Was dürfen Kinder in den Sommerferien alleine?

Von Lilly KeymelLesezeit: 4 min18.08.2026
Foto: Teenager sitzen auf einer Mauer©StockPlanets - iStock

Egal ob Sommer, Herbst oder Winter: Ferien bedeuten Freizeit – und davon ganz schön viel. Wie Ihr Kind diese gestalten kann, ob es allein vereisen darf und worauf Sie als Eltern achten sollten, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eltern müssen gegenüber Ihrem minderjährigen Kind den Schutz- und Aufsichtspflichten nachkommen.

  • Eltern entscheiden grundsätzlich selbst, ob ihr Kind allein Freizeitaktivitäten besuchen darf – unter Berücksichtigung seiner Reife und seines Entwicklungsstandes.

  • Es kommt unter anderem darauf an, ob Ihr Kind geschäftsunfähig oder schon beschränkt geschäftsfähig ist.

  • In Freibädern, Freizeitparks und Campingplätzen kann es ein Mindestalter für Kinder ohne Begleitung der Eltern geben.

  • Für den Freibadbesuch ohne Eltern ist es besonders wichtig, dass Ihr Kind gut und sicher schwimmen kann.

Was ist die elterliche Sorge?

Gegenüber Ihren minderjährigen Kindern trifft Sie die Pflicht der „elterlichen Sorge“. Dazu gehört gemäß den §§ 1626 und 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter anderem die Aufsichtspflicht. Ihr Umfang richtet sich je nach Alter und Reife Ihres Kindes.

Für alles, was Ihr Kind allein machen möchte, gilt: Überlegen Sie vorab, ob Ihr Kind seinem Entwicklungsstand nach dazu in der Lage ist. Ist es schon bereit, allein loszuziehen, werden Sie Ihrer Aufsichtspflicht gerecht – auch wenn Sie nicht dabei sind.

Ab sieben Jahren: beschränkte Geschäftsfähigkeit

Kinder unter sieben Jahren können allein keine Verträge abschließen. Sie sind geschäftsunfähig. Sie können damit auch keine Eintrittskarten für Freizeitbeschäftigungen kaufen. Erst ab sieben Jahren gelten Kinder als beschränkt geschäftsfähig. Sie können dann alleine Verträge abschließen, wenn

  • Sie als Eltern vorab zustimmen,

  • Sie als Eltern nachträglich genehmigen, oder

  • das Kind das Geschäft mit seinem Taschengeld tätigen kann.

Vorher wäre Ihr Kind rein rechtlich gesehen nicht in der Lage, Kino, Freibad oder Freizeitpark auf eigene Faust zu besuchen. Aber auch ab sieben kommt es vorwiegend auf Ihr Einverständnis an – und das nicht nur beim Kauf von Eintrittskarten.

Darf mein Kind alleine ins Freibad?

Es gibt keine einheitliche Regelung, ab welchem Alter Kinder ohne die Begleitung ihrer Eltern ins Freibad dürfen. Die Entscheidung treffen erst einmal Sie als Eltern. Auch Kommunen beziehungsweise Betreiber*innen von Freibädern können ein Mindestalter für den Freibadbesuch ohne Eltern festlegen – darüber sollten Sie sich vorab informieren.

Neben dem Mindestalter ist es wichtig, dass Ihr Kind gut und sicher schwimmen kann. Hier kommt es wieder auf Ihre Einschätzung an. Das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ allein spricht noch nicht für eine*n gute*n Schwimmer*in.

Ihr Kind sollte daher:

  • 15 Meter ohne Hilfestellung schwimmen,

  • mindestens zwei Meter tauchen,

  • vom Zweimeterbrett springen und

  • die Baderegeln können.

Wichtig: Beachten Sie auch, mit wem Ihr Kind das Freibad besuchen möchte – die Begleitung sollte ebenfalls verantwortungsbewusst sein und nicht zu unvernünftigem Verhalten motivieren.

Darf mein Kind allein in den Freizeitpark?

Auch Freizeitparks können selbst und individuell regeln, ab welchem Alter der Eintritt ohne die Begleitung der Eltern erlaubt ist. So dürfen Kinder beispielsweise das Phantasialand und den Europapark ab einem Alter von zwölf Jahren ohne ihre Eltern besuchen. Zum Teil ist dazu eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern erforderlich – informieren Sie sich dazu vorab auf der Seite des jeweiligen Freizeitparks.

Darf mein Kind alleine zelten?

Auf Campingplätzen dürfen Minderjährige meist ab 16 Jahren allein und ohne ihre Eltern übernachten. Aber auch hier gilt: Die Betreiber*innen dürfen über das Mindestalter und das Erfordernis einer Einverständniserklärung selbst entscheiden. Beim Campen in der freien Natur kommt es auf Ihre Entscheidung an. Halten Sie Ihr Kind für alt und reif genug, draußen mit seinen Freund*innen zu zelten, können Sie das erlauben.

Aber Achtung: Auch das Wildcampen an sich muss am gewünschten Ort erlaubt sein. Das bestimmt sich nach den jeweiligen Wald- und Naturschutzgesetzen in Ihrem Bundesland – und ist tatsächlich meist verboten. Alternativ sollte Ihr Kind also lieber auf den Campingplatz ausweichen oder es erst einmal eine Nacht im Zelt im eigenen Garten ausprobieren.

Ab welchem Alter darf mein Kind an Ferienprogrammen teilnehmen?

Viele Gemeinden und Kommunen bieten besondere Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche an. Auch hier ist das Mindestalter für die Teilnahme unterschiedlich geregelt. Oft sind bei solchen Programmen jedoch professionelle Betreuer*innen vor Ort, sodass auch schon jüngere Kinder (ab sechs Jahren) ohne Ihre Eltern dabei sein dürfen. Auf der Internetseite Ihrer Stadt können Sie sich über das Angebot sowie die Teilnahmebedingungen informieren.

Fazit: Freiheit und Spaß – mit der nötigen Erfahrung

Ob Sie Ihrem Kind Freizeitaktivitäten ohne Ihre Begleitung erlauben, entscheiden Sie in erster Linie selbst. Ist Ihr Kind reif genug und trauen Sie ihm bestimmte Aktivitäten allein zu, können Sie es ziehen lassen. Berücksichtigen Sie zusätzlich die individuellen Regelungen von Freibad, Freizeitpark und Co. So steht dem unbeschwerten Ferienspaß nichts mehr im Wege.

Quellen:

Bußgeldkatalog 2026, Wild-Campen in Deutschland: Ist dies erlaubt? (abgerufen am 5. August 2026)

Camping mit Kind, Alleine Campen als Teenager: Ein Leitfaden für uns Eltern (abgerufen am 5. August 2026)

familie.de, Ab wann dürfen Kinder alleine ins Freibad (abgerufen am 5. August 2026)

Familienhandbuch, Elterliche Sorge – Teil 2: Was bedeutet und umfasst elterliche Sorge eigentlich? (abgerufen am 5. August 2026)

Eltern
Lilly Keymel

Lilly Keymel

steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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