Vatertag: Diese drei Fehler können teuer werden
©andreswd - iStockVatertag steht vor der Tür. Dann heißt es wieder: Bollerwagen raus und Musik an. Oder wie feiern Sie das Brauchtum an Christi Himmelfahrt? Ein paar Dinge sollten Sie beim Feiern beachten. Wer zu tief ins Glas schaut, wild pinkelt oder andere belästigt, riskiert Bußgelder, Punkte oder sogar eine Strafanzeige. Was Sie wissen sollten, hat MEINRECHT.DE zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze:
Mit 1,6 Promille auf dem Rad können Sie sich strafbar machen.
Es drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Für Fußgänger gibt es zwar keine feste Promillegrenzwerte, Konsequenzen können aber trotzdem drohen.
Auch Fußgänger können im Straßenverkehr Verwarnungen oder Bußgelder erhalten.
Fürs Wildpinkeln drohen Geldbußen.
Cat Calling kann eine Straftat darstellen, wenn die Äußerung ehrverletzend ist.
1. Vatertag und Alkohol: Auf dem Fahrrad wird es schnell ernst
Für viele gehört es zum Vatertag dazu: mit dem Bollerwagen durch die Stadt oder übers Land zu ziehen. Problematisch wird es allerdings, wenn Alkohol und Fahrrad zusammenkommen. Denn auch an Christi Himmelfahrt gelten die Promillegrenzen im Straßenverkehr.
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Es drohen zwei bis drei Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe. Mit 1,6 Promille und mehr gelten Sie als absolut fahruntüchtig und begehen damit eine Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB, Trunkenheit im Verkehr). Daneben wird eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet. Bestehen Sie diese nicht, ist der Führerschein erst einmal futsch.
Übrigens: Verhalten Sie sich auffällig, droht auch schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige.
Und wie sieht es für Fußgänger aus?
Und wer nur zu Fuß unterwegs ist, muss sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten – mit und ohne Bollerwagen. Zwar gibt es für Sie keine festgelegte Promillegrenze. Gefährden Sie alkoholbedingt aber andere oder verursachen Sie einen Unfall, drohen Ihnen Bußgelder und Verwarnungen.
Daneben sieht die StVO auch weitere Verwarngelder für Fußgänger im Straßenverkehr vor. Dazu zählen:
Betreten einer Autobahn oder Schnellstraße (§ 18 Abs. 9 StVO)
Laufen auf der Straße trotz vorhandenen Gehwegs (§ 25 StVO)
über Rot laufen (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO).
Für die Verstöße drohen 5 bis 25 Euro. Für Rotlichtverstöße mehr, wenn es dadurch zum Unfall kommt.
Und: Wer sich beispielsweise auf die Motorhaube legt, begeht unter Umständen eine Nötigung. Dann drohen höheren Strafen als bei einer Ordnungswidrigkeit.
2. Wildpinkeln an Vatertag? Keine gute Idee
Lange Touren, viel Bier, kaum Toiletten – am Vatertag endet das für manche an der nächsten Hauswand. Aber: Wildpinkeln kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz darstellen. Dafür droht eine Geldbuße von mindestens 5 bis maximal 1.000 Euro. Und: Sollte das Urinieren gezielt als sexuelle Handlung vorgenommen werden, um öffentliches Ärgernis zu erregen, kommt sogar eine Straftat nach §183a StGB in Betracht.
Wussten Sie: Es gibt einige Apps, die Toiletten in der Nähe anzeigen. Ein Recht auf kostenlose Nutzung haben Sie in Restaurants und Cafés nicht.
3. Cat Calling – Anmachen und Pfiffe können Folgen haben
Wenn der Alkohol fließt, wird manchmal auch die Zunge leichter. Das sollte aber nicht dazu führen, Frauen oder Mädchen hinterherzupfeifen, Anmachsprüche zuzurufen oder aufdringliche Blicke zuzuwerfen. Sogenanntes Cat Calling ist zwar in Deutschland bislang weder eine eigene Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings können Sie sich wegen Beleidigung strafbar machen, wenn Ihre Äußerungen ehrverletzend sind.
Übrigens: Aktuell werden die Stimmen nach härteren Konsequenzen fürs Cat Calling lauter. Kölns Verwaltung soll Pläne ausarbeiten, damit das Phänomen als unerwünschtes Verhalten in die Stadtordnung aufgenommen wird. Dann könnten Mitarbeitende des Ordnungsamts der Stadt am Rhein Cat Calling ahnden.
Fazit: Vatertag genießen – aber auf Regeln achten
Am Vatertag darf man auch einmal Fünfe gerade sein lassen. Schließlich ist es ein Brauchtum – und solche sollen gepflegt und gefeiert werden. Wer dabei allerdings Grenzen überschreitet, riskiert schnell unangenehme Konsequenzen. Besonders wichtig sind daher ein paar einfache Regeln: Promille-Grenzwerte auf dem Rad einhalten, Wildpinkeln entweder auf möglichst uneinsehbare Orte verlegen oder gleich eine öffentliche Toilette aufsuchen. Anmachen, anzügliche Blicke und Pfiffe gegenüber Frauen und Mädchen – sogenanntes Cat Calling – sollten Sie unterlassen.
Quellen:
Knauf: Die Verantwortlichkeit von Fußgängern im Straßenverkehr, NJW-Spezial 2025, 713
BVerwG: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad, NJW 2008, 2601

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.




