KI am Arbeitsplatz: Was müssen Arbeitgeber beachten
©Vladimir Vladimirov - iStockKünstliche Intelligenz kann den Arbeitsalltag erleichtern und Prozesse effizienter gestalten. Gleichzeitig entstehen neue Risiken, insbesondere beim Datenschutz und bei der Qualität der Arbeitsergebnisse. Arbeitgeber*innen sollten deshalb klare Regeln für den Einsatz von KI im Unternehmen festlegen.
Das Wichtigste in Kürze:
Arbeitgeber entscheiden, ob und wie Beschäftigte KI am Arbeitsplatz nutzen dürfen.
Bei der Verarbeitung personenbezogener und vertraulicher Daten gelten Datenschutzvorgaben.
Der Einsatz von KI kann sowohl Vorteile als auch Risiken mit sich bringen.
Klare Vorgaben zur Nutzung, den Einsatzbereichen und zur Kontrolle schaffen Sicherheit.
KI: Am Arbeitsplatz angekommen
Rund 60 Prozent aller Arbeitnehmer*innen nutzen laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung Künstliche Intelligenz (KI) im Arbeitsalltag. Ob die Nutzung erlaubt ist oder nicht, ist die Entscheidung vom jeweiligen Arbeitgeber – denn diese kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, dass Sie diese Entscheidung gut überdenken und Rahmenbedingungen schaffen, die eine sichere Nutzung von KI am Arbeitsplatz gewährleisten.
Ersetzt KI die Arbeitsleistung?
Arbeitnehmer*innen müssen ihre Arbeit grundsätzlich persönlich erbringen Sie sollten als Arbeitgeber die Nutzung von KI daher nur als Hilfsmittel erlauben und ausdrückliche Regeln festlegen.
Potenziale: Das bringt KI am Arbeitsplatz
Schon im Alltag ist die KI für viele ein nützlicher Helfer. Auch das Arbeitsleben kann sie erleichtern. So hilft sie beispielsweise, Prozesse effizienter zu gestalten und die Produktivität in Unternehmen steigern.
KI eignet sich vor allem …
zur Entlastung von Beschäftigten,
als Forschungsinstrument, zum Beispiel für Analysen,
zur Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, zum Beispiel durch Systeme, die über Belastungen informieren oder
zu einer gerechten Verteilung von Arbeitsbelastungen.
Herausforderungen: Darauf sollten Sie achten
So hilfreich KI am Arbeitsplatz auch sein kann, bringt sie auch einige Herausforderungen mit sich. Die Anwendungen gestalten sich immer weniger transparent und zunehmend komplex. Gerade beim Thema Datenschutz gilt besondere Vorsicht. Sensible Daten – ob mitarbeiter- oder unternehmensbezogen – sollten der KI nicht ohne weiteres gegeben werden.
Auch Risiken wie
steigende Arbeitsintensität,
Diskriminierung,
vermehrte repetitive Arbeiten oder
Disqualifizierung von Mitarbeitenden
kann die KI am Arbeitsplatz verursachen.
Recht und Datenschutz: Das gilt für KI
Für die Nutzung von KI am Arbeitsplatz sind folgende Gesetze besonders wichtig:
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
die KI-Verordnung (AI-Act) und
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Achten Sie bei der Nutzung vor allem auf den Datenschutz. Sie dürfen laut § 26 BDSG personenbezogene Daten von Mitarbeitenden nur dann verarbeiten, wenn es für das Arbeitsverhältnis notwendig ist. Prüfen Sie vor der Nutzung außerdem, wie der jeweilige Anbieter die eingegebenen Daten verarbeitet und ob die Anwendung für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.
Wichtig: Nach dem AI-Act (Art. 50) gilt außerdem eine Kennzeichnungspflicht, wenn Sie bestimmte Inhalte veröffentlichen, die mit KI generiert wurden.
Mit klaren Regeln auf der sicheren Seite
Erlauben Sie Ihren Mitarbeiter*innen, KI bei der Arbeit zu nutzen, sollten Sie klare Regeln aufstellen – denn als Arbeitgeber müssen Sie vor allem den Datenschutz beachten und Ihren Organisationspflichten nachkommen.
Legen Sie daher fest,
welche Abteilungen KI nutzen dürfen,
für welche Aufgaben KI genutzt werden darf,
welche Voraussetzungen Arbeitnehmer*innen erfüllen sollen und
wie Mitarbeitende die KI-Ergebnisse prüfen sollten.
Wichtig: Unter Umständen müssen Sie den Betriebsrat beteiligten, wenn Sie die Nutzung von KI im Unternehmen durchsetzen wollen – und diese beispielsweise zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet ist.
Fazit: KI braucht klare Regeln
KI kann Unternehmen und Beschäftigte im Arbeitsalltag sinnvoll unterstützen. Damit daraus keine rechtlichen oder organisatorischen Probleme entstehen, sollten Arbeitgeber*innen den Einsatz genau regeln und insbesondere Datenschutz, Arbeitsleistung und die Kontrolle der KI-Ergebnisse im Blick behalten.
Quellen:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt (abgerufen am 25.9.2026)
Bundesinstitut für Berufsbildung, Auswirkungen von KI am Arbeitsplatz (abgerufen am 25. September 2026)
KPMG, ChatGPT bei der Arbeit nutzen? Nicht immer eine gute Idee (abgerufen am 25. September 2026)
Stepstone, Nutzung von KI am Arbeitsplatz: Was gilt in Sachen Datenschutz? (abgerufen am 25. September 2026)
WDR, Darf ich KI-Tools am Arbeitsplatz nutzen? (abgerufen am 25. September 2026)

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.


