Bahnstreik auf dem Arbeitsweg: Was müssen Arbeitnehmer beachten?
©Animaflora - iStock. In NRW, Sachsen und Thüringen wird diese Woche im öffentlichen Nahverkehr gestreikt. Die Gewerkschaft Verdi zum Streik aufgerufen. Was bedeutet das für Arbeitnehmende, wenn sie dadurch zu spät zur Arbeit kommen?
Das Wichtigste in Kürze:
Bussen und Straßenbahnen können vom Streik betroffen sein.
Arbeitgeber sollten bei Verspätungen frühestmöglich informiert werden.
Ein Recht, bei Bahnstreik zu Hause zu bleiben, gibt es nicht.
Was ist, wenn ich wegen Streiks nicht zur Arbeit kommen kann?
Als Arbeitnehmer:in obliegt Ihnen das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet, dass Sie das Risiko dafür tragen, wenn Sie aufgrund von absehbaren Verkehrsbehinderungen – dazu zählen Schnee und Glatteis und eben auch Bahnstreiks – zu spät bei der Arbeit erscheinen.
Arbeitnehmende müssen daher alles Zumutbare tun, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Was zumutbar ist und was nicht, ist im Einzelfall zu entscheiden. So ist es jedoch für die Angestellten erträglich, Fahrgemeinschaften zu bilden, um zur Arbeit zu gelangen.
Ein Recht, bei Bahnstreik zu Hause zu bleiben, gibt es nicht.
Übrigens: Dasselbe gilt auch bei Straßenblockaden wie beispielsweise aufgrund von Bauern-Protesten.
Streik in NRW, Sachsen und Thüringen
Am Dienstag sind Düsseldorf und das Bergische Land vom Streik betroffen. Das betrifft die Rheinbahn in Düsseldorf und im Kreis Mettmann sowie Verkehrsunternehmen in Wuppertal, Solingen, Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach. Busse und Straßenbahnen fallen aus, die Regionalzüge und S-Bahnen fahren aber weiter
Der Regional Sächsische Schweiz-Osterzgebirge streikt seit Dienstag, 3 Uhr, 24 Stunden lang. Geplant sind außerdem Warnstreiks in den Landkreisen Erzgebirge und Meißen sowie in Zwickau Chemnitz.
In Thüringen wird seit Montag, 3 Uhr, bis Donnerstag, 5 Uhr, in Erfurt, Jena, Gera, Weimar, im Weimarer Land und im Saale-Holzland-Kreis gestreikt. In Nordhausen, dem Kyffhäuserkreis, dem Unstrut-Hainich-Kreis, in Mühlhausen, Sondershausen und dem Kreis Gotha wird von Montag bis Mittwoch gestreikt.
Wie komme ich bei Streik zur Arbeit?
Arbeitnehmende sind bei Streik verpflichtet, auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen, um rechtzeitig auf der Arbeit zu erscheinen. Um pünktlich zu sein, müssen Sie den Arbeitsweg auch erheblich früher antreten als gewöhnlich.
Wer kein eigenes Fahrzeug besitzt, kann in einigen Städten Carsharing Angebote nutzen. So stehen in Hamburg, Berlin, Duisburg und Düsseldorf sowie München und Stuttgart Autos des Carsharing-Anbieters Miles bereit. Auch sollte man sich mit Arbeitskolleg:innen oder Bekannten auf Fahrgemeinschaften verständigen. Es lohnt sich, auf Pendlerportalen wie Pendlerportal, BlaBlaCar oder mitfahren.de nachzuschauen.
Wichtig: Welche Unternehmungen Arbeitnehmende bei Bahnstreiks auf sich nehmen müssen, ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Es ist nicht zu beanstanden, wenn eine Arbeitskraft, die wenig verdient, darauf verzichtet, mit einem Taxi zur Arbeit zu erscheinen. Auf den Taxikosten für den Arbeitsweg bleiben Arbeitnehmer:innen nämlich sitzen.
Lesen Sie hier, welche Rechte Reisende beim Streik im Nahverkehr haben.
Arbeitgeber frühzeitig informieren
Wichtig ist, dass alle Arbeitnehmer:innen, die aufgrund eines Streiks nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen können, dem Arbeitgeber so früh wie möglich Bescheid geben, dass sie zu spät kommen.
Generell sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Chef darüber sprechen, wie Sie bei Bahnstreiks reagieren sollten.
Sind Abmahnungen und Lohnkürzungen zulässig?
Häufig erhalten Arbeitnehmer:innen Abmahnungen, weil sie wegen eines Streiks im öffentlichen Dienst zu spät zur Arbeit erschienen sind. Dies gilt vor allem dann, wenn die Streiks, bereits einige Tage vorher angekündigt wurden. Kommen Arbeitnehmende mehrmals zu spät, droht im schlimmsten Fall die Kündigung.
Lesen Sie mehr zur Kündigung auf unserer Ratgeberseite.
Auch Lohnkürzungen sind möglich. Es gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“, soweit nichts anderes im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist.
Homeoffice und Überstunden-Abbau an Bahnstreik-Tagen
Arbeitgeber:innen können ihren Beschäftigten an Streiktagen auch die Möglichkeit zu zusätzlichen Homeoffice-Tagen einräumen. Ein Recht auf Homeoffice gibt es aber nicht. Auch der Abbau von Überstunden oder ein kurzfristiger Urlaub sind möglich. Manche Arbeitgeber:innen haben dazu bereits Regelungen im Tarifvertrag oder den Betriebsvereinbarungen getroffen.
Zählt der Arbeitsweg als Arbeitszeit?
Der Weg zur Arbeit zählt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Anderes gilt nur dann, wenn Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten vorschreiben, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, um darin bereits mit der Arbeit zu beginnen. Andernfalls zählt der Arbeitsweg zur privaten Zeit. Anderes kann bei Dienstreisen gelten. Dazu sind die getroffenen Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag maßgeblich.
Übrigens: Bei Streik in Kitas gilt, dass Arbeitnehmende zunächst versuchen müssen, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen – etwa bei den Großeltern, Nachbarn oder einer Tagesmutter. Für den Fall, dass keine Ersatzbetreuung gefunden wird, darf das Kind zu Hause betreut werden. Eine Abmahnung oder gar eine Kündigung droht den betroffenen Eltern nicht. Auch hier muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber umgehend informiert werden.
Und was ist mit schulpflichtigen Kindern? Auch für Schüler bedeutet ein Streik keinesfalls schulfrei. Nach Angaben des NRW-Schulministeriums müssen bei angekündigten Streiks die Eltern dafür Sorge tragen, dass ihr Kind in die Schule kommt.
Worum geht es Verdi beim Streik?
Die Gewerkschaft Verdi will mit den Warnstreiks den Druck in den laufenden Tarifverhandlungen erhöhen. Bundesweit betrifft der Konflikt rund 100.000 Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

Frauke Stamm
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