WM-Spiel im Garten: Was ist zu beachten?
©vgajic- iStockFußballbegeisterte Freunde, Grill – und das WM-Spiel im eigenen Garten kann beginnen. Damit die gute Stimmung nicht wegen Ärgers mit den Nachbarn oder rechtlicher Stolperfallen kippt, lohnt ein kurzer Blick auf die wichtigsten Regeln.
Das Wichtigste in Kürze:
Private WM-Übertragungen im eigenen Garten sind grundsätzlich erlaubt.
Ruhezeiten müssen eingehalten werden – auch bei Fußballspielen.
Sonderregelungen zur Nachtruhe gelten nur für öffentliche Veranstaltungen.
Eine Lizenz ist im privaten, nicht kommerziellen Rahmen in der Regel nicht erforderlich.
Während der Arbeitszeit darf man das Spiel nicht ohne Erlaubnis schauen.
Dürfen Sie in den Garten einladen?
Gäste dürfen Sie grundsätzlich jederzeit in Ihren eigenen Garten einladen – auch zum gemeinsamen Schauen von WM-Spielen. Wohnen Sie zur Miete, werfen Sie vorab einen Blick in den Mietvertrag, was dazu geregelt ist, oder sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.
WM-Schauen: Was ist mit der Nachtruhe?
Wegen der Zeitverschiebung finden die meisten Spiele erst zu später Stunde statt. Trotzdem müssen Sie die Ruhezeiten einhalten – diese liegen in der Regel zwischen 22 und 6 Uhr. In dieser Zeit sind laute Geräusche verboten. Nach der TA Lärm gelten in reinen Wohngebieten Richtwerte von etwa 35 Dezibel. Das gleicht Blätterrascheln oder modernen, leisen Kühlschränken. Sind Sie zu laut und beschweren sich die Nachbarn, droht Ihnen ein Bußgeld.
Wichtig: Die Bundesregierung hat zwar eine Verordnung auf den Weg gebracht, die die Regeln zur Nachtruhe für WM-Spiele lockern soll – diese gilt aber nur für öffentliche Veranstaltungen und nicht für Fußballschauen im privaten Kreis.
Urheberrechte: Diese sind betroffen
FIFA: Die Nutzung der Marke ist urheberrechtlich geschützt – eine Lizenz brauchen Sie für die private Nutzung aber nicht.
Sender: Der Sender besitzt die Übertragungsrechte für das von ihm ausgestrahlte Spiel – auch das ist im privaten Kreis jedoch unproblematisch.
Musik: Auch begleitende Musik ist urheberrechtlich geschützt, im privaten Rahmen spielt das aber keine Rolle.
Brauchen Sie eine Lizenz zur Spiel-Übertragung?
Wenn auch einige Urheberrechte betroffen sind – eine Lizenz brauchen Sie für die Übertragung bei einem WM-Spiel in der Regel nicht. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Freunden das Spiel über einen kostenpflichtigen Streamingdienst zeigen. Anders sieht es aus, wenn Sie vor dem Spiel Eintritt von Ihren Gästen verlangen.
Ihre Veranstaltung ist genehmigungsfrei, wenn
hauptsächlich Familienmitglieder und Freunde daran teilnehmen,
Sie keinen Eintritt verlangen und
auch sonst keine Einnahmen erzielen, beispielsweise durch den Verkauf von Speisen oder Getränken.
Spielzeit während der Arbeit: Dürfen Sie schauen?
Sie müssen während des Spiels arbeiten, wollen es aber nicht verpassen? Neben der Arbeit sollten Sie es besser nicht schauen. Ihre Arbeitsleistung müssen Sie während der Arbeitszeit allein den Aufgaben Ihres Jobs widmen – und dazu zählt auch Ihre Konzentration. Sie dürfen auch nicht einfach früher gehen, um das Spiel zu Hause zu schauen. Etwas anderes gilt nur, wenn Ihr Chef oder Ihre Chefin dies vorher gestattet.
Fazit: Entspannt genießen – mit Blick auf die Regeln
Einem WM-Abend im eigenen Garten steht nichts mehr im Wege, sofern Sie die grundlegenden Regeln beachten. Halten Sie insbesondere die Ruhezeiten ein und achten Sie darauf, dass Ihre Veranstaltung keine kommerzielle Ausrichtung annimmt. Für die Arbeitszeit gilt: WM-Schauen nur mit Genehmigung Ihres Arbeitgebers.
Quellen:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesregierung bringt „Public-Viewing-Verordnung“ zur Fußball-WM auf den Weg (abgerufen am 29. April2026)
Verband Wohneigentum, Privates Public Viewing – Was ist erlaubt? (abgerufen am 29. April 2026)

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.



