Himmlisch oder strafbar: Dürfen Sie Erdbeeren auf dem Feld essen?

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 4 min29.05.2025
Foto: ein kleines Mädchen steht in einem Erdbeerfeld und zeigt stolz zwei gepflückte Erdbeeren.©romrodinka - iStock

Rot, süß, duftend: Einer frischen Erdbeere können wohl die wenigsten widerstehen. Doch ist das gelegentliche Naschen auf dem fremden Erdbeerfeld erlaubt? Lesen Sie, wie legal ein Erdbeer-Snack wirklich ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erdbeeren vom Strauch zu naschen, ohne zu bezahlen, ist rechtlich gesehen Diebstahl.

  • Bei geringwertigen Mengen ist ein Strafantrag erforderlich, damit es zu rechtlichen Konsequenzen kommt.

  • Am besten vorher fragen: Viele Betreiber sind kulant, wenn es bei einem Probierstück bleibt.

Sommer, Sonne, Erdbeerduft

Die Erdbeersaison hat begonnen. Betriebe laden auf ihre Erdbeerfelder zum selber pflücken ein. Körbchen parat, vorher damit auf die Waage: Ab geht es aufs Erdbeerfeld. Aber: Dürfen Sie sich beim Pflücken hin und wieder eine Erdbeere in den Mund stecken? Ist das schon Mundraub? Oder müssen Sie dafür mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen?

Mundraub ist out – Diebstahl bleibt es

Wegen Mundraubs machen Sie sich durch das Naschen von ein paar frischen Erdbeeren nicht strafbar. Der Tatbestand wurde 1975 abgeschafft. Allerdings kann der Verzehr der Früchtchen einen Diebstahl (§ 242 Strafgesetzbuch (StGB)) darstellen.

Bedienen Sie sich an fremdem Eigentum – und das stellen die Erdbeeren auf dem Feld dar – liegt darin ein Diebstahl. Dies gilt zumindest dann, wenn der Eigentümer dem Verzehr nicht zugestimmt hat. Bezahlen Sie die gepflückten Erdbeeren, ist das okay. Aber bei den weggenaschten Früchten geht das nicht mehr.

Übrigens: Die Erdbeere ist keine Beere, sondern eine Sammelnussfrucht. Die kleinen gelbgrünen Punkte auf ihrer Oberfläche sind kleine Nüsse – die eigentlichen Früchte – die sich auf dem Fruchtboden aneinanderreihen.

Landwirte tolerieren ein bisschen naschen

Die meisten Betreiber tolerieren es, wenn während des Pflückens ein bisschen was genascht wird. Schlagen Sie sich aber den Bauch voll und bezahlen dann nur ein Kilo der Erdbeeren, ist das sicherlich nicht mehr von der Einwilligung der Betreiber gedeckt.

So geschehen ist es auf einem Hof im Münsterland (Nordrhein-Westfalen). Der Betreiber hat seit dem eine Mindestabnahme von einem Kilo pro Person vorgesehen.

Ganz andere Ausmaße gab es auf einem Spargelfeld im Kreis Kleve (Nordrhein-Westfalen). Dort plünderten Diebe gleich ein ganzes Spargelfeld. Ihre Ausbeute: rund ein Hektar grüner Spargel. Einige Bauern haben daher Kameras an den Feldern aufgestellt oder verlangen einen Eintritt.

Wann sind Früchte fremd?

Für einen Diebstahl kommt es immer darauf an, dass das gemopste Obst oder Gemüse fremd ist, bedeutet, dass es jemand anderem gehört. Dies ist sowohl bei Erdbeeren auf dem Feld als auch bei Nachbars Apfelbaum der Fall. Das gilt selbst für die Äpfel, die am Ast auf Ihr Grundstück oder die Straße überhängen.

Nur dann, wenn die Äpfel auf Ihr Grundstück oder die Straße fallen, dürfen Sie sich ohne Einwilligung des Baumbesitzers oder der Besitzerin daran bedienen. Nachhelfen dürfen Sie aber nicht.

Strafantrag wegen geringwertigem Diebstahl erforderlich

Bei genaschten Erdbeeren wird es sich meist um einen Gesamtwert von ein paar Euro handeln. Damit liegt ein Diebstahl geringwertiger Sachen vor. Von Geringwertigkeit gehen die Gerichte meist bei Sachen mit einem Wert von 25 bis 50 Euro aus. Bei solchen Diebstählen ist immer ein Strafantrag erforderlich. Sonst wird der Diebstahl nicht verfolgt.

Der Betroffene muss den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen. Nur dann ermittelt die Staatsanwaltschaft. Außer es liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor. Das wird bei ein paar genaschten Erdbeeren wohl nicht der Fall sein.

Wie verhalten Sie sich richtig auf dem Erdbeerfeld?

Auch wenn nicht gleich eine Strafverfolgung droht, sollten Sie sich auf dem Erdbeerfeld beim selber pflücken an ein paar Regeln halten:

  1. 1.

    Wiegen Sie Ihr Körbchen zuvor. Manche Betreiber halten auch Körbe zum Kaufen oder sogar kostenlos bereit.

  2. 2.

    Fragen kostet nichts: Fragen Sie den Betreiber, ob Sie Erdbeeren während des Pflückens probieren dürfen. Viele Landwirte erlauben das.

  3. 3.

    Fair bleiben: Naschen Sie nicht im Geheimen und bleiben Sie bei ein paar wenigen Früchten, falls der Betreiber zustimmt.

  4. 4.

    Respekt zeigen: Denken Sie daran, dass Sie mit Ihrem Verhalten die Arbeit der Landwirte wertschätzen.

Fazit: Etwas Naschen mit Rücksicht

Ob Diebstahl oder nicht – das zu viele Naschen auf dem Feld schadet der Landwirtschaft. Immerhin müssen die Landwirte viel Arbeitseinsatz und Kosten aufbringen, um ein Erdbeerfeld zu betreiben. Verhalten Sie sich auf dem Feld am besten so, wie Sie es sich auch von anderen wünschen, wenn es um Ihr Eigentum geht. Ein bisschen Naschen jedenfalls schadet nicht und wird meist toleriert.

Sonstiges
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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