Entgelttransparenzgesetz: Darf ich wissen, was mein Kollege verdient?

Von Frauke StammLesezeit: 3 min04.01.2026
Foto: Arbeitskollegen stehen zusammen und unterhalten sich über ihr Gehalt©South_agency - iStock

Viele Beschäftigte fragen sich: „Was verdienen die anderen und darf ich das wissen?“ Kurz gesagt: Ja — aber mit Einschränkungen. MEINRECHT erklärt, was Sie über das Gehalt Ihrer Kolleginnen und Kollegen erfahren dürfen. Und was in puncto Entgelttransparenzgesetz ab 2026 gilt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Entgelttransparenz-Richtlinie der EU muss bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Das Entgelttransparenzgesetz gilt dann bereits für Betriebe mit einer Größe von mindestens 100 Beschäftigten.

  • Beschäftigte erhalten erweiterte Auskünfte über Bezahlung und Gehaltsstrukturen, beispielsweise nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt werden

  • Angestellte können nach dem neuen Recht auch Auskunft über das durchschnittliche Gehalt der Beschäftigten in vergleichbaren Positionen fordern.

  • Ziel ist es, ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern aufzudecken und zu stoppen.

Welche Betriebe müssen Gehälter bisher offenlegen?

Seit 2017 gibt es in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Es gilt derzeit für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten. Ziel des Gesetzes ist, geschlechtsbedingte Lohnunterschiede aufzudecken und zu beseitigen.

Welche Auskünfte können Beschäftigte über Gehälter verlangen?

Praktisch bedeutet das: Arbeitnehmer*innen können beim Arbeitgeber schriftlich Auskunft über die Kriterien und Verfahren verlangen, wie Gehälter festgelegt werden. Außerdem dürfen sie Auskunft über das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Beschäftigter, auch aufgeschlüsselt nach Geschlechtern, verlangen.

Wichtig: Sie erfahren nicht, was eine bestimmte Kollegin oder ein bestimmter Kollege konkret verdient. Stattdessen erhalten Sie anonymisierte Durchschnittswerte und Gehaltsbandbreiten. Natürlich steht es Ihnen frei, mit Kolleg*innen selbst über das Gehalt zu sprechen.

Arbeitsgericht: Automobilkonzern muss nachzahlen

Ein Beispiel: Der Automobilkonzern Daimler (Daimler Truck AG) zahlte einer Abteilungsleiterin deutlich weniger Gehalt als ihren männlichen Kollegen, die in vergleichbaren Positionen arbeiteten. Die Frau klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht Stuttgart auf eine faire Nachzahlung.

Das Gericht entschied zugunsten der Abteilungsleiterin: Der Konzern müsse ihr den Mittelwert des Gehalts der männlichen Kollegen, die in gleichen Positionen wie arbeiteten, nachzahlen (Az.: 22 Ca 7069/21).

Entgelttransparenz: Was ändert sich ab 7. Juni 2026?

Die EU hat mit der Entgelttransparenz-Richtlinie neue Regeln und Grenzwerte beschlossen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Das Entgelttransparenzgesetz gilt bereits für Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten.

  • Ausweitung des Auskunftsanspruchs auf eigene Vergütung und durchschnittliche Entgelte vergleichbarer Tätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

  • Stellenausschreibungen mit Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne sind bereits im Bewerbungsprozess verpflichtend.

  • Regelmäßige Berichtspflichten: Entgelttransparenzbericht für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden ist Pflicht – für kleinere Unternehmen freiwillig

  • Beweislastumkehr: Arbeitgeber*innen müssen beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

  • Erweiterte Entschädigungsansprüche: Schadensersatz und Sanktionen bei ungerechtfertigten Lohnunterschieden.

  • Arbeitgeber*innen müssen ihre Mitarbeiter*innen jährlich über ihr Auskunftsrecht informieren.

Lohngefälle von mehr als fünf Prozent: Unternehmen müssen handeln

Stellt ein Unternehmen in seinem Entgeltbericht ein Gefälle von mehr als fünf Prozent zwischen den durchschnittlichen Entgelten von Frauen und Männern fest, ist es zum Handeln verpflichtet. Gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung wird eine Entgeltbewertung vorgenommen, um Gründe der Entgeltunterschiede zu analysieren und Lösungen zu finden.

Fazit: Was Arbeitnehmer*innen zum Gehalt wissen dürfen

Sie dürfen zwar nicht einfach das konkrete Gehalt einzelner Kolleg*innen erfragen. Aber: Ihre Rechte auf Transparenz werden deutlich ausgeweitet. Ab 2026 wird es für Unternehmen schwieriger, ungerechte Bezahlung zu verbergen – und für Beschäftigte einfacher, faire Bezahlung einzufordern.

Arbeitsrecht Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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