Entzug der Fahrerlaubnis gilt künftig EU-weit
©South_agency - iStockDie EU hat die europäischen Führerscheinregeln erneuert: Wer im EU-Ausland den Führerschein abgeben muss, darf künftig bei bestimmten Verstößen auch zu Hause nicht einfach damit weiterfahren. MEINRECHT erklärt, was das genau für Autofahrende bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze:
Verkehrsverstöße können künftig EU-weiten Führerscheinentzug auslösen.
Der Ausstellungsstaat entzieht die Fahrerlaubnis europaweit.
Ziel: Den Führerscheinentzug über Grenzen hinweg sichern.
Entzug der Fahrerlaubnis in allen EU-Staaten
Entzug, Sperre oder Beschränkung einer Fahrerlaubnis: Solche Maßnahmen für Fahrerinnen und Fahrer sollen künftig in allen EU-Staaten wirksam sein – nicht nur dort, wo das Vergehen stattgefunden hat.
Das sieht die neue EU-Führerscheinrichtlinie vor. Die Richtlinie muss noch in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, bevor sie gültig ist.
Was genau ändert sich?
Nach der neuen Vorlage soll das Ganze wie folgt ablaufen: Der Staat, in dem der Verkehrsverstoß begangen worden ist, informiert bei bestimmten Verstößen den EU-Staat, der den Führerschein ausgestellt hat. Dieser Staat setzt dann die Sanktion durch. So wird sie in der gesamten Europäischen Union wirksam.
Was löst den Entzug der Fahrerlaubnis aus?
Zu den Verkehrsverstößen, die den EU-weiten Entzug der Fahrerlaubnis auslösen können, zählen beispielsweise:
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wie beispielsweise Cannabis.
Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 50 km/h.
Beteiligung an einem tödlichen Unfall oder einer schweren Körperverletzung durch Rücksichtslosigkeit.
Für kleinere Verstöße wie die Nutzung des Handys am Steuer oder Parkverstöße gilt die europaweite Vollstreckung nicht. Es bleibt dann bei der nationalen Sanktion in dem jeweiligen Mitgliedsstaat.

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Was bedeutet die neue Regelung für Autofahrer*innen?
Für betroffene Fahrer oder Fahrerinnen heißt es künftig: Egal in welchem EU-Land sie einen schweren Verkehrsverstoß begehen, gelten die Konsequenzen wie Führerscheinentzug oder Fahrverbot in allen Mitgliedsstaaten – auch im Heimatland. Autofahrer*innen können also künftig nicht einfach in anderen EU-Staaten weiterfahren, wenn ihnen in einem Staat der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot ausgesprochen worden ist. Sie können später im Ausstellungsstaat versuchen, die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Grundlage für die Regelung ist ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission von März 2023. Im März 2025 wurde bereits eine vorläufige Einigung erzielt. Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umsetzen – also bis zum Jahr 2028.
Führerscheinentzug über Grenzen hinweg sichern
Die neue EU-Regelung zielt darauf ab, Führerscheinentziehungen bei schweren Verkehrsdelikten über nationale Grenzen hinweg zu ermöglichen.
Gut zu wissen: Reisen mit dem Auto durch Europa können schön sein. Aber auf Ihrer Fahrt durch verschiedene Länder sollten Sie einiges beachten. Je nach Land herrschen unterschiedliche Verkehrsbestimmungen.
Auch bei der Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es Unterschiede: Achten Sie aufs /magazin/geblitzt-im-ausland– so vermeiden Sie böse Überraschungen.
Quellen:
ADAC, Führerschein 2025: Um diese Änderungen geht es (abgerufen: 3.11.2025)
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinaenderungen-2024/

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.



