Smart Glasses: Ist das Filmen mit der Brille erlaubt?

Von Anna Kristina Bückmann•Lesezeit: 5 min•24.09.2026
Foto: ein Mann steht draußen mit Smart Glasses und KI-Assistent©Nenad - AdobeStock

Sie sehen aus wie eine simple Brille. Doch darin versteckt sich auch eine Kamera. Smart Glasses sind seit einiger Zeit frei auf dem Markt zu kaufen. Aber ist das Filmen mit der Sehhilfe eigentlich erlaubt? Welche Einschränkungen bestehen? Und was kann man gegen das unbemerkte Filmen tun?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Kauf und das Tragen von Smart Glasses sind in Deutschland erlaubt.

  • Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen dürfen grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden.

  • Beim Filmen sind Datenschutzrechte und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu beachten.

  • Betroffenen stehen Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu.

Smart Glasses: Zukunftsvisionen im Brillendesign

Was wäre, wenn Ihre Brille Ihnen Texte auf fremden Sprachen übersetzt und direkt ins Ohr flüstert? Oder stellen Sie sich vor, Sie könnten mit Ihrer Sehhilfe automatisch Gespräche in einem Umkreis von zwei Metern aufzeichnen? Was vor nicht allzu langer Zeit noch wie Technikvisionen aus ferner Zukunft klang, gibt es bereits zu kaufen:

  • 2013 brachte Google seine Google Glasses als Explorer Version auf den Markt.

  • 2015/2016 folgten spezialisierte Brillen wie Epson Moverio.

  • Ab 2023 kam der Durchbruch auf dem Massenmarkt mit modernen KI-Brillen wie der Ray-Ban Meta.

Smart Glasses: Das unentdeckte Filmen

Dabei sehen die sogenannten visuellen Ausgabegeräte nicht extravagant aus wie beispielsweise die Apple Vision Pro, mit der es ein bisschen so wirkt, als würde man gleich zum Skifahren aufbrechen.

Der US-amerikanische Technologiekonzern Meta – derzeit der größte Anbieter von Smart Glasses – hat sich für seine Datenbrille mit der Brillenmarke Ray-Ban zusammengetan. Die Klassiker unter den Brillen können seitdem Film-, Foto- und Tonaufnahmen anfertigen, Texte übersetzen und weitere Technik-Specials anbieten – und sehen dabei aus wie eine ganz normale Brille.

Und damit ist man auch gleich beim Problem der technischen Neuheit. Film- und Tonaufnahmen können von Betroffenen nur schwer wahrgenommen werden. Allein ein kleines LED-Lämpchen an der Seite der Gläser weist darauf hin, dass gerade eine Video- oder Tonaufnahme läuft.

Sind Smart Glasses in Deutschland erlaubt?

Smart Glasses sind in Deutschland erlaubt. Das gilt zumindest für den Kauf und das Tragen. Rechtlich schwieriger wird es bei der Frage, ob damit auch Videos aufgenommen werden dürfen, die andere Personen zeigen. Hier kommen Datenschutzgesetze und Persönlichkeitsrechte ins Spiel, die durch heimliche – oder zumindest unbemerkte – Aufnahmen verletzt werden können.

Darf ich in der Öffentlichkeit mit Smart Glasses filmen?

Rechtlich gilt die Nutzung von Smart Glasses mit Aufnahmefunktion als Videoüberwachung. In der Öffentlichkeit darf nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen gefilmt werden.

Nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz ist das Filmen in der Öffentlichkeit erlaubt, wenn es:

  1. 1.

    offen erfolgt,

  2. 2.

    ein berechtigtes Interesse für das Filmen besteht,

  3. 3.

    die Betroffenen informiert worden sind und

  4. 4.

    keine schutzwürdigen Interessen der Gefilmten entgegenstehen.

Die Betroffenen müssen also wissen, dass sie gefilmt werden. Heimliche Aufnahmen sind unzulässig. Sie greifen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.

Aber auch offene Aufnahmen sind ohne eine Einwilligung nur in besonderen Konstellationen erlaubt, beispielsweise, um einen großen Parkplatz zu sichern und zu kontrollieren.

Wussten Sie: Gerichte wägen immer ab, ob das Interesse des Aufnehmenden an dem Persönlichkeitsrecht der oder des Betroffenen überwiegt. Ansonsten sind die Aufnahmen unzulässig. Die Aufnahmen dürfen auch nur mit Einwilligung der Gefilmten veröffentlicht werden.

Darf ich auf einer Großveranstaltung gefilmt werden?

Auch auf Großveranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen gilt das Recht am eigenen Bild(§ 22 Kunsturhebergesetz) und das Persönlichkeitsrecht. Allerdings kann es durch das öffentliche Interesse an den Aufnahmen von der Veranstaltung eingeschränkt sein. Hierbei gilt grob: Aufnahmen von Menschenmassen sind meist erlaubt, Einzelaufnahmen dagegen nicht – zumindest nicht ohne Einwilligung. Bilder und Videos dürfen grundsätzlich auch nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Die Einwilligung gilt allerdings häufig als „stillschweigend“ erteilt, wenn Sie sehen, dass jemand filmt und sie den Aufnahmen nicht widersprechen.

Darf ich Smart Glasses beim Autofahren nutzen?

Beim Autofahren ist es verboten, Smart Glasses zu nutzen – genau wie auch Handys, Smartwatches und andere technische Geräte. Das regelt § 23 Abs. 1a S. 3 Straßenverkehrsordnung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Brille ausschließlich Informationen zum Fahrzeug, Verkehr oder zur Fahrt liefert. Foto- und Videoaufnahmen sowie Telefonate sind während der Fahrt tabu.

Darf ich Smart Glasses auf der Arbeit nutzen?

Smart Glasses dürfen am Arbeitsplatz nur genutzt werden, wenn die Aufnahmen nötig sind für den Job. Das regelt § 26 Bundesdatenschutzgesetz. Arbeitgeber dürfen Smart Glasses zum Filmen nur einsetzen, wenn ein konkreter Verdacht für eine Straftat oder eine schwere Verfehlung der oder des Mitarbeitenden besteht. Alle Aufnahmen müssen dokumentiert werden.

Darf ich mit Smart Glasses in der Schule filmen?

In der Schule sind Aufnahmen nur mit Einwilligung der Lehrer*innen und Schüler*innen erlaubt. Hier gelten besondere Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Heimliche Aufnahmen sind verboten und können eine Strafanzeige nach sich ziehen.

Woran erkenne ich, ob ich von einer Datenbrille gefilmt werde?

Allein ein kleines LED-Lämpchen an der Seite der Gläser weist darauf hin, dass gerade eine Video- oder Tonaufnahme läuft.

Was mache ich, wenn ich heimlich mit Smart Glasses gefilmt wurde?

Wurden Sie heimlich gefilmt, können Sie von dem Filmenden verlangen, dass er oder sie

  1. 1.

    die Aufnahmen löscht.

  2. 2.

    Unter Umständen können Sie sogar von ihm/ihr fordern, keine weiteren Aufnahmen zu machen (Unterlassung) und dass sie oder er Schadensersatz zahlen muss.

  3. 3.

    Auch eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde kann ratsam sein.

Wurden Sie in besonders sensiblen oder intimen Momenten gefilmt? Hierzu zählen beispielsweise

  • Streit mit einem Familienmitglied oder früheren Partner beziehungsweise einer früheren Partnerin.

  • Entspannende Momente wie auf einer Hotelterrasse oder in einem Café.

  • Wenn Sie über Ihre Gesundheit sprechen oder sich gerade in einer gesundheitlich belastenden Situation befinden.

  • Bei Gesprächen in Dienstzimmern oder anderen Räumen, die öffentlich nicht stark frequentiert sind.

Wurden Sie in Ihrer Wohnung oder einem anderen privaten Raum gefilmt? Dann können Sie Strafanzeige wegen § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) erstatten und gegebenenfalls beantragen, dass die Brille eingezogen wird.

Fazit: Clevere Brille mit eingeschränkter Nutzung

Smart Glasses sind in Deutschland erlaubt. Allerdings gelten für Ton-, Foto- und Videoaufnahmen strenge Datenschutzgesetze. Ohne Einwilligung der Betroffenen sind Aufnahmen grundsätzlich unzulässig. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sind zu beachten. Wurden Sie gefilmt, können Sie fordern, dass die Aufnahme gelöscht wird. Unter Umständen stehen Ihnen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

Quellen:

BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, ZPO, § 284 Beweisaufnahme, 61. Edition, Stand: 01.07.2026, Rn. 19-33

EuGH (Dritte Kammer), Urteil vom 11.12.2019 – C-708/18

Datenschutzrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

Bleiben Sie informiert

Verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten und Tipps rund um Ihre Rechte. Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen, exklusive Ratgeber und praktische rechtliche Tipps – verständlich und auf den Punkt gebracht. Kostenlos und jederzeit kündbar.

Jetzt anmelden und rechtlich informiert bleiben!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Das könnte Sie auch interessieren