ChatGPT und Co.: Was gilt bei der Nutzung von KI zum Urheberrecht?

Von Anna Kristina Bückmann•Lesezeit: 4 min•24.06.2025
Foto: Eine Gruppe von Menschen die vor ihren Bildschirmen sitzen und Bilder mit KI generieren.©Bevan Goldswain - iStock

Kreativ gepromptet: Immer häufiger wird Künstliche Intelligenz zum Erstellen von Texten, Musik und Bildern eingesetzt. Aber wie steht es um die Urheberschaft solcher Inhalte? Wir haben zusammengefasst, was Sie beim Einsatz von KI rechtlich beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • KI-generierte Inhalte sind grundsätzlich nicht vom Urheberrecht geschützt.

  • Schauen Sie in die Nutzungsbedingungen der KI-Tools.

  • Veröffentlichen Sie Inhalte, die anderen Werken zu ähnlich sind, droht Schadensersatz.

KI-erstellte Inhalte: Wer besitzt das Urheberrecht?

Imposante Kunstwerke, klangvolle Musik, flüssige Texte: Künstliche Intelligenz (KI) hat längst auch die kreative Welt erobert. Die Maschinen schaffen Inhalte, die kaum von denen eines Menschen zu unterscheiden sind. Wem aber gehören die durch KI erstellten Inhalte rechtlich? Wer darf sie verwenden? Und wer darf darüber entscheiden, wer und wie sie verwendet werden?

Nach § 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz sind nur "persönliche geistige Schöpfungen" als geschützte Werke vom Gesetz umfasst. Eine KI zählt als Maschine nicht dazu. Die erstellten Inhalte sind somit nicht urheberrechtlich geschützt. Sie gelten als „gemeinfrei“. Das bedeutet, grundsätzlich kann sie jede und jeder nutzen.

Übrigens: Als Urheber*in eines Werkes entscheiden Sie darüber, in welcher Art und Weise das Werk vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden darf.

Sind Nutzer*innen die Urheber*innen?

KI-generierte Inhalte können dennoch Urheberrechtsschutz genießen. Nutzer*innen können Urheber*innen der Inhalte sein, wenn sie die KI nur als Werkzeuge einsetzen, die Maschine also nur eine untergeordnete Rolle bei der Entstehung des Inhalts spielt. Eindeutig geregelt ist das aber (noch) nicht und daher im Einzelfall schwer zu bestimmen.

Wichtig: Maßgeblich ist, inwieweit das erstellte Werk noch kreativ verändert wird. Gibt man bloß einen Prompt ein und belässt das Ergebnis, wie es ist, reicht dies regelmäßig nicht aus, dass es urheberrechtlich geschützt ist. Anders: Sie verändern es maßgeblich - beispielsweise die Farbe, Anordnung und fügen Elemente hinzu - dann können Sie auch Urheber*in des Werkes sein.

Worauf müssen Sie bei der Nutzung KI-generierter Inhalte achten?

Da die durch eine KI erstellten Inhalte keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, sind Sie bei der Nutzung größtenteils frei. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten.

So sollten Sie:

  1. 1.

    sich an die Nutzungsbedingungen der KI-Tools halten und

  2. 2.

    mit dem Inhalt keine fremden Urheberrechte verletzen.

Was sagen die Nutzungsbedingungen der KI?

Wenn Sie ein KI-Tool wie DALL-E, MidJourney oder ChatGPT nutzen, akzeptieren Sie automatisch dessen Nutzungsbedingungen. Einige Anbieter übertragen Ihnen die Rechte an den generierten Inhalten – andere behalten sie. Lesen Sie also das Kleingedruckte.

Bei ChatGPT zum Beispiel werden die Rechte an den erzeugten Inhalten an die oder den Nutzer*in abgetreten.

Fremde Urheberrechte durch KI verletzt?

Bei der Nutzung der erzeugten Inhalte sollten Sie prüfen, ob darin bereits vorhandene Werke anderer Künstler*innen, Musiker*innen oder Schriftsteller*innen erkennbar sind. Dann verstoßen Sie möglicherweise gegen das Urheberrecht des Schöpfers oder der Schöpferin, wenn Sie diese Inhalte verbreiten oder vervielfältigen. Es drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Wichtig: Die durch KI generierten Bilder und Texte dürfen also einem bereits existierenden geschützten Werk nicht zu ähnlich sehen – ansonsten benötigen Sie die Einwilligung des Schöpfenden.

Bei Logos können Sie zum Beispiel im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes nachschauen. Existiert bereits ein ähnliches Logo? Dann lieber Finger weg davon.

Ähnlicher Prompt – ähnliches Ergebnis

Prompts, also Befehle, die Sie der KI geben, können ähnlich sein. Daher kann auch der durch die KI generierte Inhalt eines anderen Nutzers oder einer anderen Nutzerin Ihrem Inhalt ähneln. Der erstellte Inhalt ist also nicht unbedingt einzigartig.

Je mehr Sie also die erzeugten Ergebnisse selbst noch einmal abändern – beispielsweise die Farbe und/oder die Form – desto eher ist Ihr Ergebnis einzigartig. Das gilt auch für Texte.

Übrigens: Seit dem 2. August müssen bestimmte Bilder und Texte, die mit KI erzeugt worden sind, gekennzeichnet werden. Wann die Kennzeichnungspflicht gilt und wann nicht, lesen Sie im Artikel: EU AI-Act: Wann müssen Sie KI-Texte kennzeichnen?

Fazit: Prompten – aber mit Vorsicht

Setzen Sie KI vorsichtig ein, um neue Texte, Bilder oder Musikstücke zu erzeugen. Prüfen Sie dabei, ob die generierten Inhalte denen von anderen Künstler*innen sehr ähneln. Dann müssen Sie vor einer Verbreitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung im Internet möglicherweise zunächst die Einwilligung der Schöpferin oder des Schöpfers einholen. Sonst drohen Ihnen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.

Was denken Sie, wurde dieser Text mit einer KI geschrieben? Schreiben Sie uns doch Ihre Vermutung an meinrecht_redaktion@oerag.de. Dann bekommen Sie die Auflösung.

Internetrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

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