Landesweiter Warntag: Probealarm für Sirenen und Smartphones

Von Frauke StammLesezeit: 2 min10.03.2026
Foto: Landesweiter Warntag , mit Sirenen und Warn-App©HHakim - iStock

Am Donnerstag, 12. März, findet in mehreren Bundesländern ein landesweiter Warntag statt. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz testen Behörden ihre Warnsysteme, um die Bevölkerung im Ernstfall schneller erreichen zu können. MEINRECHT fasst zusammen, was genau am Warntag geschieht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Probealarm startet gegen 11 Uhr.

  • Die Testwarnung erfolgt unter andere Sirenen und Mobiltelefonen.

  • Warntage sollen sicherstellen, dass die Warnketten im Katastrophenfall funktionieren.

  • Rechtliche Grundlage für den Warntag ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz.

Was passiert am Warntag?

Heulende Sirenen; Smartphones, die laut Alarm schlagen: Der Probealarm startet in der Regel gegen 11 Uhr. Über unterschiedliche Kanäle wird eine Testwarnung ausgelöst. Dazu zählen Sirenen, Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, Cell Broadcast auf Mobiltelefonen sowie Meldungen im Radio oder auf digitalen Anzeigetafeln. Ziel ist es, die technische Funktionsfähigkeit der Warnmittel zu prüfen und die Bevölkerung mit den Warnsignalen vertraut zu machen.

Die Warnmeldung wird über das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verbreitet, an das zahlreiche Behörden, Medien und App-Server angeschlossen sind. Nach dem Probealarm folgt meist eine Entwarnung, die ebenfalls über unterschiedliche Kanäle verbreitet wird.

Warum gibt es den Warntag?

Warntage sollen sicherstellen, dass Warnketten zwischen Behörden, Medien und technischen Systemen zuverlässig funktionieren. Gleichzeitig werden Bürgerinnen und Bürger dafür sensibilisiert, wie Warnungen im Katastrophenfall – etwa bei Großbränden, Unwettern oder Chemieunfällen – aussehen können.

Gesetzliche Grundlage

Die Warnung der Bevölkerung ist Teil des deutschen Bevölkerungsschutzes. Rechtliche Grundlage ist unter anderem das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes, das die Warnung der Bevölkerung regelt. Während der Bund für den Zivilschutz zuständig ist, organisieren die Bundesländer den Katastrophenschutz und führen daher auch eigene Warntage durch.

Zusätzlich stützen sich einzelne Bundesländer – etwa Nordrhein-Westfalen – auf Verwaltungsvorschriften wie den sogenannten Warnerlass des Innenministeriums, der Ablauf und Organisation der Probealarme festlegt.

Selbstschutz im Katastrophenfall

Wie Sie sich selbst im Katastrophenfall schützen können, erfahren Sie im „Selbstschutzguide“ des NRW-Innenministeriums. Nützlich ist beispielsweise ein fertig gepackter Rucksack, den Sie griffbereit im Flur oder Schrank deponieren. Damit können Sie ein Gefahrengebiet schnell verlassen. Auch ein Notvorrat aus möglichst viel Wasser und Speisen, die lange haltbar sind und die Sie auch kalt essen können, ist hilfreich. Der Richtwert ist ein Vorrat für zehn Tage.

Gut zu wissen: Der nächste bundesweite Warntag findet am 10. September 2026 statt.

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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