E-Ladesäulen: Welche Parkregeln gelten?
©Mickis-Fotowelt - iStockNachts als freie Parkfläche nutzbar? Oder Parken über die Ladedauer hinaus? Bei sogenannten „E-Parkplätzen“ tauchen immer wieder rechtliche Fragen auf. MEINRECHT klärt über das Parken an E-Ladesäulen auf und was unberechtigtes Parken kostet.
Das Wichtigste in Kürze:
Welche Fahrzeuge an einer E-Ladesäule parken dürfen, richtet sich immer nach der Beschilderung vor Ort.
Oft ist das Parken nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs erlaubt.
Zusätzliche Schilder können die Parkdauer oder bestimmte Uhrzeiten festlegen.
Wer unberechtigt auf einem E-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro und möglicherweise Abschleppkosten rechnen.
E-Parkplatz: Es kommt auf die Beschilderung an
Welche Regeln für Parkplätze an E-Ladesäulen gelten, hängt von der Beschilderung vor Ort ab. Ein klassisches Parkplatzschild kann mit entsprechenden Zusatzzeichen das Parken nur für E-Fahrzeuge – gegebenenfalls auch nur während des Ladevorgangs – erlauben. Städte und Gemeinden können die Regeln und Kombinationen selbst festlegen – sodass diese überall unterschiedlich ausfallen.
Verkehrszeichen und Schilder: Das sind ihre Bedeutung
Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung listet die sogenannten „Vorschriftzeichen“ auf, zu denen auch das Parken gehört. Bei E-Parkplätzen kommt eine Vielzahl von Zeichenkombinationen in Betracht, die das Parken auf solchen Flächen modifizieren.
Das bedeuten die Zeichen auf E-Parkplätzen im Einzelnen:
„Auto mit Stecker“: Nur Autos mit E-Kennzeichen (auch ohne Ladevorgang) dürfen dort parken.
"Während des Ladevorgangs“: Alle E-Fahrzeuge dürfen dort parken, aber nur während des Ladevorgangs.
„Elektrofahrzeuge“: Alle Elektrofahrzeuge dürfen dort parken.
„Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“: Alle Elektrofahrzeuge während des Ladens dürfen dort parken.
Zusatz „X Std.“: Sie dürfen nur für eine Dauer von X Stunden mit einem Elektrofahrzeug dort parken.
Zusatz „X - X Uhr“: Sie dürfen nur von X bis X Uhr mit einem Elektrofahrzeug dort parken.
E-Säule: Was ist mit Ladevorgang gemeint?
Häufig dürfen Sie auf E-Parkplätzen nur während des Ladevorgangs parken. Was damit grundsätzlich gemeint ist, stellt eine EU-Verordnung klar:
Beginn des Ladevorgangs: Einstecken/Verbinden des Ladekabels am Ladepunkt.
Ende des Ladevorgangs: Abziehen/Trennen des Ladekabels vom Ladepunkt.
Das Fahrzeug muss während des Parkens mit der Ladesäule verbunden sein.
Ladevorgang beendet: Muss ich gleich wegfahren?
Ob „Während des Ladevorgangs“ bedeutet, dass tatsächlich Strom fließen muss, geht aus der unionsrechtlichen Definition nicht hervor. Es ist nicht abschließend geklärt, ob ein Fahrzeug auch dann noch auf einem E-Parkplatz stehen darf, wenn es an der Säule angeschlossen, der Akku aber schon voll ist.
Aufgrund der eher geringen Verfügbarkeit von E-Parkplätzen sollten Sie den Ladevorgang dennoch im Blick behalten. Ist der Akku voll, machen Sie den Parkplatz frei, um auch anderen Verkehrsteilnehmer*innen das Laden zu ermöglichen.
Wichtig: Ist zusätzlich eine Höchstparkdauer vorgeschrieben, sollten Sie – sofern das Zusatzschild dies verlangt – eine Parkscheibe auslegen.
Wann dürfen Sie ohne E-Auto auf einem E-Parkplatz parken?
Ob Sie auch mit Ihrem normalen Auto auf einem E-Parkplatz parken dürfen, hängt ebenfalls von der Beschilderung ab.
Ist die Bevorrechtigung …
zeitlich begrenzt, besteht die Sonderbehandlung für E- beziehungsweise Elektrofahrzeuge nur innerhalb dieses Zeitraums. Außerhalb des Zeitraums können Sie in der Regel auch mit einem normalen Pkw dort parken – so zum Beispiel in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden.
nicht zeitlich begrenzt, besteht die Bevorrechtigung jederzeit und es dürfen nur E- bzw. Elektrofahrzeuge dort parken. Sie dürfen dort mit einem normalen Pkw also nicht parken.
Übrigens: Auch auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen für „Carsharing“-Autos dürfen Sie Ihren privaten Pkw nicht abstellen – egal ob Elektro oder Verbrenner. Und auch für das Parken auf Supermarkt-Parkplätzen gibt es Regeln.
E-Parkplätze: Was droht bei Verstößen?
Haben Sie unberechtigterweise auf einem E-Parkplatz geparkt, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Wurde Ihr Fahrzeug außerdem abgeschleppt, können dafür zusätzliche Kosten anfallen.
Fazit: Schilder genau lesen – Bußgeld vermeiden
Ob Sie auf einem E-Parkplatz parken dürfen, entscheidet immer die Kombination der Verkehrszeichen und Zusatzschilder vor Ort. Sie regeln, welche Fahrzeuge dort stehen dürfen, ob ein Ladevorgang erforderlich ist und ob zeitliche Beschränkungen gelten. Wer die Beschilderung aufmerksam liest und den Ladeplatz nach Möglichkeit nach dem Laden wieder freigibt, vermeidet Bußgelder und trägt dazu bei, dass die Ladeinfrastruktur für alle nutzbar bleibt.
Quellen:
Mobilitätsmagazin von Bußgeldkatalog.org, E-Parkplatz: Wer darf dort parken und wer nicht? (abgerufen am 30. Juni 2026)
ADAC, Parken an E-Ladesäulen mit und ohne Ladevorgang: Das gilt (abgerufen am 30. Juni 2026)
Stadtwerke Düsseldorf, Parkplätze für E-Autos: Wer dort parken darf und wer nicht (abgerufen am 30. Juni 2026)

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.




