Weltfrauentag 2026: Rechte, Gerechtigkeit, Handeln

Von Frauke Stamm & Anna Kristina BückmannLesezeit: 7 min05.03.2026
Foto: Weltfrauentag - Rights. Justice. Action. For ALL Women and Girls. Rechte. Gerechtigkeit. Handeln. Für ALLE Frauen und Mädchen©SouthWorks - iStock

Das internationale Motto für den Weltfrauentag 2026 lautet: „Rights. Justice. Action. For ALL Women and Girls“. MEINRECHT fasst anhand der drei Schlagwörter „Rechte“, „Gerechtigkeit“ und „Handeln“ zusammen, was es mit dem Equal Pay Gap, Kindererziehung und Rente sowie geschützten Anzeigen nach Übergriffen auf Frauen und Mädchen auf sich hat.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland fällt jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen eines anderen unter Strafe.

  • Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich strafbar. Aber es gibt Ausnahmen.

  • Frauen und Mädchen können Schutz in Frauenhäusern suchen. Ab 2032 haben sie darauf sogar einen Anspruch.

  • In Deutschland verdienen Frauen weniger als ihre männlichen Kollegen. Es herrscht ein Gender Pay Gap.

  • Für die ersten drei Jahre pro Kind werden Rentenbeiträge in Höhe des Durchschnittseinkommens gutgeschrieben.

  • Die anonyme Spurensicherung bietet Frauen und Mädchen die Möglichkeit, Spuren und Verletzungsfolgen objektiv dokumentieren zu lassen.

Rechte, Gerechtigkeit, Handeln: Der Weltfrauentag 2026

„Rights. Justice. Action. For ALL Women and Girls“ (auf Deutsch: „Rechte. Gerechtigkeit. Handeln. Für ALLE Frauen und Mädchen“). Unter diesem Motto findet der diesjährige (8. März) Weltfrauentag statt.

Die MEINRECHT-Redaktion hat das Motto zum Anlass genommen, die drei Schlagwörter mit juristischen Informationen zu füllen – und damit Frauen und Mädchen auf Ihre Rechte aufmerksam zu machen.

Rechte: „Nein heißt Nein“, Abtreibung, Frauenhaus

„Nein heißt Nein“

In Deutschland fällt jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen eines anderen unter Strafe. Das ist in § 177 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Nach dem sogenannten „Nein heißt Nein“-Prinzip wird jede sexuelle Handlung unabhängig davon bestraft, ob sich das Opfer körperlich wehrt oder nicht.

Unter Strafe stehen laut dem StGB auch Taten, bei denen das Opfer aufgrund von Täuschung oder Drohung zu sexuellen Handlungen bewegt worden ist. Und auch wenn die oder der Betroffene bewusstlos oder hilflos ist – aufgrund von Drogen, Schlaf oder einer gesundheitlichen Einschränkung – besteht kein Konsens. Eine vorgenommene sexuelle Handlung ist auch dann strafbar.

Schwierig ist in Deutschland allerdings immer die Beweisbarkeit solcher Handlungen im Strafverfahren, da hier häufig Aussage gegen Aussage steht. Andere Länder sind da schon viel weiter: So hat Frankreich in Folge des Pelicot-Vergewaltigungsprozesses das Prinzip: „Nur Ja heißt Ja“ ins Gesetzbuch aufgenommen. Demnach wird Sex ohne ausdrückliche Zustimmung als Vergewaltigung betrachtet. Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Schweden, Spanien, Dänemark und Griechenland.

Recht auf Abtreibung

Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich strafbar. Allerdings gibt es Ausnahmen. So darf gemäß § 218a StGB straffrei abgetrieben werden, wenn:

  1. 1.

    die Schwangere sich drei Tage vor dem Eingriff in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen.

  2. 2.

    Dem Arzt oder der Ärztin, die den Abbruch durchführt, eine Beratungsbescheinigung über das Gespräch vorgelegt hat und

  3. 3.

    der Abbruch bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche nach Beginn der letzten Periode (innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis) durchgeführt wird.

Daneben bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei, wenn ein medizinischer oder kriminologischer Grund besteht.

  • Ein medizinischer Grund liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder aber die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht. Das bedeutet, dass das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit krank oder mit einer Beeinträchtigung zur Welt kommt. Dazu bedarf es einer medizinischen Indikation. In diesem Fall kann auch nach der 14. Schwangerschaftswoche noch straffrei abgetrieben werden.

  • Ein kriminologischer Grund liegt vor, wenn eine Frau oder ein Mädchen nach einem Sexualdelikt wie einer Vergewaltigung schwanger geworden ist. Dann muss der Schwangerschaftsabbruch aber innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis stattfinden.

Platz im Frauenhaus

Von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder haben ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das resultiert aus dem Gewalthilfegesetz. Aber auch aktuell können betroffene Frauen mit ihren Kindern und Mädchen schon Schutz in den anonymen Unterkünften suchen. Allerdings herrscht in vielen Einrichtungen ein Platzproblem – vor allem in Städten. Die Plätze werden aus verschiedenen Mitteln finanziert. Betroffene können so lange in einem Frauenhaus bleiben, wie sie auf Hilfe angewiesen sind.

Gerechtigkeit: Equal Pay, Kindererziehung und Rente, Gender-Medizin

Equal Pay

Was Gerechtigkeit angeht, spielt vor allem die faire und gleiche Bezahlung von Männern und Frauen eine zentrale Rolle. Frauen haben im Jahr 2025 nach Daten des Statistischen Bundesamtes pro Stunde durchschnittlich 16 Prozent weniger als Männer verdient.

Konkret bedeutet das, dass Frauen mit eine durchschnittlichen Brutto von 22,81 Euro die Stunde und Männer mit 27,05 Euro, weibliche Beschäftigte im Schnitt 4,24 Euro pro Stunde weniger verdient haben.

Damit bleibt der sogenannte Gender Pay Gap im Vergleich zum Vorjahr konstant und es ist weit entfernt vom sogenannten Equal Pay-Prinzip zwischen den Geschlechtern (auf Deutsch: gleiches Gehalt für gleiche Arbeit).

Auch bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Berufe, Beschäftigungsumfang und Bildungsstand bleibt es bei einem Lohnunterschied von sechs Prozent.

Kindererziehung und Rente

In den meisten Fällen übernehmen die Frauen die Care-Arbeit und Kindererziehung. Mit der Folge, dass sie weniger arbeiten und an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen können.

Um das auszugleichen, können die Erziehungsjahre auf die Rente angerechnet werden. Dabei werden für die ersten drei Jahre pro Kind Rentenbeiträge gutgeschrieben – in der Höhe, wie sie bei einem Durchschnittseinkommen fällig gewesen wären.

Gender-Medizin

Bei der Erforschung von Krankheiten werden körperliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen oft nicht berücksichtigt. So können zum Beispiel Medikamente im weiblichen Körper anders als im männlichen wirken.

Auch in der Forschung werden Tests von Wirkstoffen häufig nur an männlichen Mäusen durchgeführt. Nach einer Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes wird geschlechtsspezifische Medizin an deutschen Fakultäten nur unzureichend gelehrt.

Handeln: Entgelttransparenzgesetz, anonyme Spurensicherung, Anzeige

Anonyme Spurensicherung

Von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen haben häufig Angst, den Täter anzuzeigen. Die anonyme Spurensicherung bietet ihnen die Möglichkeit, Spuren und Verletzungsfolgen objektiv dokumentieren zu lassen. Die Spurenträger und Abstriche tragen keine Namen und werden anonym beziehungsweise chiffriert aufbewahrt. So gewinnen Betroffene Zeit und können ohne Handlungsdruck entscheiden, ob sie Täter anzeigen möchten.

Durch die anonyme Spurensicherung kann auch noch nach Jahren in einem Strafprozess auf die gesicherten Spuren zugegriffen werden. Das Recht auf vertrauliche Spurensicherung ist seit 2020 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankert.

Geschützt anzeigen

Falls Frauen sich für eine Strafanzeige entscheiden, gibt es Regelungen, die sie dabei schützen. Zeuginnen und Zeugen sind zwar grundsätzlich verpflichtet, ihre Adresse anzugeben. Besteht jedoch die Gefahr, dass dadurch sie selbst oder Angehörige gefährdet werden, kann die Adresse geheim gehalten werden. Darauf sollte möglichst bereits bei der Strafanzeige hingewiesen werden.

Statt der Wohnanschrift kann eine andere ladungsfähige Adresse angegeben werden, etwa die Arbeitsadresse, die Kanzlei eines Rechtsanwalts, einer Rechtsanwältin oder eine Opferhilfeeinrichtung. In besonders schweren Fällen stellt auch die Polizei eine Zustelladresse zur Verfügung. Die Wohnanschrift erscheint dann nicht in den Akten, und auf Wunsch unterstützt die Staatsanwaltschaft bei der Einrichtung einer Auskunftssperre im Melderegister.

Seit 2012 ist die EU-Opferschutzrichtlinie in Kraft, die Mindeststandards für die Unterstützung und den Schutz von Opfern in Strafverfahren festlegt. In Deutschland haben Polizeidienststellen Opferbeauftragte ernannt und Gerichte eigene Wartezimmer eingerichtet, um Opfern die Begegnung mit Tätern zu ersparen.

Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll geschlechtsbedingte Lohnunterschiede aufdecken und beseitigen. Es gilt derzeit für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten. Mit der Entgelttransparenz-Richtlinie hat die EU neue Regeln und Grenzwerte beschlossen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen.

Dann gilt das Entgelttransparenzgesetz beispielsweise bereits für Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden und in Stellenausschreibungen sind die Angabe von Einstiegsgehältern oder Gehaltsspannen verpflichtend.

Durch das Gesetz haben Sie als Beschäftigte erweiterte Auskünfte über Bezahlung und Gehaltsstrukturen, beispielsweise nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt werden. Und: Sie können nach dem neuen Recht auch Auskunft über das durchschnittliche Gehalt der Beschäftigten in vergleichbaren Positionen fordern. Ziel des Gesetzes ist es, ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern aufzudecken und zu stoppen. Was Sie konkret tun können für ein faires Gehalt, haben wir Ihnen in unserem Artikel Equal Pay zusammengefasst.

Fazit: Frauen und Mädchen haben Rechte

Bei Übergriffen haben Frauen und Mädchen das Recht auf eine anonyme Spurensicherung. Auch können sie mutmaßliche Täter geschützt anzeigen, ohne dass ihre Adresse bekannt wird oder sie der Person in einem Strafverfahren begegnen müssen. Es gibt eine straffreie Abtreibung. Und Nein heißt bei sexuellen Handlungen auch Nein und wird bei Zuwiderhandlung bestraft. Rechte, Gerechtigkeit, Handeln: Das diesjährige Motto des internationalen Frauentages zeigt auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Frauen und Mädchen haben – und wo es noch überall Ungerechtigkeiten gibt. Beim Gehalt, der Care-Arbeit und der Rente – in Deutschland herrscht noch keine Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern.

Quellen:

Deutscher Bundestag, Bundestag entscheidet „Nein heißt Nein“ (zuletzt abgerufen am: 5.3.2026)

Hilfetelefon.de, Die anonyme Spurensicherung (zuletzt abgerufen am: 4.3.2026)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Opferfibel (zuletzt abgerufen am: 4.3.2026)

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) (zuletzt abgerufen am: 5.3.2026)

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Historischer Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen (zuletzt abgerufen am: 5.3.2026)

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

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