Extremwetter: Welche Schäden drohen und wie Sie sich schützen
©Mickis-Fotowelt - iStockExtreme Wettereignisse wie Starkregen, Stürme, Dürre oder starker Hagel nehmen in Deutschland aufgrund des Klimawandels zu. MEINRECHT.DE erklärt, welche Versicherung bei welchen Schäden greift, wie Sie sich schützen können und welche Rechte Sie im Ernstfall haben.
Das Wichtigste in Kürze:
Unwetter sind nicht immer Extremwetter.
Schäden, die durch Extremwetter entstehen, sind nicht automatisch versichert.
Hausbesitzer und Mieterinnen können sich vor Schäden durch Extremwetter schützen.
Nicht jedes Extremwetter ist automatisch durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt.
Was ist Extremwetter?
Unwetter, wie etwa heftige Sommergewitter, gelten nicht als Extremwetter – auch wenn sie große Schäden anrichten können. Für die Jahreszeit sind sie aber typisch. Heftiger Starkregen hingegen, der beispielsweise im Jahr 2021 die Flutkatastrophe im Ahrtal auslöste, gilt als Extremwetter.
Starkregen, Hitze, Hagel, Stürme und Waldbrände treten immer häufiger auf. Die Schäden, die beispielsweise durch umgestürzte Bäume oder Überschwemmung entstehen, sind aber nicht automatisch versichert.
Wohne ich im Risikogebiet für Naturgefahren?
Ob an Ihrer konkreten Wohnadresse ein Risiko für Flut, Starkregen oder Hagel besteht, können Sie anhand der Gefahrenkarte von Elementa – Zentrum für Naturgefahren nachvollziehen.
Übrigens: Wie Sie bei einer Naturkatastrophe am Urlaubsort richtig handeln, erfahren Sie im Artikel: Naturkatastrophen im Reiseland: So handeln Sie richtig.
Wie schütze ich mich vor Extremwetter?
Damit Sie und Ihr Hab und Gut vor Unwettern geschützt sind, sollten Sie vorsorglich einige praktische Maßnahmen treffen.
Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer:
Rückstauklappe regelmäßig warten (falls sich Abläufe, Waschbecken, Duschen oder Toiletten in Ihrem Haus unterhalb der sogenannten Rückstauebene befinden).
Kellerfenster sichern.
Dach und Dachrinnen kontrollieren.
Bäume regelmäßig auf Standsicherheit prüfen.
Photovoltaikanlagen fachgerecht befestigen.
Für Mieterinnen und Mieter:
Balkonmöbel sichern.
Wertgegenstände nicht im Keller lagern.
Schäden sofort dokumentieren.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer:
Warnmeldungen beachten.
Fahrzeuge möglichst nicht unter Bäumen parken.
Tiefgaragen bei angekündigtem Starkregen meiden.
Extremwetter: Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
Hagelkörner so groß wie Weintrauben, Starkregen oder Orkanböen: Sollte Extremwetter Schäden verursacht haben, zum Beispiel an Ihrem Haus oder Fahrzeug, ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung welchen Schaden zahlt.
Einige Beispiele zeigt diese Übersicht:
Schaden | Mögliche Versicherung |
|---|---|
Dach abgedeckt | Wohngebäudeversicherung |
Hausrat beschädigt | Hausratversicherung |
Überschwemmung | Elementarschadenversicherung |
Auto durch Hagel beschädigt | Teilkasko |
Auto durch Sturm beschädigt | Teil- oder Vollkasko |
Nach dem Unwetter: die fünf wichtigsten Schritte
Falls Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Auto durch Extremwetter beschädigt wurde, sind dies die fünf wichtigsten Schritte:
- 1.
Schäden fotografieren.
- 2.
Versicherung informieren.
- 3.
Belege sichern.
- 4.
Keine vorschnellen Reparaturen (außer zur Schadenminderung).
- 5.
Zeugen notieren.
Welche Schäden deckt die Elementarversicherung ab?
Sturm- und Hagelschäden sind meist in der Basis-Gebäudeversicherung enthalten. Die Elementarversicherung wird zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen und deckt finanzielle Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen ab. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) haben rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland keinen Elementarschutz.
Ist eine Sturmflut durch die Elementarversicherung abgesichert?
Aber nicht jedes Extremwetter ist automatisch durch die Elementarversicherung abgesichert. So entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 4. Mai 2026, dass die Überflutung beim Ostsee-Hochwasser im Oktober 2023 durch eine „Sturmflut" im versicherungsrechtlichen Sinne verursacht wurde (Az.: 16 U 83/25).
Der Klägerin gehört eine Wohnanlage, die von dem Hochwasser betroffen war. Sie bezifferte den Schaden durch vollgelaufene Keller auf rund 800.000 Euro. Bei der verklagten Versicherung hatte die Eigentümerin eine Elementarversicherung abgeschlossen.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind danach Überschwemmungsschäden, die durch eine „Sturmflut" oder durch eine „Ausuferung von Nord- und Ostsee" verursacht werden. Das Gericht entschied, die Klauseln im Versicherungsvertrag seien üblich und ausreichend klar verständlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Sabine" weht Photovoltaikanlage vom Dach – wer haftet?
Wie wichtig eine fachgerechte Montage von Photovoltaikanlagen ist, zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln. Im Februar 2020 wehte das Sturmtief „Sabine" eine Photovoltaikanlage vom Dach einer Betriebshalle. Die Anlage wurde auf ein Nachbargebäude geschleudert. Die Eigentümerin der Anlage war versichert und kaufte eine neue für 75.000 Euro.
Die Kosten verlangte die Versicherung vom Handwerksbetrieb, der die Photovoltaikanlage installiert hatte, zurück. Das Landgericht Köln gab der Versicherung recht, da die Montage der Photovoltaikanlage nicht fachgerecht ausgeführt worden sei.
Fazit: auf Extremwetter gut vorbereiten
Extremwetter lässt sich nicht vermeiden. Doch wer sich gut vorbereitet, die passenden Versicherungen wählt, sich regelmäßig über die Wetterlage informiert und eventuelle Schäden dokumentiert, kann sich für den Fall der Fälle gut absichern.
Unsere Redaktion schreibt. Das Juristenteam prüft. KI unterstützt.
Quellen:
RP Online, Folge des Klimawandels – Darum gibt es häufiger Extremwetter (abgerufen am: 10. August 2026)
GDV, Naturgefahren: Starkregen nach Gewittern: 41 Prozent der Wohngebäude ohne Elementarschutz (abgerufen am: 10. August 2026)
Deutsches Handwerksblatt, Sturm weht Solaranlage weg: Handwerker haftet (abgerufen am: 10. August 2026)

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.



