Cannabis am Steuer: Strafen bis zu 5.000 Euro drohen
Der Konsum von Cannabis ist seit dem 1. April in Deutschland erlaubt – mit gewissen Einschränkungen. Auch für den Straßenverkehr gibt es Regeln. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zeigt, welche Strafen künftig fürs Autofahren unter Cannabiseinfluss vorgesehen sind.
Das Wichtigste in Kürze:
Bekifft Autofahren stellt weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar.
Es kommt darauf an, wie hoch der gemessene THC-Gehalt im Blut ist.
Für Cannabis-Konsument:innen gilt ein Alkoholverbot am Steuer.
Bei Mischkonsum drohen Strafen bis zu 5.000 Euro.
Cannabis-Verbotszonen auf Spielplätzen, an Schulen und Kitas
Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal, allerdings gibt es Einschränkungen. So dürfen Erwachsene ab 18 Jahren 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen. Zu Hause sind 50 Gramm erlaubt. Pro Person im Haushalt ist der Besitz bis zu drei Cannabis-Pflanzen zugelassen.
Gekifft werden darf aber nicht überall. Es gibt Verbotszonen. So ist der Konsum von Cannabis beispielsweise in der Nähe von und in Schulen, Kindergärten, an Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen darf zu bestimmten Uhrzeiten nicht gekifft werden.
Übrigens: Hamburg hat bereits einen Bußgeldkatalog zum Konsumieren erlassen. Nach dem Bußgeldkatalog für das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis drohen 500 Euro bis 1.000 Euro Bußgeld für denjenigen, der mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich hat. Beim Konsumieren in oder in der Nähe von Kitas, Spielplätzen, Schulen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr drohen 500 Euro Geldbuße. Und beim Konsumieren vor Kindern warten 1.000 Euro Bußgeld.
Alkohol und Cannabis am Steuer: Das kann teuer werden
Aber was gilt im Straßenverkehr? Bislang drohen bereits bei einem Nanogramm Cannabis im Blut Strafen. Bekifft Auto zu fahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Mitunter kann die Fahrt unter Drogeneinfluss sogar mit einem Strafverfahren geahndet werden, wenn es durch den Rauschzustand zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommt.
Nun soll künftig ein neuer Grenzwert gelten. Eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums hat vorgeschlagen, dass bei einem THC-Wert (Tetrahydrocannabinol) von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum Konsequenzen drohen sollen. Ab dann, so die ExpertInnen, sei „nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend“.
3,5 Nanogramm-Grenzwert soll künftig gelten
Damit der neue Grenzwert gültig wird, braucht es eine Gesetzesänderung. Wann diese kommt, ist bislang offen.
In ihrem Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hat die Regierung ebenfalls festgelegt, was droht, wenn Autofahrer:innen mit 3,5 Nanogramm Cannabis im Blut erwischt werden. Es warten Bußgelder bis zu 3.000 Euro. Im Zusammenspiel mit Alkohol drohen bis zu 5.000 Euro Geldbuße.
Die Strafen im Einzelnen lauten:
Erstmaliger Verstoß: 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.
Zweiter Verstoß: 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot.
Mehrmaliger Verstoß: 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot.
Mit Alkohol drohen 5.000 Euro Geldbuße
Kommt Alkohol hinzu, wird es noch teuer. Wer mit einem entsprechenden THC-Gehalt im Blut bei einer Kontrolle von der Polizei erwischt wird und Alkohol trinkt oder getrunken hat, dem droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro.
Im Einzelnen gilt:
Erstmaliger Verstoß plus Alkohol: 1.000 Euro und einen Monat Fahrverbot.
Zweiter Verstoß plus Alkohol: 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot.
Mehrmaliger Verstoß plus Alkohol: 2.000 Euro und drei Monate Fahrverbot.
Für Fahranfänger und junge Fahrer gilt ein striktes Alkoholverbot
Laut dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition gilt für Fahranfänger:innen und junge Fahrer:innen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, dass sie gar kein Alkohol trinken dürfen. Werden sie erwischt, drohen Punkte in Flensburg und 250 Euro Geldstrafe. Bei Punkten innerhalb der zweijährigen Probezeit verdoppelt sich diese und es folgt ein Aufbauseminar für Fahranfänger:innen.
Durch die neuen Regeln im Bußgeldkatalog soll erreicht werden, dass Autofahrten und Cannabis-Konsum getrennt werden.
Die Regeln gelten nicht für solche Cannabis-Konsument:innen, bei denen der Konsum ärztlich verordnet worden ist.
Strafverfahren wegen Autofahrt nach Cannabis-Konsum
Kommt es während einer Fahrt zusätzlich zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, droht mitunter auch ein Strafverfahren. Dann warten neben einer Geldstrafe auch bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 315c Strafgesetzbuch) und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Von einer Gefährdung spricht das Gesetz beispielsweise dann, wenn die Vorfahrt missachtet oder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Es muss dabei nicht zwingend ein Mensch tatsächlich verletzt werden. Entscheidend ist, ob mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Menschen kommen kann. Das ist bei einer Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit oder Missachtung der Vorfahrt der Fall.
Bußgeldkatalog
Wir informieren Sie über wichtige Regeln der Straßenverkehrsordnung und sagen Ihnen, was wie teuer werden kann.
Hinweis der Redaktion: Der Bußgeldkatalog wird aktuell überarbeitet, da einige Regeln sich seit der Erstellung geändert haben.
Wie lange habe ich THC im Blut?
Eine Frage, die sich viele stellen: Wie lange dauert es, bis ich nach einem Joint wieder Autofahren darf? Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Denn THC wird – je nach Stoffwechsel und Konsum – unterschiedlich im Körper abgebaut. Bei gelegentlichem Cannabis-Konsum baut sich der THC-Gehalt im Blut nach einigen Stunden ab und liegt nach etwa sechs bis acht Stunden unter einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum – der bislang noch gültige Grenzwert. Empfohlen wird, erst am nächsten Tag wieder das Auto zu nutzen.
Bei Dauerkiffer:innen dauert der Abbau deutlich länger. Von einem sogenannten Dauerkiffer spricht man, wenn täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert wird.
Gelegenheitskiffer:innen sind dagegen solche, die, wie der Begriff schon sagt, eher zu bestimmten Gelegenheiten zum Joint greifen und mindestens einige Tage Pause zwischen dem Konsum lassen.
Speichel- oder Bluttest: Wie wird getestet?
Für das sogenannte Vorscreening, also den ersten Check, ob THC sich Blut im Blut befindet, sollen die Kontrollbehörden auf Speicheltests zurückgreifen. Auch Urintests wendet die Polizei an. Sind die Vortests positiv, wird eine Blutentnahme angeordnet. Zeigen Fahrer:innen Ausfallerscheinungen, sollen Bluttests in jedem Fall angeordnet werden.
Und was ist mit Haschisch-Keksen und Ölen?
Mit der Einnahme von THC ist nicht nur das Kiffen gemeint. Es geht um jeden Konsum von Mitteln mit dem Wirkstoff THC. Also gelten die Regeln auch für die Einnahme von THC-haltigen Ölen, Keksen und weiteren THC-haltigen Lebensmitteln und Getränken.
Anna Kristina Bückmann
Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.