Die rote Ampel

Es kann jedem passieren: Man ist in Gedanken vertieft, hat es eilig oder ist durch irgendetwas abgelenkt – und plötzlich übersieht man, dass die Ampel längst auf Rot umgesprungen ist. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was es bei Rotlichtverstößen zu beachten gilt.

Unser Bußgeldkatalog bietet Ihnen daneben mit ein paar schnellen Klicks eine zuverlässige Einschätzung möglicher Strafen und zeigt auf, mit welchen Bußgeldern und Punkten Sie rechnen müssen oder ob ein Führerscheinentzug droht.

Bußgeldkatalog

Ich habe rot gesehen

Dieser kurze Moment der Unachtsamkeit, er kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einmal ganz abgesehen von der Gefahr für Sie und Ihre Mitmenschen. In Deutschland sind die Sanktionen für das Überfahren einer roten Ampel im Bußgeldkatalog geregelt und können empfindlich ausfallen. Doch welche Sanktionen drohen genau?

Rotlichtverstoß

Haltelinie oder komplett überfahren?

Wer eine rote Ampel überfährt, muss mindestens mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Aber wann liegt eigentlich ein Rotlichtverstoß vor?

Von einem Rotlichtverstoß spricht man immer dann, wenn man trotz roter Ampel los- oder weiterfährt. Überfahren Sie nur die Haltelinie und kommen dahinter zum Stehen, liegt ein bloßer Haltelinienverstoß vor der Sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro kostet.

Überfahren Sie dagegen die rote Ampel, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Wie teuer der wird, richtet sich unter anderem danach, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt und ob es zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall gekommen ist.

Straßeneinmündung

„Bei Rot hier halten!“

Mündet kurz vor der Ampel eine Straße von rechts ein, ist auf der Straße vor der Einmündung meist eine Haltelinie und ein Schild „Bei Rot hier halten“ aufgestellt. Überfahren Sie bei Rot diese Linie, haben Sie ebenfalls einen Rotlichtverstoß begangen. Anders ist das, wenn es keine Haltelinie gibt. Unter Umständen trifft Sie jedoch bei einem Unfall ein Mitverschulden, wenn Sie nicht vor dem Schild halten.

Bei Gelb überfahren

Alarmstufe Rot: Wenn Gelb zur Gefahr wird

Sie dachten, Sie hätten noch Glück gehabt, weil Sie noch vor dem Knallrot bei Gelb über die Kreuzung gefahren sind? Ganz so glücklich ist das für Sie nicht, denn auch bei einem Gelblichtverstoß drohen Strafen, wenn eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre.

Es werden dann zehn Euro Bußgeld fällig. Ganz davon abgesehen, kann es auch gefährlich werden, denn Ampeln springen innerhalb von wenigen Sekunden um, je nach vorgeschriebener Geschwindigkeit.

Wussten Sie: Bei 50 km/h Höchstgeschwindigkeit springt eine Ampel innerhalb von 3 Sekunden von Gelb auf Rot. Bei 60 km/h sind es 4 Sekunden und bei 70 km/h dauert es 5 Sekunden.

Wichtig: Gerade wenn Sie noch schnell über die gelbe Ampel kommen wollen und dafür das Gaspedal ordentlich durchdrücken, wird es teuer: Ist an der Ampel ein Blitzer installiert, droht Ihnen zusätzlich zum Rotlichtverstoß auch noch eine Strafe für zu schnelles Fahren. Welche Strafen drohen, können Sie in unserem Ratgeber Die Geschwindigkeitsüberschreitung nachgelesen.

Ausnahmen

Sonderfälle im Ampelverkehr: Grüner Pfeil und Blaulicht

Fahranfänger

Rote Ampel: Stolperstein für Fahranfänger

Für Fahranfänger gelten besondere Regeln während der Probezeit.

Der Rotlichtverstoß stellt einen sogenannten A-Verstoß dar. Das bedeutet, dass zusätzlich zu anderen Strafen nach dem erstmaligen A-Verstoß ein Aufbauseminar ansteht. Die Seminare dauern zwei bis vier Wochen, in denen grundlegende Verhaltensweisen im Straßenverkehr trainiert, die StVO näher angeschaut und eine Probefahrt absolviert wird. Die Kosten für ein Aufbauseminar liegen bei 250 bis 500 Euro.

Fazit

Wenn die Ampel rot leuchtet, stehen bleiben!

Sie sehen: Das Überfahren einer roten Ampel in Deutschland kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – ganz abgesehen von der Gefahr für Leib und Leben, die damit für Sie und andere Verkehrsteilnehmer einhergeht. Die Strafen variieren je nach Art des Verstoßes – ob einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß – und ob es zu einer Gefährdung oder einem Unfall gekommen ist.

Fahranfänger sollten besonders aufpassen: Der Rotlichtverstoß während der Probezeit gilt als A-Verstoß und führt zusätzlich zu anderen rechtlichen Folgen wie etwa Strafen einem Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Beim dritten A-Verstoß in der (verlängerten) Probezeit kommt sogar ein Fahrerlaubnisentzug hinzu.

Die Einhaltung von Verkehrsregeln ist nicht nur wichtig für die eigene Sicherheit, sondern auch für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.