Digitaler Personalausweis: Benutzung, Betrug und EUDI-Wallet

Von Frauke StammLesezeit: 4 min29.06.2026
Foto: eine Person hält einen digitalen Personalausweis in der Hand©Panya Mingthaisong - iStock

Im Januar 2027 soll der digitale Personalausweis eingeführt werden. Aktuell bieten die meisten Personalausweise bereits die sogenannte eID-Funktion, mit der sich beispielsweise Behördengänge von zu Hause erledigen lassen. MEINRECHT.DE erklärt, wie Sie die eID-Funktion richtig nutzen, sich vor Betrug schützen und was es mit der EUDI-Wallet auf sich hat.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die eID-Funktion ist für die meisten Personalausweise bereits verfügbar.

  • Die Online-Ausweisfunktion macht viele Behördengänge von zu Hause aus möglich.

  • Daten sind durch PIN, AusweisApp und beidseitige Authentifizierung besonders geschützt.

  • Beim Versand von Fotos Ihres Personalausweises besteht ein Betrugsrisiko.

  • 2027 startet die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet).

Nur 25 Prozent nutzen die eID

Kennen Sie schon die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises? Falls nicht, wären Sie nicht allein: Bislang nutzen nur 25 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die eID. Mit dieser praktischen Funktion können Sie sich sicher im Internet oder an Automaten ausweisen. Der persönliche Gang zur Behörde ist damit in vielen Fällen nicht mehr nötig.

Wofür wird der Online-Ausweis gebraucht?

  • Mit der eID können Sie zahlreiche Behördengänge, Bankgeschäfte oder Versicherungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen. Beispielsweise können Sie damit

  • BAföG, Elterngeld oder ein Führungszeugnis beantragen.

  • Ihren Wohnsitz online ummelden.

  • Renteninformationen abfragen.

  • Ihre Steuererklärung (via ELSTER) erledigen.

Wie funktioniert der Online-Ausweis?

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, sich sicher im Internet auszuweisen. In dem Ausweis ist ein NFC-Chip (Near Field Communication) integriert. Dieser übermittelt Ihre Daten verschlüsselt an Behörden oder Unternehmen. Sie benötigen dafür Ihre Ausweiskarte, die dazugehörige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp.

Wie aktiviere und nutze ich den Online-Ausweis?

  • PIN festlegen: Wenn Sie Ihren Ausweis abholen, ist die Online-Funktion standardmäßig aktiv. Sie müssen diese mit der fünfstelligen Transport-PIN, die Sie per Brief erhalten, einmalig in der AusweisApp in Ihre eigene, sechssteilige PIN ändern.

  • Voraussetzungen: Sie benötigen die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder PC.

  • Ausweisen im Internet: Wählen Sie bei einem Online-Dienst (beispielsweise der Ummeldung beim Bürgeramt) den „Online-Ausweis“ aus.

  • Daten übertragen: Öffnen Sie die AusweisApp und halten Sie Ihren Personalausweis an die Rückseite Ihres Handys. Der Chip liest die Daten aus.

  • Freigabe: Sie sehen genau, wer welche Daten abfragt. Die Übertragung erfolgt erst, nachdem Sie Ihre persönliche sechsstellige PIN in der App eingegeben haben.

Wie sicher ist der Online-Ausweis?

Die Daten sind besonders geschützt, da der Ausweis eine beidseitige Authentifizierung nutzt. Das bedeutet: Der Chip im Ausweis prüft, ob der Anbieter des Online-Dienstes überhaupt staatlich berechtigt ist, Ihre Daten abzufragen. Erst wenn dies positiv bestätigt wurde und Sie Ihre persönliche PIN eingeben, werden die Daten verschlüsselt übertragen. Es werden zudem nur die Informationen übermittelt, die für den jeweiligen Dienst zwingend erforderlich sind.

Anmeldebrief verloren? So erhalten Sie Ihre PIN

Haben Sie den Anmeldebrief mit der PIN verloren, können Sie diese neu anfordern. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Dort erhalten Sie die PIN kostenlos erneut.

Übrigens: Haben Sie Ihre neu vergebene PIN wegen dreimalig falscher Eingabe blockiert, können Sie diese mit der PUK freischalten. Diese befindet sich ebenfalls im PIN-Brief.

Personalausweis: So schützen Sie sich vor Betrug

Viele Betrugsfälle passieren nicht durch die Nutzung der Online-Funktion, sondern weil ungeschützte Fotos oder Scans des Personalausweises im Internet versendet werden, beispielsweise bei der Wohnungssuche oder bei Jobangeboten.

  • Machen Sie nicht benötigte Daten, wie die Zugangsnummer oder die Seriennummer, unkenntlich.

  • Versehen Sie die Kopie digital oder physisch mit einem Zweck-Hinweis (zum Beispiel: „Nur zur Identitätsprüfung für [Firma] am [Datum]“).

  • Halten Sie niemals Ihren Ausweis in Video-Chats unaufgefordert in die Kamera (außer in offiziellen, von Ihnen initiierten Legitimationstransaktionen).

  • Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihre Ausweisdaten in falsche Hände geraten sind oder Ihr Ausweis gestohlen wurde, lassen Sie die Online-Ausweisfunktion sofort über den gebührenfreien Sperrnotruf unter 116 116 sperren.

Wann kommt die digitale Brieftasche?

Der vollwertige digitale Personalausweis für das Smartphone (die European Digital Identity Wallet, kurz: EUDI-Wallet) soll in Deutschland am 2. Januar 2027 an den Start gehen. Dann können Sie Ihren physischen Ausweis zu Hause lassen und sich bundes- und EU-weit digital ausweisen. In der digitalen Brieftasche können Sie Identitätsnachweise und andere Dokumente auf Ihrem Smartphone speichern. Dazu zählen etwa Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein oder Zeugnisse, aber auch Verträge oder Versicherungsnachweise.

Digitaler Fahrzeugschein bereits verfügbar

Schon heute können Autofahrende in der i-Kfz-App ihrenFahrzeugschein und künftig auch ihren Führerschein hinterlegen. Ziel ist, Papierkram zu reduzieren, Fristen sichtbar zu machen und Fahrzeugdaten einfacher weitergeben zu können.

Fazit: EUDI-Wallet macht digitale Identifikation noch einfacher

Die eID-Funktion ermöglicht sichere digitale Behördengänge und schützt persönliche Daten durch PIN, AusweisApp und verschlüsselte Übertragung. Wichtig ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Ausweiskopien, da hier das größte Betrugsrisiko besteht. Mit der Einführung der EUDI-Wallet 2027 wird die digitale Identifikation in Deutschland und der EU noch einfacher und umfassender nutzbar.

Quellen:

Initiative D21, eGovernment MONITOR 2025 (abgerufen am: 9.6.2026)

Bundesministerium des Innern, Der Online-Ausweis (abgerufen am: 12.6.2026)

Datenschutzrecht
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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