Gesundheitsvorsorge: Untersuchungen für Ihr Kind
©Nastasic - iStockVorsorgeuntersuchungen tragen in den ersten Lebensjahren dazu bei, eine gesunde körperliche, geistige und soziale Entwicklung sicherzustellen. MEINRECHT verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Untersuchungen für Ihr Kind.
Das Wichtigste in Kürze:
Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen.
Die sogenannten U- und J-Untersuchungen dienen der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungsstörungen und Krankheiten.
Die Untersuchungen werden im gelben Kinder-Untersuchungsheft dokumentiert und sollten regelmäßig wahrgenommen werden.
Auch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen gehören zum gesetzlichen Gesundheitsschutz für Kinder.
Eltern erhalten im Rahmen der Untersuchungen Beratung und können Fragen zur Entwicklung ihres Kindes stellen.
Warum sind Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll?
Bei Vorsorgeuntersuchungen – auch U-Untersuchungen genannt – wird überprüft, ob sich ein Kind altersgerecht entwickelt. Zudem können Krankheiten, Entwicklungsverzögerungen oder gesundheitliche Auffälligkeiten frühzeitig erkannt werden. Das verbessert häufig die Behandlungsmöglichkeiten und erhöht die Chancen auf eine Heilung.
Übrigens: Die Untersuchungen werden in einem gelben Kinder-Untersuchungsheft dokumentiert – dieses müssen Sie dem Arzt oder der Ärztin bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorlegen.
Kinder haben einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – so regelt es § 26 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Ihr Kind hat danach bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf die bestehenden Vorsorgeuntersuchungen. Diese finden in bestimmten Zeitabständen statt.
U-Untersuchungen: Das ist davon umfasst
Ärzt*innen schauen sich bei den U-Untersuchungen vor allem die körperliche Entwicklung des Kindes an. Je nach Alter variiert der Schwerpunkt der Untersuchung.
Regelmäßig überprüft wird in der Regel aber immer:
die Größe und das Gewicht,
das Seh- und Hörvermögen,
der Bewegungsablauf (Grob- und Feinmotorik),
geistige Fähigkeiten und die Sprachentwicklung,
sowie soziale und emotionaleKompetenzen.
Übrigens: Auch Sie als Eltern werden aktiv in die Untersuchung einbezogen. Sie erhalten Hinweise zur Förderung Ihres Kindes und können Fragen oder Auffälligkeiten ansprechen.
Checkliste: Vorsorgeuntersuchungen für Babys
U1 (direkt nach der Geburt): Kontrolle von Atmung, Herzschlag, Muskelspannung und Reflexen sowie Messung des Sauerstoffgehalts im Blut.
U2 (3. bis 10. Lebenstag): Untersuchung aller Organe, Reflexe und des Nervensystems; außerdem erweitertes Neugeborenen-Screening und Hörtest möglich.
U3 (4. bis 5. Lebenswoche): Kontrolle der altersgemäßen Entwicklung, Untersuchung der Organe und Hüftgelenke sowie Fragen zu Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten.
U4 (3. bis 4. Lebensmonat): Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, aller Organe, der Haut sowie Wachstum, Motorik und Nervensystem.
U5 (6. bis 7. Lebensmonat): Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, aller Organe, der Haut sowie Wachstum, Motorik und Nervensystem.
U6 (10. bis 12. Lebensmonat): Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, aller Organe, der Haut sowie Wachstum, Motorik, Nervensystem, Sprache und Interaktion.
Checkliste: Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
U7 (2 Jahre): Untersuchung der altersgerechten Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen sowie Überprüfung von Sprachentwicklung und Körperbeherrschung.
U7a (3 Jahre): Insbesondere Untersuchung der altersgerechten Sprachentwicklung und Früherkennung von Sehstörungen.
U8 (4 Jahre): Insbesondere Untersuchung der Sprache, Aussprache und des Verhaltens sowie der Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexe, Muskelkraft und der Zähne.
U9 (5 Jahre): Untersuchung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung – vor allem, um einen reibungslosen Schulstart zu ermöglichen.
J1 (13 bis 15 Jahre): Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands, der Wachstumsentwicklung und der Organe sowie des Stands der Pubertätsentwicklung, der seelischen Entwicklung und psychischer Auffälligkeiten.
Wichtig: Neben den gesetzlich festgelegten Untersuchungen bieten einige Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen für Kinder (U10 und U11) sowie Jugendliche (J2) an – diese werden von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen.
Zahnarztbesuche: Diese sind abgedeckt
Auch die Zahngesundheit ist Bestandteil der gesetzlichen Vorsorge. Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr finden insgesamt sechs Vorsorgeuntersuchungen statt, ab dem siebten Lebensjahr erfolgt der Zahnarztbesuch halbjährlich.
Die Untersuchung umfasst:
Einschätzung des Kariesrisikos,
Beratung zur Mundhygiene,
Untersuchung der Mundhöhle,
Hinweise zur Kariesvorbeugung und
ggf. lokale Fluoridierung zur Schmelzhärtung sowie Versiegelung von kariesfreien Fissuren.
Übrigens: Ab dem 12. Lebensjahr können Sie die Untersuchungen in ein Bonusheft eintragen – und so Nachweise für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse beim Zahnersatz sammeln.
Umfassender Gesundheitsschutz durch Impfungen
Infektionskrankheiten wie Masern oder Keuchhusten sind hochansteckend und können schwerwiegende Folgen haben. Schutzimpfungen tragen wesentlich dazu bei, Kinder vor solchen Erkrankungen zu schützen – vor allem, wenn sie mit dem Aufbau der Grundimmunisierung bereits im frühen Kindesalter beginnen.
Konkrete Empfehlungen sowie einen genauen Zeitplan erhalten Sie über den Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Krankenkassen übernehmen in der Regel alle Impfungen, die die STIKO für Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt.
Fazit: Gesundheitsvorsorge gibt Sicherheit
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Probleme und Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu behandeln. Gleichzeitig bieten sie Eltern eine Orientierung und medizinische Beratung in wichtigen Entwicklungsphasen ihres Kindes. Zusammen mit zahnärztlicher Vorsorge und Schutzimpfungen bilden die Vorsorgeuntersuchungen einen wichtigen Bestandteil der gesundheitlichen Absicherung von Kindern und Jugendlichen.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (abgerufen am 21. Mai 2026)
Bundesministerium für Gesundheit, Zahnvorsorgeuntersuchungen (abgerufen am 21. Mai 2026)
Kinder- und Jugendärzte im Netz, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (abgerufen am 21. Mai 2026)
AOK, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (abgerufen am 21. Mai 2026)

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.



