Kaminöfen: Das gilt nach 2024
Wer es in der Wohnung weiterhin schön warm und kuschlig vor dem Kamin haben möchte, muss bis sich Ende 2024 Gedanken machen. Dann greift eine neue Regel zur Bundes-Immissionsschutzverordnung. Kaminöfen dürfen dann nur noch eine bestimmte Menge an Schadstoffen ausstoßen. Wer darüber liegt, muss umrüsten, stilllegen oder nachkaufen.
Das Wichtigste in Kürze:
Kaminöfen dürfen nach 2024 nicht mehr als 0,15 Gramm pro Kubikmeter Staub und 4 Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid ausstoßen.
Liegt Ihr Kaminofen über diesen Werten, müssen Sie ihn entweder umrüsten oder stilllegen.
Der Neukauf eines Kaminofens kann günstiger sein als die Umrüstung.
Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 noch betrieben werden?
Alle Kaminöfen, die mit festen Brennstoffen heizen (also Holz oder Kohle), dürfen laut der Neuregelung der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beim Schadstoffausstoß folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
0,15 Gramm pro Kubikmeter Staub und
4 Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid.
Ebenfalls sind Festbrennstoffkessel (sogenannte Heizkessel) von der Regelung umfasst.
Die Neuregelung betrifft Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Neuere Kaminöfen erfüllen in der Regel die Messwerte. Prüfen Sie dies dennoch nach. Ältere Öfen – also vor 1995 – mussten bereits früher nachgerüstet oder stillgelegt werden. Es ist die nächste Stufe des Gesetzes.
Ausgenommen sind Kaminöfen, die vor den 1. Januar 1950 gebaut oder installiert worden sind.
Bis wann muss umgerüstet werden?
Die Neuregelung greift nach dem 31.12.2024. Ab 2025 müssen Kaminöfen und Heizkessel dann die genannten Werte einhalten.
Woher weiß ich, ob mein Kaminofen noch zulässig ist?
Ob der eigene Kaminofen den Anforderungen genügt, steht in der Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers. Diese liegt in der Regel der Gebrauchsanweisung bei. Teils ist die Errechnung nicht ganz einfach. Im Netz finden sich aber Umrechnungstabellen, die einem den richtigen Wert anzeigen.
Auch eine Schornsteinfegerin oder ein Schornsteinfeger kann die Messung durchführen. Die Kosten dafür betragen einige Hundert Euro. Für die Beauftragung sollte man sich direkt an den Schornsteinfeger:in in der Region wenden.
Den Nachweis müssen Sie bei der/dem Bezirksschornsteinfeger:in erbringen.
Was mache ich, wenn mein Kaminofen nicht dem Grenzwert entspricht?
Liegen die Schadstoffwerte Ihres Kaminofens höher als die zugelassene Grenze, haben Sie die Wahl: Entweder Sie rüsten Ihren Kaminofen mit Filtern um. Oder Sie kaufen direkt einen neuen Kaminofen. Vergleichen Sie die Preise.
Was geschieht, wenn ich meinen Kaminofen nicht nachrüste?
Werden Sie nicht tätig, obwohl Ihr Kaminofen nicht den Grenzwerten entspricht, droht eine Stilllegung. Es ist ratsam, Sie möglichst frühzeitig um eine eventuelle Umrüstung zu kümmern.
Anna Kristina Bückmann
Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.