E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten
©Petko Ninov - iStockIm April 2025 traten in Deutschland neue Verkehrsregeln für E-Scooter mit Straßenzulassung in Kraft. Diese sollen die Sicherheit erhöhen und die Elektro-Scooter besser in den Straßenverkehr integrieren. Hier sind die wichtigsten Regelungen im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze:
E-Scooter dürfen an roten Ampeln den Grünpfeil nutzen.
Höhere Bußgelder fallen bei bestimmten Verstößen an.
Beim Parken bleibt es bei den aktuellen Parkregelungen – vorerst.
Fahren darf man E-Scooter ab 14 Jahren.
Mieten darf man sie erst ab 18 Jahren.
Was sind E-Scooter?
Elektro-Scooter – kurz: E-Scooter – sind elektrisch betriebene Tretroller. Die offizielle Bezeichnung lautet: Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange. Das zusammenklappbare Gefährt ist leicht und wendig und kann problemlos mit in die Straßenbahn oder den Bus genommen werden. Die Fahrzeuge fahren klimafreundlich. Damit sorgt ihr Einsatz für mehr saubere Innenstädte.
Anpassung an die Regeln für Radfahrer
Seit April 2025 gelten neue Regeln für E-Scooter mit Straßenzulassung. Danach dürfen E-Scooter-Fahrer*innen künftig bei roten Ampeln den Grünpfeil nutzen sowie Schilder, die Straßen und Wege für den Radverkehr freigeben. Allerdings müssen Sie dabei Fußgänger*innen besonders berücksichtigen und Schrittgeschwindigkeit fahren.
Für die neuen Regeln gilt aber eine Übergangsfrist von einem Jahr. So sollen die Kommunen Zeit haben, die Umsetzung zu prüfen. Beispielsweise, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektro-Scooter gelten soll.
Höhere Bußgelder für E-Scooter
Einige Bußgelder für Verstöße mit E-Scootern werden erhöht. Künftig fallen
für das Fahren auf Gehwegen laut Bußgeldkatalog 25 Euro an.
Fürs Slalomfahren sind es dann 35 Euro.
Neue Regeln für Batterie-Entsorgung
2025 traten auch neue Regeln für die Entsorgung von Elektro-Scooter-Batterien in Kraft. Die Regeln sind Teil des neuen Batterierecht-Durchführungsgesetzes.
Die Akkus können seitdem beim Wertstoffhof abgegeben werden. Auch Hersteller müssen sich mehr an der Entsorgung beteiligen. Sie müssen Rückerstattungssysteme einrichten oder an bestehende, bereits vorhandene Möglichkeiten zum Recyceln anschließen.
Welche Parkregeln gelten für E-Scooter?
Zum Parken mit E-Scootern gibt es nach wie vor keine speziellen Regeln. Wie bisher dürfen die Elektrofahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden – solange sie Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen nicht behindern. Ebenso wie bei Fahrrädern. Es gibt keine speziellen Parkverbote nach der Straßenverkehrsordnung.
Allerdings gilt auch für E-Scooter: Stellen Sie diese in nicht zulässigen Verkehrsflächen ab, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
Diskutiert werden aber Abstellverbote beziehungsweise neue Regeln, wonach die Rückgabe der E-Scooter nur in markierten Flächen erlaubt ist.
Manche Städte haben bereits solche Regeln für bestimmte Bereiche. So regelt die Stadt Düsseldorf, dass entlang der Königsallee die Elektrofahrzeuge nur in sechs eigens dafür markierten Flächen abgestellt werden dürfen.
Blinker-Pflicht ab 2027?
Auch eine Blinker-Pflicht für E-Scooter wird diskutiert. Bislang gilt für das Abbiegen noch: nur mit Handzeichen – wie auf dem Fahrrad. Das Bundesverkehrsministerium hat vorgeschlagen, dass E-Scooter künftig mit Blinkern ausgestattet sein müssen. Dies soll ab Anfang 2027 gelten.
E-Scooter ohne Führerschein fahren
Ein Vorteil ist, dass E-Scooter in Deutschland ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Vorausgesetzt, die Fahrzeuge erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Fahren darf man sie bereits ab 14 Jahren.
Übrigens: Für Elektro-Scooter-Fahrten gelten dieselben Grenzwerte für Alkohol wie für Autofahrer*innen. Das bedeutet, ab 0,5 bis 0,9 Promille droht ein Bußgeld – wer mit höheren Promillewerten unterwegs ist, riskiert sogar den Führerschein. Und auch für Cannabis gilt dasselbe wie für die Autofahrt.
Mieten? Erst mit 18
Fahren darf man E-Scooter zwar bereits ab 14 Jahren, Mieten geht jedoch erst mit Erreichen der Volljährigkeit. Erst dann ist man voll geschäftsfähig und kann eigenständig Verträge abschließen – so auch Mietverträge für E-Scooter. Wer einen E-Scooter mietet, ist über den Anbieter oder die Anbieterin versichert.
Fazit: Klare Regeln für mehr Sicherheit
E-Scooter gehören inzwischen fest zum Straßenverkehr dazu. Damit das Zusammenleben mit Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern besser funktioniert, gelten klare Regeln für Nutzung, Verhalten und Sicherheit. Wer sich daran hält, kann E-Scooter weiterhin flexibel und umweltfreundlich im Alltag nutzen.

Anna Kristina Bückmann
Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.




