wie geht das?

Auch wenn Sie überzeugt sind, gar keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, empfiehlt es sich, den Vertrag vorsorglich – Jurist*innen sprechen von hilfsweise – zu widerrufen und zu kündigen.

Übrigens: Da Sie mangels Vertragsschluss auch nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind, können Sie den Vertrag hilfsweise auch noch nach zwei Wochen widerrufen.

Tipp: Das Schreiben sollten Sie am besten als Einwurf-Einschreiben absenden.

Wann kommt ein Vertrag überhaupt zustande?

Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2025 entschieden, dass Verbraucher*innen eindeutig erkennen müssen, dass sie eine kostenpflichtige Bestellung auslösen (Az.: I ZR 159/24).

Gemäß § 312j Abs. 4 und 5 Bürgerliches Gesetzbuch kommt ein Vertrag nur zustande, wenn der Bestellbutton mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Andere Formulierungen wie

  • „Weiter“,

  • „Bestellen“ oder

  • „Anmelden“

reichen nicht aus, um die Bestellung auszulösen.

Inkasso oder Schufa-Drohungen: Müssen Sie zahlen?

Ominöse Anbieter von Abofallen drohen gerne mit Inkassoschreiben oder Schufa-Eintragungen. Lassen Sie sich dadurch nicht aus der Ruhe bringen und zahlen Sie auch nicht. Allein der Erhalt eines Inkassoschreibens bedeutet nicht, dass eine Forderung berechtigt ist. Ein Schufa-Eintrag kann nur bei unbestrittenen Forderungen beantragt werden. Bestreiten Sie die Forderung schriftlich und bewahren Sie alle Nachweise auf.

So schützen Sie sich künftig vor Abofallen

Mit ein paar Vorkehrungen können Sie das Risiko, künftig in einer Abofalle zu landen, reduzieren:

  1. 1.

    Lesen Sie Preisangaben vor jeder Bestellung sorgfältig durch.

  2. 2.

    Achten Sie bei kostenlosen Testphasen auf das Ende und merken Sie sich dies am besten im Kalender mit einer Erinnerung vor.

  3. 3.

    Prüfen Sie kostenlose Probeabos auf automatische Verlängerungen.

  4. 4.

    Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig.

  5. 5.

    Aktivieren Sie Benachrichtigungen Ihrer Banking-App.

  6. 6.

    Überprüfen Sie regelmäßig Ihre App-Abonnements.

  7. 7.

    Geben Sie Zahlungsdaten nur auf seriösen Webseiten ein.

Fazit: Schnelles Handeln spart Geld und Ärger

Abofallen sind oft geschickt gestaltet und sollen Verbraucher*innen dazu verleiten, Verträge abzuschließen. Erkennen Sie ungewollte Abos an unbekannten und regelmäßigen Kontoabbuchungen oder Bestätigungsmails. Prüfen Sie Forderungen umgehend und zahlen Sie Rechnungen nicht vorschnell. Bestreiten Sie den behaupteten Vertrag und widerrufen und kündigen Sie diesen vorsorglich. Lassen Sie unberechtigte Lastschriften gegebenenfalls zurückbuchen. So ersparen Sie sich unnötige Zahlungen.

Vertragsrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

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