TikTok-Trend: Was droht, wenn Sie Ihr Autokennzeichen mit Laub überkleben?

Von Lilly KeymelLesezeit: 3 min27.11.2025
Foto: Ein parkendes Auto, bei dem dich das Kennzeichen nicht meht erkennen lässt©Esta Webster - AdobeStock

Auf TikTok kursieren Videos, in denen Fahrer*innen ihre Kennzeichen mit Laubblättern bekleben, damit der Blitzer sie nicht erkennen kann. Warum das problematisch ist und, welche Konsequenzen drohen, erfahren Sie auf MEINRECHT.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es ist nicht erlaubt, das Autokennzeichen zu bekleben oder anderweitig unkenntlich zu machen.

  • Das Bekleben des Autokennzeichens ist eine Straftat.

  • Durch das Bekleben des Kennzeichens drohen teils hohe Geldstrafen.

Welche Anforderungen muss ein Kennzeichen erfüllen?

Damit ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf, muss das Kennzeichen klar erkennbar, amtlich zugeteilt und uneingeschränkt lesbar sein. Das ergibt sich insbesondere aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Das Kennzeichen muss:

  • stets lesbar und unverdeckt sein,

  • fest und waagerecht angebracht werden – vorne und hinten,

  • der DIN 74069 entsprechen,

  • die amtlichen Plaketten tragen,

  • im Fahrzeugregister zugeordnet sein.

Autokennzeichen: Laubblatt statt Zulassungsplakette?

Laubblätter helfen nicht nur, der Blitzkiste zu entkommen, sie sollen wohl auch Zulassungsplaketten ersetzen. So hat eine Frau ein Laubblatt an die Stelle der Zulassungsplakette geklebt, nachdem ihr Wagen keinen TÜV bekam und das Kennzeichen entstempelt wurde.

Die Polizei erwischte sie und leitete ein Strafverfahren ein. Die Vorwürfe: Fahren ohne Versicherungsschutz, ohne zulässige Kennzeichen und Urkundenfälschung. Es droht eine Geldstrafe.

Laub auf Autokennzeichen: Meist keine Urkundenfälschung

Kennzeichen gelten als sogenannte „zusammengesetzte Urkunden“. Ausstellerin ist die jeweils zuständige Zulassungsbehörde. Ist das Kennzeichen jedoch entstempelt, ist es juristisch gesehen keine Urkunde mehr – schließlich lässt es dann auch keine Zulassungsbehörde als Ausstellerin mehr erkennen. Damit fällt eine Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch weg.

Auch das Überkleben oder Besprühen eines gültigen Kennzeichens, um Blitzern zu entgehen, gilt in der Regel nicht als Urkundenfälschung: Es wird keine unechte Urkunde hergestellt und keine echte verfälscht – wie es das Strafgesetzbuch für eine Urkundenfälschung verlangen würde. So entschied zum Beispiel der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung 1999 (Az: 4 StR 71/99). Hier wurde das Kennzeichen mit einem reflektierenden Mittel beschmiert, so dass es bei Blitzern reflektierte und die Buchstaben nicht mehr erkennbar waren.

Dürfen Sie Ihr Kennzeichen verdecken?

Auch wenn keine Urkundenfälschung vorliegt: Ein Autokennzeichen zu bekleben oder anders zu verdecken ist strafbar. Wer sein Kennzeichen bewusst verdeckt oder unkenntlich macht, um einer Erfassung zu entgehen, macht sich strafbar wegen Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Unzulässig sind zum Beispiel:

  • Laubblatt, Klebeband oder Folie über dem Nummernschild,

  • reflektierende Beschichtung,

  • verschmierte oder verdreckte Kennzeichen,

  • bewusst abgeknicktes Nummernschild.

Autokennzeichen beklebt: Worauf kommt es bei der Strafbarkeit an?

Um den Straftatbestand des § 22 Abs. 1 StVG zu erfüllen, müssen Sie mit „rechtswidriger Absicht“ handeln. Eine solche ist anzunehmen etwa um:

  • polizeilichen Kontrollen zu entgehen,

  • nicht geblitzt zu werden,

  • zu verschleiern, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.

Handeln Sie nicht absichtlich, sondern aus Versehen, liegt keine Straftat vor. Allerdings kommt noch eine Ordnungswidrigkeit in Betracht. Hier wartet ein Bußgeld von 65 Euro und mehr.

Übrigens: Ein Autokennzeichen muss generell erkennbar sein. Das heißt, es darf nicht stark verschmutzt sein, verdeckt sein oder spiegeln.

Fazit: Autokennzeichen bekleben: Wann Sie sich strafbar machen

Verdecken Sie Ihr Kennzeichen bewusst, um bei einer Kontrolle oder Blitzeraufnahme unerkannt zu bleiben, handeln Sie in aller Regel rechtswidrig. Folgen Sie besser nicht jedem TikTok-Trend. Sorgen Sie stattdessen lieber dafür, dass Ihr Auto zugelassen ist und den TÜV übersteht. Denn der TÜV dient auch ihrer Sicherheit.

Quellen

LTO, Ist das Urkundenfälschung? (abgerufen am 27.11.2025)

Mit dem BGH am gleichen Strang – das BayObLG im Spiegel des Divergenzvorlageverfahrens, Aufsatz: NJW-Sonderbeil. 2025, 67

Verkehrsrecht
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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