Müll rausbringen und einkaufen gehen: Welche Aufgaben dürfen Eltern ihren Kindern geben?

Von Lilly KeymelLesezeit: 3 min01.09.2026
Foto: ein Vater spült mit seinen Kindern Geschirr ab©Halfpoint - iStock

Tisch decken, Zimmer aufräumen, Müll rausbringen: Im Familienalltag gibt es einiges zu tun. Doch welche Aufgaben dürfen Eltern ihren Kindern übertragen? Und wann wird eine kleine Mithilfe zu viel?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kinder, die noch zu Hause leben und von ihren Eltern versorgt werden, sind gesetzlich zur Mithilfe im Haushalt verpflichtet.

  • Die Aufgaben müssen altersgerecht und zumutbar sein und zu den Fähigkeiten des Kindes passen.

  • Schon kleine Kinder können spielerisch mithelfen und ab dem Grundschulalter zunehmend selbstständig Aufgaben übernehmen.

  • Schule, Freizeit und Erholung dürfen durch die Haushaltspflichten nicht beeinträchtigt werden.

  • Gefährliche oder überfordernde Tätigkeiten – wie etwa das Putzen von Fenstern in großer Höhe oder das Tragen schwerer Lasten – gehören nicht in Kinderhände.

Aufgaben im Haushalt: Das sagt das Gesetz

Eltern tragen nach § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die elterliche Sorge. Sie haben primär für das Wohlbefinden ihres Kindes zu sorgen – dürfen aber auch altersgerechte Aufgaben im Haushalt auf das Kind übertragen. Damit fördern sie die Entwicklung der Eigenverantwortlichkeit und der Sozialfähigkeit des Kindes.

Nach § 1619 BGB ist das Kind sogar zur Hilfe im Haushalt verpflichtet, wenn

  • es noch zu Hause lebt,

  • die Eltern für seinen Unterhalt sorgen und

  • die Aufgaben seinem Alter und seinen Fähigkeiten angepasst sind.

Ab welchem Alter sollte mein Kind zu Hause mithelfen?

Häufig wollen schon kleine Kinder ihren Eltern unter die Arme greifen. Eine Dreijähriger mag beim Kochen zwar keine wirkliche Hilfe sein – zulassen sollten Sie dies dennoch, um die kindliche Entwicklung zu fördern.

Ab dem Grundschulalter etwa können Kinder erste Aufgaben selbst und gewissenhaft erledigen. Von da an können Sie Ihrem Kind bewusst erste kleine Aufgaben übertragen und es so langsam in die Hilfe im Haushalt integrieren.

Aufgaben im Haushalt: Aber in welchem Maß?

Sie dürfen Ihrem Kind nur solche Aufgaben geben, die ihm zumutbar sind. Dabei sollten Sie individuell das Alter, den Gesundheitszustand, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie die Schulausbildung berücksichtigen.

Schätzen Sie außerdem ab, welche Aufgaben besser und welche schlechter ankommen. Mit der richtigen Kommunikation vermeiden Sie Stress und Ihr Kind findet womöglich sogar Gefallen daran, Sie im Haushalt zu unterstützen.

Beispiele: Diese Aufgaben können Sie Ihrem Kind übertragen:

  • Zimmer aufräumen,

  • Tisch decken,

  • Einkäufe tragen,

  • Müll wegbringen,

  • kleinere Einkäufe und Besorgungen erledigen.

Wichtig: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Grenze, wie viele Stunden Ihr Kind im Haushalt helfen darf. Die schulische Leistung, Freizeit und Erholung sollten aber nicht beeinträchtigt werden – passen Sie den Umfang also entsprechend an.

Überforderung des Kindes: Das müssen Sie vermeiden

Sie sollten keine Aufgaben übertragen, die für das Alter und den Entwicklungsstand des Kindes nicht geeignet sind. Achten Sie außerdem darauf, das Kind mit den übertragenen Aufgaben nicht zu überlasten. Mögliche Anzeichen für Überlastung sind:

  • schulische Probleme,

  • körperliche Beschwerden und

  • soziale Isolation.

Beispiele: Diese Aufgaben sollten Sie Ihrem Kind nicht geben:

  • Fenster putzen in höheren Stockwerken,

  • schwere Lasten tragen (z. B. Getränkekisten),

  • Angehörige pflegen,

  • Geschwister regelmäßig betreuen.

Sollten Sie Ihr Kind belohnen?

Ob und wie Sie Ihr Kind für die Haushaltstätigkeiten belohnen, ist Ihnen selbst überlassen. Die Belohnung mit Geld oder anderen Dingen für jede noch so kleine Aufgabe ist allerdings nicht unbedingt förderlich – schließlich wird Ihre Hausarbeit auch nicht entlohnt. Dagegen helfen regelmäßige lobende Worte, um Ihr Kind weiter für die Mithilfe im Haushalt zu motivieren.

Fazit: Helfen ja, überfordern nein

Ein bisschen Mithilfe gehört zum Familienleben dazu – und kann Kindern sogar dabei helfen, Verantwortung zu übernehmen. Entscheidend ist, dass die Aufgaben zum Alter und den Fähigkeiten des Kindes passen und noch genügend Zeit für Schule, Freizeit und Erholung bleibt.

Quellen:

BIG direkt gesund, Ab wann grenzt Hausarbeit an Kinderarbeit? (abgerufen am 1. September 2026)

v. Sachsen Gessaphe, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2024, § 1619 Rn. 21 (abgerufen am 1. September 2026)

Eltern
Lilly Keymel

Lilly Keymel

steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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