Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag

Es könnte so einfach sein: Arbeitnehmer:innen erbringen ihre Leistung, Arbeitgeber:innen zahlen dafür Geld. Das hält man schriftlich fest – und hat somit einen Arbeitsvertrag. Tatsächlich ist das deutsche Arbeitsrecht deutlich komplexer. Es müssen verschiedenste Gesetze angezapft werden, um einen gültigen Arbeitsvertrag zu erstellen.

Genau das haben wir getan und die wichtigsten Fakten zum Arbeitsvertrag für Sie zusammengefasst. In unserem Arbeitsvertrags-Ratgeber.

Noch einfacher: Sie wollen sofort wissen, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht?

Ihr Arbeitsvertrag – unser Ratgeber dazu.

Arbeitsverträge geben beiden Parteien Sicherheit. Und: Arbeitsverträge verpflichten alle Beteiligten. Es gilt demnach einiges zu beachten, bevor ein Vertrag unterschrieben wird, um eine bestmögliche Arbeitssituation zu schaffen. Und, um diese im Zweifelsfall auch wieder zu verlassen.

Aus welchen Einzelteilen sich ein Vertrag zusammensetzt und welche Fallen und Folgen es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Vertragsarten

Für jeden Job einen passenden Vertrag

Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vertragsparteien – zwischen zwei oder mehr Personen. In einem Arbeitsvertrag werden dabei die Details des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Das kann vorerst auch mündlich geschehen ...

Jeder Arbeitgeber ist aber gehalten, innerhalb von sieben Werktagen (Neuregelung seit dem 01.08.2022 - vorher 1 Monat) nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die bedeutendsten Vertragsinhalte schriftlich zu dokumentieren und sie dem Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 2 Nachweisgesetz).

Welche Art des Arbeitsvertrages in Ihrem Fall die passende ist und welche Besonderheiten es dabei gibt – das zeigen wir Ihnen in dieser Übersicht.

Übersicht Vertragsarten

Aufbau und Inhalt

Kleiner Bausatz für den Arbeitsvertrag

Der Teufel steckt oft im Detail sagt man – und achtet darum vor allem bei (Arbeits-)Verträgen am besten auf jedes Wort. Besonders befristete Verträge sind oft unwirksam wegen kleiner formeller Fehler und enden dann gerne mal auf dem Richtertisch (siehe dazu Urteile und Gesetze).

Hier führen wir Sie Schritt für Schritt durch – von den Vertragsparteien bis zur Unterschrift.

  • Die Vertragsparteien

    Vollständiger Name und Anschrift von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in.

  • Beschäftigungsdauer

    Beginn des Jobs und evtl. Ende, zum Beispiel der Eintritt ins Rentenalter. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss das geplante Ende des Arbeitsverhältnisses genannt werden.

  • Kündigungsfristen

    Es sind die Kündigungsfristen für beide Vertragsparteien zu nennen (gesetzlich üblich sind vier Wochen) sowie der Hinweis auf die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage bei Kündigung durch die/den Arbeitgeber:in (drei Wochen). Weitere Details zum Thema Kündigung lesen Sie hier.

  • Arbeitsort

    Es muss ein konkreter Einsatzort genannt werden. Abweichungen von diesem Ort benötigen eine zusätzliche Vereinbarung.

  • Art der Tätigkeit

    Beschreibung der Inhalte und Aufgaben im Job. Es empfiehlt sich, eher Aufgabenbereiche zu beschreiben, da explizit genannte Aufgaben die Flexibilität der Angestellten einschränken.

  • Das Gehalt

    Das monatliche Arbeitsentgelt und die Vergütung von Überstunden wird festgesetzt. Dazu gehören sämtliche Zuschläge, Zulagen, Prämien, Provisionen und mgl. weitere Bestandteile des Arbeitsentgelts – alle getrennt aufgelistet inklusive der Art ihrer Auszahlung.

  • Arbeitszeit

    Hier wird die wöchentliche Arbeitszeit in Stunden festgesetzt. Dabei gilt grundsätzlich: 40 Stunden pro Woche = Vollzeitarbeitsvertrag. Wer weniger als 40 Stunden arbeitet gilt als teilzeitbeschäftigt. Auch Ruhepausen und -zeiten sind anzugeben sowie (bei Schichtarbeit) das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen.

  • Überstunden

    Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden (im zumutbaren Rahmen!) kann hier festgesetzt werden.

  • Fortbildung

    Hier steht die Vereinbarung, ob der/dem Angestellten Fortbildungen zustehen und ob die Kosten dafür zurückbezahlt werden müssen – bzw. unter welchen Bedingungen.

  • Urlaub

    Ein schönes Thema, aber komplexer. Es gibt gesetzliche Regelungen – Arbeitgeber:innen können aber zusätzliche Urlaubstage gewähren. Bei Abweichungen vom Gesetz gilt immer die für die Arbeitnehmer:innen günstigere Regelung.

  • Hinweise

    Wenn Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sein sollen, muss ein entsprechender Hinweis im Arbeitsvertrag erfolgen.

  • Unterschrift

    Soll der Vertrag korrekt und wirksam sein, muss am Ende eine Original-Unterschrift der Vertragsparteien stehen. Kein Scan, keine Kopie!

Gut kopiert ist halb gewonnen

Mustervorlagen für den perfekten Arbeitsvertrag finden Sie im Downloadbereich.

Vertragsfallen

Vertragsfallen: von Überstunden bis zur Bonuszahlung

Achtung Falle! Es sind die sprachlichen Feinheiten, die Ihnen schnell die Suppe versalzen können – und ein Arbeitsverhältnis gestalten, das Ihnen nicht gefallen wird. Die Einheit „Tag“ zum Beispiel scheint eindeutig, bis man sich mit Arbeitstagen, Werktagen und Kalendertagen befasst.

Die gängisten Fallen aus 10 Bereichen des Arbeitsvertrags

Rechte und Pflichten

Erst überdenken – dann unterschreiben

Am Ende steht: ein gültiger Arbeitsvertrag. Bevor Sie diesen unterzeichnen, machen Sie sich bewusst, dass Sie damit einen Vertrag eingehen. Dass Sie Verantwortung übernehmen. Und Pflichten eingehen, die teils im Vertrag stehen – teils vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Das soll nicht abschreckend wirken, nur klärend: Es gibt definierte Hauptpflichten für Arbeitgeber:innen (die Entlohnung) und Arbeitnehmer:innen (das Arbeiten). Dazu gehören jeweils diverse Details und sämtliche Nebenpflichten. Hier sind sie.

Die Rechte der Chefs und der Angestellten

In der Regel entsprechen die Pflichten und Rechte der Angestellten den Pflichten und Rechten der Arbeitgeber:innen – und umgekehrt. Als Beispiel: Angestellte haben die Pflicht zur Arbeitsleistung, Arbeitgeber:innen haben entsprechend das Recht auf die Arbeitsleistung der Angestellten.

Bei Arbeitgeber:innen kommt dazu: das Weisungs- und Direktionsrecht (Chefs dürfen Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung vorschreiben).

Urteile und Gesetze

So gehen Richter mit Arbeitsverträgen um

Arbeitsverträge bzw. die Vertragsparteien landen häufig vor Gericht. Mal geht es um die Befristung, mal um eine Krankschreibung. Um es gleich vorweg zu nehmen: Ja, Arbeitnehmer:innen können verpflichtet sein, gleich am ersten Krankheitstag ein Attest einzureichen. Komme was wolle.

Wir haben einige Urteile und Gesetze für Sie ausgewählt, die für Arbeitgeber:innen und Angestellte relevant sind.

  • Urlaubskürzungen - wann sie legitim sind

  • Krankmeldepflicht - ab Tag 1 der Erkrankung

  • Unterschrift bitte – es muss das Original sein

Urteile zum Arbeitsvertrag finden Sie hier gesammelt zum Download:

Urteile und Gesetze zum Arbeitsvertrag

Kündigungsfristen

Am Ende des Arbeitsvertrags steht: die Kündigungsfrist

Der Arbeitsvertrag soll wieder gelöst werden? Es gibt Fristen zu beachten. Diese wurden im Vertrag selbst festgesetzt, ergeben sich aus dem Tarifvertrag – und stehen auch in den Gesetzen des Arbeitsrechts. Und wie üblich im Arbeitsrecht kommen zudem noch Sonderregelungen dazu. Nur die fristlose Kündigung kommt ganz ohne Frist davon: Allerdings braucht es hier bestimmte „triftige Gründe“.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

Wenn keine individuellen Fristen vereinbart wurden, greifen die gesetzlichen Fristen.
Ganz knapp zitiert nach § 622 Abs. 1 BGB: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen. Das sind 28 Tage. Und: Die Kündigung wird jeweils zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats ausgesprochen.

Sonderregeln gelten dabei für

  • Schwerbehinderte: mind. 4 Wochen bei Kündigung durch die/den Arbeitgeber:in (§ 86 SGB IX).

  • Auszubildende: fristlose Kündigung möglich in der Probezeit/aus wichtigen Gründen.

Staffelung der gesetzlichen Kündigungsfrist

Arbeitnehmer:innen haben immer eine gesetzl. Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Arbeitgeber:innen erwartet eine zunehmend lange Kündigungsfrist, je nach Betriebszugehörigkeit der Angestellten. So sieht das aus:

Betriebszugehörigkeit

Gesetzl. Kündigungsfrist

(für Arbeitgeber)

Frist gültig

bis 6 Monate

14 Tage

sofort ab Erhalt

7 Monate bis 2 Jahre

4 Wochen

zum 15. oder Ende des Monats

ab 2 Jahren

1 Monat

zum Ende des Monats

ab 5 Jahren

2 Monate

zum Ende des Monats

ab 8 Jahren

3 Monate

zum Ende des Monats

ab 10 Jahren

4 Monate

zum Ende des Monats

ab 12 Jahren

5 Monate

zum Ende des Monats

ab 15 Jahren

6 Monate

zum Ende des Monats

ab 20 Jahren

7 Monate

zum Ende des Monats

Individuell vereinbarte Kündigungsfristen

Vom Gesetz abweichende Kündigungsfristen inklusive der dazugehörenden Voraussetzungen und Ausnahmen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Individuelle Kündigungsfristen

Checkliste

Abhaken und unterschreiben

Alles auf einen Blick: Mit der Checkliste können Sie Ihren Arbeitsvertrag einfach abgleichen. Alles abhaken und unterschreiben.

Checkliste Arbeitsvertrag

Fazit

Durch den Irrgarten des Arbeitsrechts – zum Arbeitsvertrag

Nochmal kurz zusammengefasst: Es gibt Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB formuliert werden. Dazu gesellt sich noch das Europarecht, diverse Sonderregelungen zu speziellen Themen (Tarifverträge, Kündigungsschutzgesetz etc.) und zu allem genannten warten jeweils noch zig Ausnahmen. Ein ziemlich komplexer Irrgarten!

Ein Arbeitsvertrag zielt darauf ab, in all dem ein Arbeitsverhältnis möglichst kompakt darzustellen – und klarzustellen. Dies hängt von jeder kleinsten Formulierung ab.

Daher unser Fazit: Sehen Sie sich ganz genau an, was Sie unterschreiben.

Anpassung nötig – wie geht man vor?

Den Arbeitsvertrag wollen Sie so nicht unterschreiben. Änderungen zu verlangen ist eine sensible Angelegenheit und zugleich immens wichtig für eine gute Zusammenarbeit. Wir haben einige praktische Tipps, wie Sie am besten damit umgehen.

Arbeitsvertrag anpassen