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Zahlung überfällig: Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Lesezeit: 4 minSonstiges
Zahlung überfällig: Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?©fizkes - iStock

Es kann passieren, dass Sie eine Rechnung vergessen zu bezahlen. Flattert eine Mahnung ins Haus – und möglicherweise ein Inkassoschreiben – stellt sich die Frage: Welche zusätzlichen Kosten sind zulässig?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Überprüfen Sie zunächst, ob die Forderung aus der Rechnung besteht.

  • Befinden Sie sich mit der Zahlung in Verzug? In der Regel ist dies der Fall 30 Tage nach Rechnungsstellung – wenn kein Datum festgelegt worden ist.

  • Mahn- und Inkassogebühren dürfen nur bis zu einer bestimmten Höhe erhoben werden. Bei Mahngebühren sind das nicht mehr als zwei bis maximal drei Euro.

Bei Mahnungen: Ruhe bewahren

Im ersten Moment ist es ein Schock: Sie öffnen den Briefkasten und unter der Post ist ein Schreiben mit dem Betreff: Mahnung. Noch schlimmer: Der Absender ist ein Inkassobüro.

In diesen Fällen gilt es erst einmal, Ruhe zu bewahren. Denn Gebühren wegen verspäteter Zahlung müssen Sie nur zahlen, wenn die Forderung gegen Sie besteht und die Höhe der Gebühren in Ordnung ist.

Prüfen Sie daher zunächst, ob die Forderung gegen Sie ihre Richtigkeit hat. Haben Sie die bestellten Schuhe noch nicht bezahlt? Haben Sie die letzte Stromrechnung wegen des Sommerurlaubs vergessen, zu begleichen? Das passiert.

Sollten Sie aber auch nach redlicher Überlegung und Nachprüfung der Meinung sein, dass Sie keine Rechnung offengelassen haben, sollten Sie auch nicht zahlen – weder den Rechnungsbetrag noch die erhobenen Mahn- oder Inkassogebühren.

Zu spät mit der Bezahlung?

Stimmt die Forderung, schauen Sie im nächsten Schritt, ob Sie mit dem Begleichen der Rechnung zu spät dran sind. In der Regel gilt: Eine Forderung ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Außer es ist ein Datum für die Zahlung vereinbart worden. Dann sind Sie nach Eintritt dieses Datums bzw. nach Ablauf der 30 Tage in Verzug.

Die/der Verkäufer:in ist dann berechtigt, Gebühren wegen der verspäteten Zahlung zu verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn in der Rechnung auf die zusätzlich anfallenden Kosten bei Verzug hingewiesen worden ist.

Mahngebühren und Verzugszinsen

Besteht die Forderung und sind Sie mit der Zahlung im Verzug, kann die/der Verkäufer:in Mahngebühren sowie Verzugszinsen geltend machen. Dies dürfen sie deshalb tun, weil sie auf das Geld für die Ware oder Dienstleistung warten und weitere Zahlungserinnerungen verschicken müssen.

Sie müssen allerdings dann nicht zahlen, wenn Sie für den Verzug nichts können. Das ist bspw. der Fall, wenn Sie im Krankenhaus sind.

Die Verzugszinsen dürfen laut Gesetz fünf Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Der Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Derzeit beträgt er 3,62 Prozent (Stand: 9.4.2024). Im Internet finden Sie Verzugszinsenrechner, mit denen Sie die erhobenen Zinsen prüfen können.

Welche Mahngebühren sind ok?

Mahngebühren dürfen bereits mit der ersten Mahnung erhoben werden. Oft betiteln Shops eine erste Mahnung auch als Zahlungserinnerung.

Aber nicht alle Mahngebühren sind ok. Es gibt Grenzen, bis zu welcher Höhe Mahngebühren erlaubt sind. Mahngebühren dürfen die Kosten für Material, Druck und Porto nicht überschreiten – also die Kosten, die anfallen, um die Mahnung zu versenden. Das sind in der Regel nicht mehr als zwei bis maximal drei Euro.

Was gilt für Anwalts- und Inkassogebühren?

Sind Sie mit der Zahlung in Verzug, können auch Anwalts- und Inkassogebühren erhoben werden. Dies gilt aber nur dann, wenn sie erforderlich und zweckmäßig waren. Auch muss vorher eine Mahnung mit der Aufforderung zu zahlen, verschickt worden sein.

Aber auch für Anwalts- oder Inkassogebühren gilt: Diese sind nur bis zu einer bestimmten Höhe zulässig. Für Anwaltskosten bestimmt sich die Höhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der dazugehörigen Anlage 2.

Bei einer Forderung in Höhe von 500 Euro ist das eine Gebühr von 49 Euro. Die Geschäftsgebühr beträgt in der Regel das 1,3-fache, also in dem Fall 63,70 Euro. Mehr als die 1,3-fache Gebühr kann nur berechnet werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Dies muss die Kanzlei aber begründen. Hinzukommen können:

  • eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von maximal 20 Euro sowie

  • 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Bei einem Gegenstandswert von 500 Euro sind das insgesamt 90,96 Euro. Berechnen Sie die Kosten mithilfe des Anwaltskostenrechners im Internet.

Wie reagiere ich auf zu hohe Mahngebühren?

Für Inkassogebühren gilt dasselbe wie für die Rechtsanwaltsgebühren. Hinzu kommt, dass Inkassogebühren seit dem Jahr 2021 nochmals stark eingeschränkt worden sind. Eine Forderung in Höhe von weniger als 50 Euro liegt normalerweise bei einer Inkassogebühr von 30 Euro. Die Verbraucherzentrale checkt für Sie kostenlos Ihr Inkassoschreiben.

Wichtig: Sind die Mahngebühren zu hoch, müssen Sie diese nicht zahlen. Begleichen Sie die offene Rechnung und verlangen Sie eine Aufstellung der Kosten.

Dasselbe gilt für Verzugszinsen sowie Anwalts- oder Inkassogebühren. Legen Sie Widerspruch gegen die Kosten ein. Versenden Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein und begründen Sie, warum Sie widersprechen.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.

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