Die rote Ampel
Es kann jedem passieren: Man ist in Gedanken vertieft, hat es eilig oder ist durch irgendetwas abgelenkt – und plötzlich übersieht man, dass die Ampel längst auf Rot umgesprungen ist. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was es bei Rotlichtverstößen zu beachten gilt.
Unser Bußgeldkatalog bietet Ihnen daneben mit ein paar schnellen Klicks eine zuverlässige Einschätzung möglicher Strafen und zeigt auf, mit welchen Bußgeldern und Punkten Sie rechnen müssen oder ob ein Führerscheinentzug droht.
BußgeldkatalogIch habe rot gesehen
Dieser kurze Moment der Unachtsamkeit, er kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einmal ganz abgesehen von der Gefahr für Sie und Ihre Mitmenschen. In Deutschland sind die Sanktionen für das Überfahren einer roten Ampel im Bußgeldkatalog geregelt und können empfindlich ausfallen. Doch welche Sanktionen drohen genau?
Haltelinie oder komplett überfahren?
Wer eine rote Ampel überfährt, muss mindestens mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Aber wann liegt eigentlich ein Rotlichtverstoß vor?
Von einem Rotlichtverstoß spricht man immer dann, wenn man trotz roter Ampel los- oder weiterfährt. Überfahren Sie nur die Haltelinie und kommen dahinter zum Stehen, liegt ein bloßer Haltelinienverstoß vor der Sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro kostet.
Überfahren Sie dagegen die rote Ampel, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Wie teuer der wird, richtet sich unter anderem danach, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt und ob es zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall gekommen ist.
Beim einfachen Rotlichtverstoß stand die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde lang auf Rot. Hier sind wie oben beschrieben 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig.
Kommt es dabei zu einer Gefährdung, sind es 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Zusätzlich fallen Verwaltungsgebühren und Auslagen an, die in der Regel 28,50 € im behördlichen Verfahren betragen.
Schauen Sie in unserem Bußgeldrechner nach, welche Strafen drohen, wenn es bei einem einfachen Rotlichtverstoß zu einem Unfall kam.
Stand die Ampel bereits mehr als eine Sekunde lang auf Rot, als Sie diese überfahren haben, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. Es warten 200 Euro Geldbuße und 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Gefährden Sie dabei jemanden, sind es 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei einem Unfall warten 360 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrsperre. Auch hier kommen Verwaltungsgebühren in Höhe von in der Regel 28,50 Euro hinzu.
„Bei Rot hier halten!“
Mündet kurz vor der Ampel eine Straße von rechts ein, ist auf der Straße vor der Einmündung meist eine Haltelinie und ein Schild „Bei Rot hier halten“ aufgestellt. Überfahren Sie bei Rot diese Linie, haben Sie ebenfalls einen Rotlichtverstoß begangen. Anders ist das, wenn es keine Haltelinie gibt. Unter Umständen trifft Sie jedoch bei einem Unfall ein Mitverschulden, wenn Sie nicht vor dem Schild halten.
Alarmstufe Rot: Wenn Gelb zur Gefahr wird
Sie dachten, Sie hätten noch Glück gehabt, weil Sie noch vor dem Knallrot bei Gelb über die Kreuzung gefahren sind? Ganz so glücklich ist das für Sie nicht, denn auch bei einem Gelblichtverstoß drohen Strafen, wenn eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre.
Es werden dann zehn Euro Bußgeld fällig. Ganz davon abgesehen, kann es auch gefährlich werden, denn Ampeln springen innerhalb von wenigen Sekunden um, je nach vorgeschriebener Geschwindigkeit.
Wussten Sie: Bei 50 km/h Höchstgeschwindigkeit springt eine Ampel innerhalb von 3 Sekunden von Gelb auf Rot. Bei 60 km/h sind es 4 Sekunden und bei 70 km/h dauert es 5 Sekunden.
Wichtig: Gerade wenn Sie noch schnell über die gelbe Ampel kommen wollen und dafür das Gaspedal ordentlich durchdrücken, wird es teuer: Ist an der Ampel ein Blitzer installiert, droht Ihnen zusätzlich zum Rotlichtverstoß auch noch eine Strafe für zu schnelles Fahren. Welche Strafen drohen, können Sie in unserem Ratgeber Die Geschwindigkeitsüberschreitung nachgelesen.
Sonderfälle im Ampelverkehr: Grüner Pfeil und Blaulicht
Es gibt eine Ausnahme, wann Sie auch bei einer roten Ampel fahren dürfen: der grüne Pfeil. Der ist meist neben dem roten Licht an der Ampel angebracht. Das Zeichen erlaubt es trotz roter Ampel rechts abzubiegen. Allerdings müssen Sie zuvor an der Haltelinie anhalten und sicherstellen, dass Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden.
Sehen Sie Blaulicht oder hören ein Martinshorn, gelten andere Regeln vor Ampeln: Wenn nicht anders möglich, dürfen Sie langsam und vorsichtig in die Kreuzung einfahren, um dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen.
Rote Ampel: Stolperstein für Fahranfänger
Für Fahranfänger gelten besondere Regeln während der Probezeit.
Der Rotlichtverstoß stellt einen sogenannten A-Verstoß dar. Das bedeutet, dass zusätzlich zu anderen Strafen nach dem erstmaligen A-Verstoß ein Aufbauseminar ansteht. Die Seminare dauern zwei bis vier Wochen, in denen grundlegende Verhaltensweisen im Straßenverkehr trainiert, die StVO näher angeschaut und eine Probefahrt absolviert wird. Die Kosten für ein Aufbauseminar liegen bei 250 bis 500 Euro.
Wenn die Ampel rot leuchtet, stehen bleiben!
Sie sehen: Das Überfahren einer roten Ampel in Deutschland kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – ganz abgesehen von der Gefahr für Leib und Leben, die damit für Sie und andere Verkehrsteilnehmer einhergeht. Die Strafen variieren je nach Art des Verstoßes – ob einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß – und ob es zu einer Gefährdung oder einem Unfall gekommen ist.
Fahranfänger sollten besonders aufpassen: Der Rotlichtverstoß während der Probezeit gilt als A-Verstoß und führt zusätzlich zu anderen rechtlichen Folgen wie etwa Strafen einem Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Beim dritten A-Verstoß in der (verlängerten) Probezeit kommt sogar ein Fahrerlaubnisentzug hinzu.
Die Einhaltung von Verkehrsregeln ist nicht nur wichtig für die eigene Sicherheit, sondern auch für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.