Darf ich mit Flip-Flops Auto fahren?
©nito100 - iStockSommer, Sonne, Flip-Flops – doch was gilt hinter dem Steuer? MEINRECHT klärt auf, ob Sie mit offenem Schuhwerk oder sogar barfuß Auto fahren dürfen und welche rechtlichen Folgen das im Ernstfall haben kann.
Das Wichtigste in Kürze:
Es gibt kein gesetzliches Verbot, mit Flip-Flops, Birkenstocks oder barfuß Auto zu fahren.
Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Sie Ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und andere nicht gefährden.
Ungeeignetes Schuhwerk kann das Unfallrisiko erhöhen und im Einzelfall zu einem Mitverschulden führen.
Bei Unfällen kann die Vollkaskoversicherung ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen.
Für Berufskraftfahrer*innen gelten aufgrund der Unfallverhütungspflichten meist strengere Anforderungen an das Schuhwerk.
Welche Schuhe darf ich beim Autofahren tragen?
Ob Sneakers, Flip-Flops oder Birkenstocks: Weder in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch in anderen Gesetzen ist vorgeschrieben, welche Schuhe beim Autofahren erlaubt sind und welche nicht.
Auch wenn es keine ausdrücklichen Verbote gibt: Wählen Sie die Schuhe, die Ihnen beim Autofahren am meisten Sicherheit geben. Denn nach § 1 StVO müssen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen so verhalten, dass andere nicht behindert, gefährdet oder gar geschädigt werden.
Zum Autofahren eignen sich daher vor allem Schuhe, die
nicht von den Pedalen rutschen,
guten Halt bieten,
sich nicht in der Verkleidung oder den Pedalen verfangen, und
nicht zu breit sind, sodass versehentlich beide Pedale betätigt werden.
Wichtig: Berufskraftfahrer*innen unterliegen einer Unfallverhütungspflicht – und müssen in der Regel und je nach Tätigkeit festes Schuhwerk tragen, das den Fuß umschließt.
Warum Autofahren mit Flip-Flops gefährlich ist
Obwohl das Autofahren mit Flip-Flops erlaubt ist, ist es vor allem aus Sicherheitsgründen nicht gerade empfehlenswert.
Das liegt unter anderem daran, dass Flip-Flops:
locker sitzen und wenig Halt bieten,
beim Bremsen leichter verrutschen oder an den Pedalen hängen bleiben können,
das Gefühl für Gas, Bremse und Kupplung beeinträchtigen und dadurch die Reaktionszeit verlangsamen und
nicht den gleichen Kraftschluss zwischen Pedal und Fuß gewährleisten wie festes Schuhwerk.
Die verschiedenen Risiken steigern das Unfallrisiko. Überlegen Sie sich vor dem Fahrtantritt daher gut, ob Sie mit Ihren Flip-Flops sicher fahren können oder doch lieber auf festes Schuhwerk umsteigen – auch bei kurzen Strecken.
Übrigens: Lesen Sie auch, was bei Verkleidungen im Auto gilt.
Darf ich barfuß Auto fahren?
Genauso wie das Fahren mit Flip-Flops ist auch das Autofahren ohne Schuhe grundsätzlich erlaubt. Entscheidend ist auch hier, dass Sie Ihr Fahrzeug sicher beherrschen, um bei Gefahren angemessen zu reagieren.
Wer barfuß zuverlässig und kraftvoll bremsen sowie die Pedale sicher bedienen kann, verstößt allein deshalb nicht gegen gesetzliche Vorschriften. Überlegen Sie dennoch vorab, ob dies wirklich sinnvoll ist.
Trifft mich ein Mitverschulden, wenn ich das falsche Schuhwerk anhatte?
Kommt es während der Fahrt zu einem Verkehrsunfall, kann sich ungeeignetes Schuhwerk auf die Haftung auswirken. Trägt der oder die Geschädigte Flip-Flops und lässt sich nachweisen, dass der Unfall oder dessen Folgen bei geeignetem Schuhwerk hätten vermieden oder verringert werden können, kann dies als Mitverschulden berücksichtigt werden.
Auch das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass das Autofahren mit ungeeignetem Schuhwerk einen Verstoß gegen die Pflichten eines sorgfältigen Autofahrers nach § 1 StVO darstelle. Haftungsrechtlich relevant sei dies aber nur dann, wenn der Schadensfall tatsächlich auf das ungeeignete Schuhwerk zurückzuführen ist (Az. 2 Ss OWi 577/06).
Zahlt meine Versicherung, wenn ich mit Flip-Flops Auto fahre?
Auch bei der Schadensregulierung kann ungeeignetes Schuhwerk eine Rolle spielen, wenn der Unfall dadurch zustande gekommen ist.
Mögliche Folgen sind:
Schäden am Fahrzeug des oder der Unfallgeschädigten: Diese trägt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des oder der Unfallverursacher*in. Liegt ein Mitverschulden wegen ungeeigneten Schuhwerks vor, können die Ansprüche jedoch entsprechend gekürzt werden.
Schäden am Fahrzeug des oder der Unfallverursacher*in: Ist eine Vollkaskoversicherung vorhanden, kann sie ihre Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls kürzen. Hier kommt es aber immer auf den Einzelfall und die Versicherungsbedingungen an.
Fazit: Erlaubt heißt nicht automatisch sinnvoll
Mit Flip-Flops, Birkenstocks oder sogar barfuß Auto zu fahren, ist grundsätzlich erlaubt. Wer jedoch ungeeignetes Schuhwerk trägt, riskiert ein höheres Unfallrisiko. Kommt es tatsächlich wegen der Schuhe zu einem Unfall, kann sich dies auf die Haftung und/oder die Versicherungsleistungen auswirken. Mit festem, gut sitzendem Schuhwerk fahren Sie deshalb nicht nur sicherer, sondern vermeiden auch mögliche rechtliche Nachteile.

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.




