Recht auf Reparatur: Was gilt ab Ende Juli in Deutschland?
©Morsa Images - iStockReparieren statt wegwerfen: Nach einem Gesetzentwurf sollen Hersteller von Smartphones, Tablets, Kühlschränken und anderen Geräten diese künftig so gestalten, dass sie leichter zu reparieren sind. Außerdem müssen sie die Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist reparieren – und das zu einem angemessenen Preis.
Das Wichtigste in Kürze:
Das Recht auf Reparatur soll Ende Juli 2026 in Kraft treten.
Hersteller müssen ihre Geräte dann „reparaturfreundlich“ gestalten.
Sie müssen auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Reparaturen an Geräten anbieten.
Die Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur soll auf drei Jahre verlängert werden.
Die Reparaturen sollen kostenlos oder zu einem angemessenen Entgelt angeboten werden.
Hersteller müssen dafür Ersatzteile vorbehalten.
Das Recht auf Reparatur: Was ändert sich?
Bislang mussten Hersteller Geräte nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist reparieren, wenn sich Verbraucher*innen für die Reparatur anstelle eines neuen Produktes entscheiden. Mit dem gesetzlich verankerten Recht auf Reparatur müssen sie dies auch noch Jahre danach anbieten. Ausgegangen wird dabei von der üblichen Lebensdauer des jeweiligen Produktes.
Übrigens: Die Hersteller müssen die Reparaturen nicht zwingend selbst ausführen. Sie können auch andere Unternehmen damit beauftragen.
Die Hersteller müssen Ersatzteile eine bestimmte Zeit lang vorbehalten. Bei Smartphones gilt das unter anderem für Batterien, Displaybaugruppen und Lautsprecher sieben Jahre lang nach Ende der Produktion.
Bei einer Waschmaschine oder einem Trockner sind es Teile wie Motor, Pumpen, Stoßdämpfer und Federn für einen Zeitraum von zehn Jahren. Und so lange müssen die Hersteller auch die Reparatur dieser Geräte anbieten.
Mangelfrei – nur wenn reparierbar
Hersteller sind verpflichtet, die Produkte so zu gestalten, dass sie „reparaturfreundlich“ sind. Das bedeutet, dass sie in Einzelteile verlegt und reparierbar sind. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Ersatzteile einzubauen.
Kann ein Produkt nicht repariert werden, liegt ein sogenannter Sachmangel vor. Dadurch stehen dem oder der Käufer*in Gewährleistungsrechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag oder sogar Schadenersatz zu.
Welche Geräte zählen dazu?
Das Recht auf Reparatur gilt für viele Geräte. Darunter zum Beispiel:
Kühlschränke
Waschmaschinen
Trockner
Staubsauger
Spühlmaschine
Smartphones
Tablets
Server und Datenspeicherprodukte
Anreiz zur Reparatur für Verbraucher*innen
Käufer*innen können frei wählen, ob sie im Falle eines Mangels die Reparatur oder eine Neulieferung fordern. Entscheiden sie sich für die Reparatur, haben sie im Anschluss an diese künftig drei statt wie bislang zwei Jahre Zeit, Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Das soll einen Anreiz für Verbraucher*innen schaffen, Geräte öfter reparieren zu lassen, anstatt diese gegen neu auszutauschen.
Was ist das Ziel?
Mit dem Recht auf Reparatur soll Müll reduziert werden. 380 Millionen Tonnen Abfall wurden 2023 laut Statistischem Bundesamt in Deutschland gezählt. Durch das Reparieren sollen Geräte länger genutzt anstatt weggeschmissen werden.
Übrigens: Wenn Sie wissen wollen, wie Sie beim Thema Kleidung nachhaltig unterwegs sein können, haben wir in unseren Artikeln Kleiderkonsum und Textilmüll: bewusster einkaufen, Kleidung richtig entsorgen und Second-Hand-Shopping – Welche Risiken gibt es ein paar Infos zusammengefasst.
Ab wann gilt das Recht auf Reparatur?
Nach der EU-Verbraucherrichtlinie sollen die Mitgliedsstaaten das Recht auf Reparatur bis zum
31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Dem Gesetzesentwurf des Justizministeriums muss noch der Bundestag zustimmen.
Fazit: Weiter nutzen, statt wegwerfen
Mit dem Recht auf Reparatur hat die EU die Vorgabe geschaffen, Geräte länger nutzbar zu machen und so Abfälle zu reduzieren. Hersteller sind verpflichtet, ihre Geräte künftig „reparaturfreundlich“ zu gestalten. Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit, Ersatzteile einzubauen. Daneben müssen die Hersteller über die Gewährleistungsfrist hinaus die Reparatur der Geräte anbieten, kostenlos oder zu einem angemessenen Preis. Ersatzteile müssen sie für diese Dauer vorhalten.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.



