Halloween: Dos and Don´ts
©svetikd - iStockIn der Nacht vom 31. Oktober wird es wieder schaurig: Kinder und Jugendliche ziehen verkleidet durch die Straßen, klingeln an Haustüren und fordern „Süßes oder Saures“. Wer nichts herausgibt, riskiert Streiche. Doch was gehört sich und was sollte man lieber lassen?
Das Wichtigste in Kürze:
Achten Sie bei der Kostümwahl auf bestimmte Vorgaben.
„Saures“ kann schnell strafbar werden.
Kürbisse dürfen Sie nicht einfach vom Feld nehmen.
Woher kommt Halloween?
Halloween geht auf das keltische Fest Samhain zurück, bei dem man glaubte, Geister kämen in die Welt der Lebenden. Später verband die Kirche den Tag mit Allerheiligen und daraus entstand „All Hallows’ Eve“. Über irische Einwanderer kam der Brauch in die USA und wurde zu dem modernen Gruselfest mit Kostümen, Kürbissen und Süßigkeiten.
Kostüme: Nicht alles ist erlaubt
Bei der Wahl des richtigen Kostüms kommt es auf wichtige Punkte an. So ist es nicht erlaubt, Waffenattrappen mitzunehmen. Also solche, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen oder sogar echte Waffen, die unbrauchbar gemacht wurden.
Es ist außerdem verboten, „echte“ Dienstkleidung wie zum Beispiel eine Polizeiuniform zu tragen: Kostümierte sollen nicht mit richtigen Beamt*innen verwechselt werden.
Wer bei den Klassikern bleibt und als Gespenst, Hexe oder Vampir loszieht ist in der Regel auf der sicheren Seite.
Verkleidet Auto fahren
Auch hinter dem Steuer gibt es Regeln: Verkleidungen dürfen Sicht und Gehör nicht beeinträchtigen. Sonst droht ein Bußgeld. Kommt es wegen der Kostümierung zu einem Unfall, kann der Kaskoschutz entfallen.
Beim Autofahren sollten Masken und Co. Daher besser abgelegt werden.
Häuser mit Eiern bewerfen
Wer nichts Süßes bekommt, sollte sich besser nicht mit Saurem rächen. Das Bewerfen von Häusern mit Eiern oder Klopapier ist eine Sachbeschädigung und nach dem Strafgesetzbuch (§ 303) mit Strafen bedroht.
Niemand ist verpflichtet, Süßes zu verteilen: Auch, wenn die Versuchung groß ist, Streiche lassen Sie lieber sein.
Kürbisse vom Feld klauen
Kürbisse auf dem Feld stehen in aller Regel im Eigentum der Landwirte. Wer sie einfach mitnimmt, begeht einen Diebstahl. Auch wenn das Feld schon abgeerntet ist und ein paar Kürbisse liegen geblieben sind, dürfen diese nicht einfach mitgenommen werden.
Tipp: Fragen kostet nichts. Viele Landwirte erlauben es, liegen gebliebene Kürbisse mitzunehmen, wenn man vorher nett fragt.
Fazit: Grusel mit Bedacht
Halloween macht Spaß, trotzdem gelten Regeln. Wer sich an ein paar einfache Dos und Don´ts hält, vermeidet Ärger und sorgt für gruseliges, aber friedliches Fest.
Quellen
SWR, Kofferräume voller geklautem Gemüse: Kürbisse werden auch unter Dieben immer beliebter (abgerufen am 14.10.2025)
NDR, Halloween: Was ist der Ursprung des Gruselfests am 31. Oktober? (abgerufen am 14.10.2025)
Bußgeldkatalog, Verbotene Kostüme: Was ist an Karneval nicht erlaubt? (abgerufen am 14.10.2025)


