Die Kündigung
Am Ende eines Arbeitsverhältnisses kann sie auftauchen, die Kündigung. Eine der beiden Vertragsparteien spricht die Absicht aus, das Arbeitsverhältnis zu beenden – die andere Partei kann bzw. muss einwilligen. Dazu gehören Fristen, anerkannte Gründe und bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören oft auch Emotionen, für manche ein Schock, für andere eine Befreiung.
Wir haben zusammengetragen, was Sie im Fall einer Kündigung wissen und beachten sollten: in unserem Kündigungs-Ratgeber.
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Kündigen – und dabei alles richtig machen.
Eine Kündigung ist kurz gesagt eine „einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung“, die ein „Schuldverhältnis“ beendet. Eine:r spricht es aus, die oder der andere empfängt. Wenn Sie es mit einer Kündigung zu tun haben, sollten Sie sich gut auskennen oder sich gut beraten lassen, damit am Ende Klarheit entsteht – statt Eskalation.
Unser Kündigungs-Ratgeber leitet Sie Schritt für Schritt durch – von gültigen Kündigungsgründen bis zur Mustervorlage verschiedener Kündigungsarten.
Ordentlich kündigen – fristlos entlassen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Grundsätzlich unterscheidet man die ordentliche und die fristlose Kündigung. Beide sind gesetzlich eindeutig geregelt im KschG (Kündigungsschutzgesetz) – für beide gibt es wirksame und , die einzuhalten sind.
Übersicht Kündigungsarten
- Die fristgerechte/ordentliche Kündigung
- Die fristlose Kündigung
- Ausnahme: Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages
- Sonderfall: Der Aufhebungsvertrag
Kündigen – wie und vor allem warum es legitim ist
Für Unternehmen ist es nicht leicht, Mitarbeiter:innen zu entlassen. Und doch gibt es Kündigungswellen immer wieder. Akzeptable Gründe für eine Kündigung sind die folgenden drei: betriebsbedingt, personenbedingt und verhaltensbedingt. Kündigen Sie als Arbeitnehmer:in, so sind keine Gründe nötig – es gilt lediglich, ein korrektes Schreiben fristgerecht einzureichen.
Übersicht Kündigungsgründe
- Betriebsbedingte Kündigung
- Personenbedingte Kündigung
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
Von Anfang bis Ende: der Aufbau einer Kündigung
Wenn Sie bis hierher klären konnten, dass die Kündigung möglich, rechtens, gut begründet und insgesamt richtig ist: Achten Sie jetzt auf die Ausarbeitung. Anhand unserer Checklisten können Sie Ihre Kündigung abgleichen. Die Kündigung muss übrigens immer in Schriftform vorliegen. So soll das Ganze aussehen:
Anrede
Kündigungserklärung
Frist (Kündigungstermin nennen und Fristen beachten!)
Begründung (für Arbeitnehmer:innen: Bei einer fristgerechten Kündigung müssen Sie keinen Grund nennen)
Angaben zu Resturlaub, Arbeitszeugnis, Rückgabe der Arbeitsmittel
Hinweis auf den Betriebsrat (bei Kündigung durch Arbeitgeber)
Hinweis auf die Meldepflicht (bei Kündigung durch Arbeitgeber)
Danksagung
Eigenhändige Unterschrift
Für das finale Papier, das Sie nun in den Händen halten, sollten Sie dann einen nachweisbaren Zustellungsweg (z.B. Einschreiben) wählen: Der Zeitpunkt des Zugangs entscheidet, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde!
Über allem waltet: die Kündigungsfrist.
Ob eine Kündigung rechtens ist, hängt vor allem von der Einhaltung der entsprechenden Fristen ab. Diese wurden im Vertrag selbst festgesetzt, ergeben sich aus dem Tarifvertrag – und stehen auch in den Gesetzen des Arbeitsrechts. Und wie üblich im Arbeitsrecht: Es kommen Sonderregelungen dazu.
Die gesetzliche Kündigungsfrist
Wenn keine individuellen Fristen vereinbart wurden, greifen die gesetzlichen Fristen. Ganz knapp zitiert nach § 622 Abs. 1 BGB: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen. Das sind 28 Tage. Und: Die Kündigung wird jeweils zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats ausgesprochen.
Sonderregeln gelten dabei für
Schwerbehinderte: mind. 4 Wochen bei Kündigung des Arbeitgebers (§ 86 SGB IX).
Auszubildende: fristlose Kündigung möglich in der Probezeit/aus wichtigen Gründen.
Staffelung der gesetzlichen Kündigungsfrist
Arbeitnehmer:innen haben immer eine gesetzl. Kündigungsfrist von 4 Wochen. Arbeitgeber:innen erwartet eine zunehmend lange Kündigungsfrist, je nach Betriebszugehörigkeit der Angestellten. So sieht das aus:
Betriebszugehörigkeit | Gesetzl. Kündigungsfrist (für Arbeitgeber) | Frist gültig |
---|---|---|
bis 6 Monate | 14 Tage | sofort ab Erhalt |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen | zum 15. oder Ende des Monats |
ab 2 Jahren | 1 Monat | zum Ende des Monats |
ab 5 Jahren | 2 Monate | zum Ende des Monats |
ab 8 Jahren | 3 Monate | zum Ende des Monats |
ab 10 Jahren | 4 Monate | zum Ende des Monats |
ab 12 Jahren | 5 Monate | zum Ende des Monats |
ab 15 Jahren | 6 Monate | zum Ende des Monats |
ab 20 Jahren | 7 Monate | zum Ende des Monats |
Individuell vereinbarte Kündigungsfristen
Vom Gesetz abweichende Kündigungsfristen inklusive der dazugehörenden Voraussetzungen und Ausnahmen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Die Ebbe nach der Kündigung: Sperrzeiten!
Sie haben erfolgreich gekündigt. Jetzt sind Sie frei von diesem Vertrag – und frei von Gehalt: Sollten Sie keinen „wichtigen Grund“ für die Kündigung haben, wartet jetzt erstmal eine Trockenzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III) ohne Recht auf Arbeitslosengeld auf Sie. Auch dazu gibt es aber Ausnahmen, Umgehungswege und Sonderfälle.
Sonderfall Aufhebungsvertrag
Grundsätzlich wird dieser einer Eigenkündigung gleichgestellt – damit gilt auch hier die Sperrfrist. Allerdings: Wenn Sie die Wahl hatten, ob das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet wird und sich frei heraus für den Aufhebungsvertrag entschieden haben, gilt keine Sperrfrist. Man wähle weise.
Und es gibt "wichtige Gründe" für eine Kündigung, die sich auf die Sperrzeiten auswirken. Im Dokument haben wir Ihnen einige dieser Szenarien aufgelistet, die Ihre Sperrfrist aufheben bzw. verkürzen.
Kündigung und Arbeitsgericht – ein häufiges Treffen
Kündigungen beenden das Arbeitsverhältnis – und das nicht immer zum Wunsch aller Beteiligten. Die Anstellung zu verlieren berührt existenzielle Themen, löst Emotionen aus und Kampfgeist. Nicht überraschend finden Diskussionen zu Kündigungsfällen häufig vor dem Arbeitsgericht statt. Wir nennen hier einige Urteile zu den häufigsten Kündigungsfällen.
- Kündigung wegen Krankheit
- Kündigen in der Schwangerschaft
- Videoüberwachung als Beweislast?
Checkliste: Ist die Kündigung wirksam?
Kündigungsfall: schnell handeln – ruhig bleiben
Eine Kündigung ist ein Papier, das mit vielen Emotionen verknüpft ist. Und mit jeder Menge individueller Faktoren. Prüfen Sie in Ruhe, in welchem Szenario Sie sich befinden, welche Optionen es gibt, welche Schritte zu tun sind. Und ob diese Kündigung überhaupt gültig ist: Vor allem die Kündigungsfristen und genannten Gründe entscheiden darüber.
Da Kündigungs-Szenarien sehr unterschiedlich sind haben wir zusätzlich zum Ratgeber eine Anwalts-Hotline für Sie eingerichtet – für eine kostenfreie Ersteinschätzung!
Sollte Ihr Fall über eine Ersteinschätzung hinausgehen: Wir selbst dürfen keine Rechtsauskünfte erteilen. Sie werden aber von unseren Partneranwält:innen weiter professionell begleitet. Für weitergehende Beratung würde ein Rechtsberatungsvertrag zwischen Ihnen und der/dem beratenden Partneranwält:innen zustande kommen.