Freibadbesuch: Wer haftet bei Diebstahl?

Sommer, Sonne, Badezeit. Freibäder laden zu einer angenehmen Abkühlung bei heißen Temperaturen ein. Nicht immer hat man dabei die Wertsachen im Blick. Wer haftet, wenn etwas geklaut wird?
Das Wichtigste in Kürze:
Freibad-Betreiber*innen haben bestimmte Pflichten.
Wertsachen sollten gut gesichert werden.
Die Versicherung haftet nicht automatisch.
Diebstahl im Freibad – wer haftet?
Betreiber*innen von Schwimm- und Freibädern obliegen sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Sie haben dafür zu sorgen, dass Badegäste vor ungewöhnlichen oder nicht vorhersehbaren Gefahren geschützt werden – wie zum Beispiel vor einer defekten Leiter im Becken.
Das bedeutet aber nicht, dass sie permanent jeden einzelnen Badegast im Auge behalten müssen. Dies wäre unzumutbar.
Schützen Sie Ihre Wertsachen vor Diebstahl
Das Hab und Gut der Badegäste wird nicht von den Verkehrssicherungspflichten der Freibad-Betreiber*innen geschützt. Sollten Ihnen Wertsachen beim Freibadbesuch entwendet werden, können Sie den oder die Betreiber*in nicht dafür haftbar machen. Wer Wertsachen unbeaufsichtigt lässt, muss damit rechnen, dass diese gestohlen werden können.
Freibad-Klau: Springt die Hausratversicherung ein?
Auch die Hausratversicherung haftet nicht in jedem Fall, wenn im Freibad etwas abhandenkommt. So zum Beispiel nicht bei einem einfachen Diebstahl. Ein solcher liegt zum Beispiel vor, wenn jemand ihr Handy wegnimmt, das während ihres Aufenthalts im Wasser unter dem Handtuch versteckt war.
Diebstahl aus dem Schließfach
Anders sieht es aus, wenn der Dieb oder die Diebin Dinge entwendet, die Sie in einem Schließfach innerhalb des Schwimmbadgebäudes eingeschlossen haben. Dann greift in der Regel die Hausratversicherung. Dies gilt auch, wenn Sie unter Androhung von Gewalt dazu gedrängt werden, beispielsweise Ihr Handy herauszugeben. Überprüfen Sie die genauen Bedingungen Ihrer Hausratversicherung, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Vorkehrungen treffen gegen Diebstahl im Schwimmbad
Wer im Freibad Wertsachen unbeaufsichtigt lässt, trägt selbst das Risiko. Umso wichtiger ist es, Maßnahmen zu ergreifen, dass es gar nicht erst so weit kommt. Deshalb gilt:
Nehmen Sie nur das Nötigste mit.
Schließen Sie Wertsachen in vorhandene Schließfächer ein.
Vereinbaren Sie mit Freund*innen, dass immer jemand ein Auge auf die Sachen hat.
Wasserdichte Taschen und Schwimmboxen können genutzt werden, um Wertsachen beim Schwimmen bei sich zu tragen.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wer ins Freibad geht, sollte sich bewusst sein, dass persönliche Wertsachen dort nicht automatisch geschützt sind. Die Betreiber*innen haften in der Regel nicht für Diebstahl und auch die Versicherung greift nur unter bestimmten Bedingungen. Umso wichtiger ist es, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. So lässt sich der Freibadbesuch unbeschwert genießen.

Lilly Keymel
Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.