Recht: Das ändert sich im August 2026
©Lordn - iStockWas ändert sich im August 2026? Das Recht auf Reparatur tritt in Kraft, KI-generierte Texte und Bilder müssen gekennzeichnet werden und Grundschulkinder haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: MEINRECHT.DE fasst die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen.
Das Wichtigste in Kürze:
Für ausgewählte technische Geräte gilt das „Recht auf Reparatur“.
Unternehmen und Behörden müssen Medien, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, kennzeichnen.
Erstklässler haben Anspruch darauf, täglich acht Stunden betreut zu werden.
Flexibel fahren kostet mehr Punkte: Deutsche Bahn ändert BahnBonus-Programm.
Recht auf Reparatur tritt in Kraft
Der Bundesrat hat dem Gesetz zum „Recht auf Reparatur“ zugestimmt. Damit wird zum 31. Juli die entsprechende EU-Verbraucherrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz soll für ausgewählte technische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Dann können Verbraucherinnen und Verbraucher vom Hersteller auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist eine Reparatur fordern. Das gilt auch für Geräte, die vor dem 31. Juli gekauft wurden. Für Geräte, die nach dem 31. Juli gekauft werden, gilt die Verpflichtung, dass das Gerät reparierbar hergestellt sein muss. Lassen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Gerät reparieren, statt es zu tauschen, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
KI-Kennzeichnung von Texten, Bildern und Co.
Ab 2. August müssen Unternehmen und Behörden in bestimmten Fällen mit Künstlicher Intelligenz erstellte Texte, Bilder, Videos und Audiodaten kennzeichnen. So will es Artikel 50 des AI-Acts. Die Kennzeichnung muss klar und deutlich sein, beispielsweise durch den Satz: „Der Text/die Grafik/das Bild wurde von KI generiert.“ Ziel der Regelung ist, dass KI-Inhalte nicht ungeprüft veröffentlicht werden, sondern ein Mensch die Verantwortung dafür trägt, dass die Inhalte richtig und angemessen sind. Lesen Sie im Artikel: AI-Act: „Wann müssen Sie Texte kennzeichnen?“, welche Inhalte in welchen Fällen gelabelt werden müssen.
Grundschulkinder: Anspruch auf Betreuung
Zum 1. August tritt jahrgangsweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft. Damit haben Grundschulkinder einen Anspruch darauf, täglich bis zu acht Stunden betreut zu werden. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt dies zunächst für die Erstklässlerinnen und Erstklässler. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird der rechtliche Anspruch schrittweise auf alle Klassenstufen ausgeweitet.
Ausbildung in der Bauwirtschaft modernisiert
Bund, Länder und Sozialpartner haben die Ausbildung für 19 Bauwirtschaftsberufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau modernisiert. Am 1. August treten die neuen Ausbildungsordnungen in Kraft. So wurden beispielsweise die Ausbildungsinhalte mit Blick auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung überarbeitet.
EU-Verpackungsverordnung
Unnötige Verpackungen vermeiden, Wiederverwendung und Recycling fördern und den Verbrauch neuer Rohstoffe senken: Das ist das Ziel der neuen EU-Verpackungsverordnung. Ab 12. August gelten deshalb in der Europäischen Union neue Vorgaben, die EU-weit einheitliche Regeln für Verpackungen schaffen sollen. Beim Einkauf dürfte sich für Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch nicht sofort etwas verändern. Verpackungsdesigns, Kennzeichnungen, Mehrwegangebote und Recyclingfähigkeit von Produkten könnten aber langfristig angepasst werden.
Deutsche Bahn ändert BahnBonus-Programm
Punkte sammeln für Freifahrten: Das ist die Idee des Kundenprogramms der Deutschen Bahn. Für Nutzerinnen und Nutzer von BahnBonus gibt es ab August Neuerungen: Eine Freifahrt kann weniger Punkte kosten als bisher, und ein dynamisches Punktesystem wird eingeführt. Wer flexibel reisen möchte, benötigt dafür mehr Punkte.

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.



