Ärztemangel auf dem Land: Habe ich ein Recht auf einen Termin?

Von Lilly KeymelLesezeit: 4 min03.07.2025
Foto: Ein Arzt schaut ernst in die Zukunft©AnnaStills - iStock

Sie haben Beschwerden, aber den Behandlungstermin beim Arzt erst in neun Monaten? Grund ist der Ärztemangel. MEINRECHT hat recherchiert, welche Rechte gelten – und ein paar Tipps, wie Sie schneller an Hilfe kommen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Recht auf einen Termin beim Wunscharzt gibt es nicht.

  • Aber ein Recht auf Vermittlung.

  • Eine wichtige Frist muss hier eingehalten werden.

Ärztliche Versorgung: Was bedeutet das eigentlich?

Die ärztliche Versorgung wird in Deutschland durch niedergelassene Ärzt*innen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen gewährleistet. Ihr Ziel ist es, dass alle krankenversicherten Personen einen Zugang zu ärztlicher Behandlung haben. Dazu zählen neben Hausärzt*innen auch Fachärzt*innen, Zahnärzt*innen und Psychotherapeut*innen.

Hierbei regelt § 75 des Fünften Sozialgesetzbuchs, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung zuständig sind. Sie müssen also dafür sorgen, dass in allen Regionen für alle Facharztgruppen ein gleichmäßig verteiltes Leistungsangebot besteht.

Allerdings stehen diese Institutionen zunehmend vor strukturellen Herausforderungen.

Ärztemangel: Ländliche Regionen besonders betroffen

Vor allem auf dem Land macht sich der Ärztemangel bemerkbar. Viele Mediziner*innen entscheiden sich gegen eine Niederlassung auf dem Land. Bestehende Praxen finden kaum Nachfolger*innen. Die Folge: eine flächendeckende ärztliche Versorgung ist gefährdet – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Patient*innen.

Ein Grund, warum viele Medziner*innen zögern, auf dem Land zu praktzieren, ist die schwache Infrastruktur, wie etwa fehlende Kita-Plätze. Auch die begrenzte Bezahlung ist ein Grund: Denn für viele ärztliche Leistungen gilt eine Budgetierung – das bedeutet, dass Ärzt*innen manche Leistungen nur bis zu einer bestimmten Grenze vollständig vergütet bekommen.

Zwar ändert sich das für Hausärztinnen und Hausärzte ab Oktober. Dann gilt nach dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, dass ihre Leistungen voll vergütet werden. Die Entbudgetierung gilt aber nicht für alle Behandlungen – und weiterhin nicht für Fachärzt*innen.

Ärztemangel auf dem Land: Welche Lösungen gibt es?

Um die ärztliche Versorgung zu verbessern, hat der Gesetzgeber neben der Entbudgetierung verschiedene Gesetze und Förderinstrumente geschaffen. Sie sollen dabei helfen, mit finanziellen Anreizen und strukturellen Verbesserungen junge Ärzt*innen zu gewinnen.

Wesentliche Maßnahmen sind im GKV-Versorgungsstrukturgesetz und im Versorgungsstärkungsgesetz geregelt, mit einem Ziel: Ärzt*innen zu motivieren, eine Praxis auf dem Land zu eröffnen.

Zu den wichtigsten Instrumenten zählen:

  1. 1.

    Vergütungsanreize wie zum Beispiel Vergütungszuschläge für besondere Leistungen.

  2. 2.

    Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen.

  3. 3.

    Versorgungsstrukturen wie die Weiterentwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Gründung von medizinischen Versorgungszentren.

  4. 4.

    Bedarfsplanung um die ärztliche Versorgung in der Region sicherzustellen.

Trotzdem keinen Termin bekommen? 116117 hilft

Unter der Patientenservice-Rufnummer 116 117 erhalten gesetzlich Versicherte rund um die Uhr Hilfe – telefonisch, per App oder über die Webseite www.116117.de. Die gesetzlichen Vorgaben geben Ihnen einen Anspruch auf eine Vermittlung unter bestimmten Voraussetzungen. Der Termin-Service zeigt auch freie Termine bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin in Ihrer Nähe an.

Für dringliche Termine bei Fachärzt*innen innerhalb von vier Wochen benötigen Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin mit Dringlichkeitsvermerk. Liegen diese Voraussetzungen vor, haben Sie sogar ein Anrecht auf einen Termin innerhalb dieser Frist. Danach muss ein Termin zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus vermittelt werden.

Für Routine- und Vorsorgeuntersuchungen gilt diese Vier-Wochen-Frist nicht. Bei Augenärzt*innen, Gynäkolog*innen, Kinder- und Jugendärzt*innen sowie psychotherapeutischen Erstgesprächen ist übrigens keine Überweisung erforderlich.

Im Notfall: Bei einem medizinischen Notfall können Sie jederzeit die 112 anrufen.

Arzttermin bekommen: Beachten Sie diese Tipps

Unter Umständen kann es dennoch schwierig sein, zeitnah einen Termin bei einem Arzt oder einer Ärztin zu bekommen. Mit diesen Tipps geht es manchmal etwas schneller:

  • Anruf außerhalb der Stoßzeiten: zum Beispiel früh morgens oder kurz vor Ende der Sprechzeiten

  • Anfrage bei mehreren Praxen

  • Flexible Zeiten anbieten: Sie können spontan einspringen, wenn andere absagen

  • Umkreis erweitern: In Nachbarstädten gibt es gegebenenfalls mehr Kapazitäten

Übrigens: Facharztpraxen müssen eine bestimmte Anzahl an offenen Sprechstunden bereithalten. An mindestens fünf Stunden pro Woche müssen Patient*innen ohne vorherige Terminvereinbarung behandelt werden. Die Termine erfahren Sie über die Webseite oder telefonisch bei der jeweiligen Praxis. Bringen Sie Wartezeit mit.

Ärztliche Versorgung: Ein (Grund-)Recht?

Der Körper und die Gesundheit sind in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich geschützt. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie deswegen automatisch ein Recht auf bestimmte ärztliche Leistungen haben.

Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Das heißt: Sie schützen Bürger*innen vor staatlichen Eingriffen, begründen aber keine direkten Leistungsansprüche.

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip den Staat dazu, ein funktionsfähiges Gesundheits- und Krankensystem zu schaffen. Direkte Leistungsansprüche lassen sich daraus aber nicht ableiten.

Fazit: Kein Recht auf Termin, aber Recht auf Vermittlung

Die ärztliche Versorgung soll für alle Menschen in Deutschland eine Behandlung beim Arzt oder einer Ärztin sicherstellen. Rechtlich garantiert ist jedoch nur der Zugang zum System, nicht aber eine sofortige Behandlung durch bestimmte Ärzt*innen. Die Service-Rufnummer 116117 soll schneller Termine beim Haus- und Facharzt beziehungsweise Hausärztin und Fachärztin vermitteln. Mit unseren Tipps haben Sie es bei der nächsten Suche nach einem Termin (hoffentlich) etwas leichter.

Quellen:

AOK, Hintergrund: Ärztliche Versorgung (abgerufen: 3.7.25)

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Ärztemangel (abgerufen: 3.7.2025)

Bundesministerium für Gesundheit, Landärztinnen und Landärzte (abgerufen: 3.7.2025)

Deutscher Bundestag, Grundgesetzlicher Anspruch auf gesundheitliche Versorgung (abgerufen: 3.7.2025)

Bundesministerium für Gesundheit, Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte (abgerufen: 3.7.2025)

Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (abgerufen: 3.7.2025)

Sonstiges
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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