AGB: Was bedeutet das Kleingedruckte?

Von Lilly KeymelLesezeit: 3 min01.10.2025
Foto: Ein Mann sitzt mit Brille an seinem Schreibtisch und studiert die Allgemeine Geschäftsbedingungen.©Anchiy- iStock

Ob beim Online-Shopping, dem Vertrag vom Fitnessstudio oder beim Abschluss eines Handyvertrags: Fast überall begegnen uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Kaum jemand liest sie wirklich – dabei können sie entscheidend sein.

Das Wichtigste in Kürze:

  • AGB werden nur unter bestimmten Voraussetzungen Bestandteil des Vertrags.

  • Verbraucher*innen dürfen durch AGB nicht benachteiligt werden.

  • Bei unwirksamen Klauseln bleibt der Rest des Vertrags bestehen.

AGB: Was ist das eigentlich?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 305 Abs. 1) für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Geschäftsbedingungen. Kurz gesagt: Sie regeln Vertragsumstände einheitlich. So bestimmen sie beispielsweise Preise, Lieferfristen, Reklamationen oder auch die Haftung.

Wie werden AGB Vertragsbestandteil?

AGB gelten nur, wenn Kund*innen die Möglichkeit hatten, sie vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen. Dafür ist ein klarer Hinweis erforderlich, zum Beispiel durch:

  • Aushändigung vor Unterschrift,

  • einen schriftlichen Hinweis

  • oder in Ausnahmefällen durch einen Aushang.

Beim Online-Kauf geschieht dies in der Regel über einen Link zu den AGB. Ein „Häkchen“ zur Bestätigung ist üblich, rechtlich aber nicht zwingend notwendig.

Müssen Sie die AGB wirklich lesen?

Rechtlich besteht keine Pflicht, die AGB tatsächlich zu lesen. Sie müssen lediglich die Möglichkeit haben, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Trotzdem ist es sinnvoll, sich zu informieren, da die AGB-Rechte und Pflichten aus dem Vertrag maßgeblich mitgestalten können.

Unfaire Klauseln? Nicht alles ist erlaubt

AGB dürfen nicht einseitig zulasten von Verbraucher*innen gestaltet sein. Deshalb unterliegen sie einer sogenannten Inhaltskontrolle, soweit sie von Rechtsvorschriften abweichen.

AGB sind auch dann unwirksam, wenn sie Verbraucher*innen „überraschen“, mit ihnen also vernünftigerweise nicht zu rechnen war. So zum Beispiel bei einem Mietvertrag, in dem Mieter*innen eine Renovierungspflicht auferlegt wird, obwohl dies im Mietvertrag nicht vorgesehen war.

Inhaltskontrolle: So können unwirksame Klauseln aussehen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 307-309) gibt Maßstäbe für die Wirksamkeit von AGB-Klauseln vor:

§ 307 (Generalklausel): Klauseln dürfen nicht unangemessen benachteiligen Beispiel: Ein Mietvertrag, der das Halten von Haustieren generell verbietet.

§ 308 (Einzelfallprüfung): Klauseln können je nach Ausgestaltung unwirksam sein.

Beispiel: zu lange Lieferfristen

§ 309 (immer unwirksam): Bestimmte Klauseln sind generell verboten.

Beispiel: Ausschluss für die Haftung bei grobem Verschulden

Klausel unwirksam? Vertrag bleibt gültig

Werden Kund*innen durch eine Klausel unangemessen benachteiligt oder überrascht, ist diese unwirksam und wird nicht Bestandteil des Vertrags. Das BGB (§ 306) regelt in dem Fall, dass der Vertrag im Übrigen gültig bleibt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann die gesetzliche Vorschrift.

Unwirksame AGB: Tipps für Verbraucher*innen

Damit Sie sich vor unwirksamen Klauseln schützen können, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  1. 1.

    Lesen Sie die AGB kritisch und achten Sie auf außergewöhnliche Regelungen.

  2. 2.

    Vergleichen Sie die AGB mit Musterverträgen.

  3. 3.

    Bei Unsicherheiten: rechtlichen Beistand oder Vertragsprüfung zur Hilfe nehmen.

Fazit: Bleiben Sie aufmerksam

AGB gelten nur, wenn Sie vor dem Abschluss eines Vertrags darauf aufmerksam gemacht worden sind. Enthalten sie Regeln, die unfair sind oder Sie überraschend belasten, sind diese unwirksam. Deshalb lohnt es sich, das Kleingedruckte zumindest kurz zu prüfen. Fragen Sie bei Unsicherheit nach oder holen Sie sich Rat.

Quellen:

Verbraucherzentrale, Das Kleingedruckte: Lassen Sie sich mit den AGB nichts unterjubeln (abgerufen am 3.9.2025)

IHK Berlin, Das Kleingedruckte – Wissenswertes zum Thema AGB (abgerufen am 3.9.2025)

Deutsche Handwerks Zeitung, Fallen in Verträgen: Welche Bedeutung hat das Kleingedruckte? (abgerufen am 3.9.2025)

Vertragsrecht
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

Bleiben Sie informiert

Verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten und Tipps rund um Ihre Rechte. Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen, exklusive Ratgeber und praktische rechtliche Tipps – verständlich und auf den Punkt gebracht. Kostenlos und jederzeit kündbar.

Jetzt anmelden und rechtlich informiert bleiben!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Das könnte Sie auch interessieren