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Abmahnung

Die Abmahnung

Im Sinne des Arbeitsrechts ist eine Abmahnung eine letzte Warnung. Angestellte verstoßen gegen die Vertrags-Vereinbarungen – Arbeitgeber:innen äußern ihre Unzufriedenheit und erwägen meist schon eine Kündigung. Es sind ernstzunehmende Angelegenheiten, wenn es zu einer Abmahnung kommt. Logisch also, dass Abmahnungen oft auf dem Richtertisch landen. Es gilt folglich einiges zu beachten, wann und wie abgemahnt wird.

In unserem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Fakten, Regelungen, Details zur Abmahnung – und auch die rechtlichen Mittel, um sich dagegen zu wehren.

Der Ratgeber Abmahnungen – und alle Beteiligten

Eine Abmahnung kann formlos erfolgen – per Post, Mail, Fax oder sogar mündlich. Da wegen Kleinigkeiten nicht abgemahnt wird und das Ganze gernmal zu einem Rechtsstreit führt, empfiehlt sich für eine Abmahnung Schwarz auf Weiß in Papierform.


Hier haben Sie die Anleitung dazu: Unser Ratgeber macht Sie vertraut mit den Eigenheiten einer Abmahnung – für beide betroffenen Parteien.

Arten der Abmahnung

Ermahnung bis zur Abmahnung mit Unterlassungserklärung

Eine Vertragspartei (z.B. der/die Arbeitgeber:in) ist unzufrieden. Es macht sich Unmut breit, der ein Ventil braucht. Bei kleineren Verstößen ist eine einfache Ermahnung das Mittel der Wahl. Sie ist quasi die kleine Schwester der Abmahnung und kommt weniger massiv – und ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen – daher. Auch das Gesetz empfiehlt, diesen Schritt nicht zu übergehen: Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist bei kleineren Verstößen die Ermahnung zu wählen. Erst in einem nächsten Schritt bzw. bei massiven Vertragsverstößen wird eine Abmahnung passend.

Ermahnung bis zur Abmahnung mit Unterlassungserklärung

Wenn die Angelegenheit zum Schwergewicht werden soll, kann die abmahnende Partei eine Unterlassungserklärung hinzufügen. Der/die Empfänger:in soll diese unterschreiben, damit den begangenen Verstoß bestätigen und sich gleichzeitig verpflichten, das angemahnte Verhalten in Zukunft zu unterlassen.


Sollten Sie als Arbeitnehmer:in eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, beachten Sie bitte Folgendes:

Funktionen

Die 3 Eskalations-Stufen einer Abmahnung

Ob sie mündlich oder schriftlich daherkommt, die klassische Abmahnung kann vielseitig ausgelegt werden: als Formsache, die zur Kenntnis genommen wird, als Fingerzeig, um an Regeln zu erinnern oder sogar als Vorwarnung für eine fristlose Kündigung. Die üblichen Funktionen einer Abmahnung sind also:

Gründe

Beleidigung, Diebstahl und andere Gründe für eine Abmahnung

Wann ist eine Äußerung derart beleidigend, dass sie Arbeitgeber:innen zu einer Abmahnung berechtigt? Kann mangelnde Leistung abgemahnt werden? Das ist pauschal meist nicht zu beantworten. Vor dem Arbeitsgericht werden solche Fragen anhand des jeweiligen Einzelfalls geklärt.


Eine grobe Einschätzung aber ist möglich – und findet sich in dieser Übersicht:

Aufbau und Inhalt

Anleitung für eine schriftliche Abmahnung

Abmahnen kann auch mündlich geschehen. Dann ist zumindest klar, dass etwas nicht passt – rechtlich belastbar ist eine Äußerung aber kaum. Daher setzt der/die Abmahnende (meist der/die Arbeitgeber:in) im besten Fall ein Dokument auf und formuliert darin möglichst konkret, gegen welche Vorschriften oder Vereinbarungen verstoßen wurde.


Eine arbeitsrechtlich wirkungsvolle Abmahnung muss das übliche Format eines förmlichen Dokuments erfüllen (Details zum Abgleich in der Checkliste), sowie diese vier Bestandteile aufweisen:

Zeitpunkt

Korrekt abmahnen – und zum richtigen Zeitpunkt

Arbeitgeber:innen haben es nicht immer leicht. Die Angestellten sind ernst zu nehmen – und doch muss an Vereinbarungen, Grenzen und Umgangston erinnert werden. Es verlangt zudem einiges an Fingerspitzengefühl, die passende Reaktion auf einen Verstoß zu finden. Und nicht zuletzt: Das Timing muss stimmen!

Rechtsmittel gegen eine Abmahnung

Abgemahnt werden – und richtig reagieren

Als Arbeitnehmer:in trifft Sie die Abmahnung vielleicht aus heiterem Himmel. Es gibt etliche Betrachtungsweisen auf Ihr Verhalten und Ihr Verhältnis zur abmahnenden Partei. Fakt ist: vor Ihnen liegt nun diese Abmahnung. Was tun? Auf jeden Fall erstmal tief durchatmen und Ruhe bewahren.

Checkliste

Checkliste Abmahnung: Erstmal in Ruhe prüfen

Hier können Sie direkt abgleichen, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung vollständig und rechtlich wirksam ist. Wichtig in jedem Fall: Sie muss eigenhändig von der/vom Verantwortlichen unterzeichnet sein.

Downloads

Mustervorlagen zum Download

Hier finden Sie als Arbeitgeber:in eine gültige und schlichte Vorlage, um eine rechtskräftige Abmahnung zu verfassen.

Fazit

Abmahnen, Recht behalten, Einigung finden

In der Zusammenarbeit kann es immer mal Reibung geben. Ein Verstoß kann unbeabsichtigt geschehen, dann reicht eine Ermahnung – eine kleine Rebellion kann auch mal in einem Gespräch geklärt werden. Sind die Spannungen größer und das Abmahnungsschreiben unterzeichnet, geht es schnell mal an die Substanz und der Job steht auf dem Spiel. Hier ist es ratsam, eine neutrale Partei dazu zu holen: sei es, um als Arbeitgeber:in den Weg der Abmahnungen bis zur Kündigung zu gehen oder als Arbeitnehmer:in souverän auf eine Abmahnung zu reagieren.