Schmerzensgeld für verbrannte Füße nach Saunabesuch?

Ein Besuch in der Sauna ist wohltuend und sorgt für reichlich Entspannung. Doch die hohen Temperaturen können auch gefährlich werden. Aber wer haftet, wenn es in der Sauna zu Verletzungen kommt?
Das Wichtigste in Kürze:
Betreiber*innen von Saunen müssen bestimmte Vorkehrungen zur Sicherheit treffen.
Auch Besucher*innen müssen sich an Regeln halten.
Schadensersatz gibt es in bestimmten Fällen.
Wann haften Saunabetreiber bei Verletzungen?
Betreiber*innen von Saunen obliegen sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Sie haben dafür zu sorgen, dass Besucher*innen ihrer Anlage keinen Gefahren ausgesetzt sind. Dies umfasst unter anderem die regelmäßige Reinigung des Saunabereichs und das Aufstellen von Hinweisschildern, um auf heiße Oberflächen aufmerksam zu machen.
Betreiber*innen müssen auch dazu in der Lage sein, Rettungsmaßnahmen zu ergreifen. Kommt es zu einem Unfall, weil der Saunabetreiber diese Pflichten nicht erfüllt, haftet er für den entstandenen Schaden.
Füße verbrannt beim Schwitzen
Das Landgericht (LG) Coburg hatte einen außergewöhnlichen Fall zu entscheiden: Ein Mann besuchte eine öffentliche Sauna. Nach eigenen Erzählungen unterhielt er sich dort ausgiebig mit einem anderen Gast. So ausgiebig, dass er sich deutlich länger als empfohlen in der Sauna aufhielt. Die Folge: schmerzhafte Verbrennungen an den Fußsohlen.
der Saunabesucher klagte auf Schmerzensgeld. Seines Erachtens seien die Matten auf dem Boden nicht geeignet, vor der Hitze an den Füßen zu schützen. Doch das LG sah dies anders. Der Mann sei für sein Verhalten selbst verantwortlich.
Die Matten dienen dem Schutz vor Rutschgefahr, nicht vor der Hitze. Er hätte damit rechnen müssen, dass der äußerst lange Aufenthalt zu solchen Verletzungen führen könnte (Az. 52 O 439/23).
LG Frankfurt: Kein Schadensersatz nach Sturz
In Frankfurt rutschte eine Saunabesucherin auf einer feuchten Bodenstelle aus. Das Ergebnis: schwere Verletzungen und längere Arbeitsunfähigkeit. Sie klagte auf Schadensersatz – jedoch ohne Erfolg.
Das LG Frankfurt begründete seine Entscheidung damit, dass Besucher*innen sich nicht immer sicher darauf verlassen dürften, dass der Boden trocken ist. Dies sei eine typische Gefahr, die mit dem Saunabesuch einhergeht und mit welcher Besucher*innen rechnen müssten. Der Saunabetreiber musste hiervor nicht extra warnen (AZ: 2/30 O 214/18).
Saunabesucher*innen tragen eigene Verantwortung
Die beiden Urteile zeigen: Betreiber*innen müssen nicht für alle Schäden aufkommen. Sie tragen als Saunabesucher*in eine gewisse Verantwortung für Ihre eigene Sicherheit. Sollte es zu Verletzungen oder anderen Schäden kommen, weil Sie sich unachtsam verhalten haben, müssen Betreiber*innen hierfür nicht einstehen.
Worauf sollten Sie bei Ihrem Saunabesuch achten?
Um den Saunabesuch voll und ganz genießen zu können, sollten Sie bestimmte Punkte beachten:
Halten Sie die empfohlene Aufenthaltsdauer ein (8-15 Minuten).
Nehmen Sie Körpersignale ernst: Schwindel, Unwohlsein oder Brennen sind Warnzeichen.
Lassen Sie sich nicht durch Gespräche ablenken.
Fazit: Regeln beachten – Entspannung genießen
Der Saunabesuch soll der Gesundheit dienen – doch wer die typischen Risiken ignoriert, gefährdet sich selbst. Betreiber*innen müssen zwar für Sicherheit sorgen. Aber sie sind nicht für jede Verletzung verantwortlich. Halten Sie sich also an die grundlegenden Regeln und einem entspannten Saunagang steht nichts mehr im Wege.

Lilly Keymel
Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.